Inkasso trotz fehlender Rechnung

2. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Elmstreet
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 14x hilfreich)
Inkasso trotz fehlender Rechnung

Guten Morgen,

ich habe vor einigen Tagen einen Brief einer Inkassofirma bekommen wegen einer unbezahlten Rechnung.

Diese Rechnung ist zwar richtig, aber ich ich habe diese Rechnung nie bekommen. Darauf hin habe ich der Inkasso geschrieben, dass ich die Rechnung nie erhalten habe, aber diese antworteten, dass die Annahme besteht, dass ich die Rechnung erhalten haben muss, da Rechnungsaddresse korrekt ist und es keinen Rückläufer gab und hatten eine Kopie der Rechnung dem Inkassoschreiben beigelegt. Sie haben mir dann ein letztes Zahlungsziel gesetzt.
Darauf hin habe ich geschrieben, dass ich der Annahme bin, dass die Rechnung entweder nie verschickt wurde oder diese auf dem Zustellweg verloren gegangen ist und ich nicht für die ureigenen Aufgaben der Zustelldienste zuständig bin und Sie mir doch bitte einen Zustellbeweis zusenden sollen. Ich habe dann die eigentliche Rechnungssumme auch an die Firme (nicht an das Inkasso) bezahlt, ohne den Mahnkosten und der Mehrkosten für das Inkasso.
Es mag vielleicht etwas trotzig klingen, aber warum soll ich irgendwelche Inkasso- und Mahnkosten zahlen, wenn ich NIE eine Rechnung erhalten habe? Auch finde ich die ANNHME der Zustellung ohne einen Beweis etwas schwammig als Aussage. Muss ich vom Inkasso weitere Schritte befürchten? Notfalls gehe ich auch vor Gericht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Annahme der Zustellung als Zustellbeweis ausreichend ist.
Der Rechnungsbetrag war unter 20 EUR, also lächerlich. Hätte ich die Rechnung bekommen, hätte ich den Betrag auch umgehend bezahlt.



-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Völlig korrekt verhalten. Nach deiner Schilderung warst du nicht in Verzug. Damit sind Inkassokosten Und Co., die ja zu den Verzugsschäden gehören, ganz grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Vom Inkasso kommen womöglich viele weitere bitterböse Bettelbriefe. Diese kann man vollständig ignorieren.

Seltener kommt es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid. Diesem sofort bei Gericht widersprechen, dann schläft es eigentlich immer ein. Ich würde, wenn die einen Mahnbescheid machen, das Mahngericht noch anschreiben und eine Überleitung in den Streitprozess beantragen. Dann verbrennen die noch einmal etwas zusätzliches Geld.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mepeisen am 02.12.2014 08:50

Diese kann man vollständig ignorieren.

Ich, als ordnungsliebender Mensch, würd esie nicht wegwerfen, sondern abheften.

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.753 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen