Inkasso trotz bezahlter Rechnung

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb464060-3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso trotz bezahlter Rechnung

Guten Tag,
ich bräuchte dringend Hilfe, da ich mir nicht ganz sicher bin, ob alles rechtmäßig abläuft.
Es fing alles damit an das ich ein Abo für 2,99 € gebucht hab.
Ich hatte nicht genug Geld auf meinem Konto, weshalb es nicht abgebucht werden konnte (was ich erst im Nachhinein erfahren habe). Am 16. Februar bekam ich eine Mahnung das ich den offenen Betrag bezahlen soll. Am 18. März kam die zweite Mahnung das ich noch 30Tage Zeit habe da sonst ein Inkasso Büro eingeschaltet wird (die zwei Mahnungen wurden erst spät bemerkt da es meine zweit E-Mail ist und ich diese nicht sonderlich oft nutze).
Ich habe dann am 15.04.2017 den geforderten Betrag in höhe von 20,49€ per online Überweisung bezahlt und dachte das die Sache erledigt sei.

Am gleichen Tag schrieb ich eine E-Mail an den Abodienst, das ich den Betrag bezahlt hab und es ein paar Tage dauern kann, bis das Geld auf dem Konto von denen ist.
Die einzige Antwort, die ich am 18.04 erhalten habe, war die eines Inkasso Büros, das Sie nun über 90 € von mir wollen und ich bis zum 28.04 Zeit habe dies zu bezahlen.
Dürfen die das?

Das Geld wurde am 15.04 online überwiesen aber die Wertstellung war erst am 18.04 (war der 31. Tag seit der zweiten Mahnung) da Feiertage dazwischen lagen. Darf das Inkassobüro von mir Geld verlangen? Ich habe ja bereits vor den 30 Tagen die Überweisung getätigt oder wollen die mich abzocken??

Ich kenn mich damit nicht aus, ich bitte um Hilfe!

-- Editier von fb464060-3 am 18.04.2017 22:18

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von fb464060-3):
Dürfen die das?


Wenn das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister registriert ist, dann dürfen die sowas fordern (ob der Anspruch zurecht besteht, ist ein anderes Thema).

Zitat:
Darf das Inkassobüro von mir Geld verlangen?


Ja.

Zitat:
Ich habe ja bereits vor den 30 Tagen die Überweisung getätigt oder wollen die mich abzocken??


Ja, sehr wahrscheinlich.

Nur am Rande: Du hast überwiesen, den Gläubiger informiert und damit ist gut. Also nicht zahlen.

-- Editiert von Xipolis am 19.04.2017 04:22

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#2
 Von 
fb464060-3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
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