Inkasso unberechtigte Forderung.

31. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Skyhawk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso unberechtigte Forderung.

Ich hatte seinerzeit ein Probe-Abo vom Axel-Springer Verlag. Dieses Probe-Abo begann am 05.03.2014 und umschloss 3 Ausgaben (04/2014, 05/2014 und 06/2014) welches sich automatisch um 1-Jahr verlängert wenn man nicht vorher Kündigt, eine Kündigung ist allerdings jederzeit möglich, auch innerhalb des Jahresabos.

Die 3 Ausgaben des Probe-Abos kamen mehr oder weniger an (unpünklich, Rampuniert, Nachlieferung)...die 4. Ausgabe, Nummer 07/2014, also die 1. von dem Regulären 1-JahresAbo kam garnicht an. Diese sollte am 05.06.2014 Erscheinen. Ich habe dann noch 3 Tage gewartet (WE war dazwischen) und dann die ABO-Betreuung Telefonisch auf die fehlenden Ausgabe hingewiesen und direkt auch mitgeteilt das ich Aufgrund der mangelden Lieferqualität Kündigen werde. Die Kündigung wurde am 12.06.2014 zugestellt und Akzeptiert.

Trotz Ausbleiben der Lieferung der Ausgabe 07/2014 wurde jetzt ein Inkasso Büro beauftragt den Betrag in Höhe von 5,80 Euro Ausgaben Preis einzutreiben.
Trotz Mitteilung das ich diese besagte Ausgabe NIE erhalten habe, verlangen die Weiterhin die 5,80 Euro+ Zusatz Kosten, Insgesamt verlangen die 77,30 Euro.

Ich haben denen mitgeteilt das ich die Ausgabe nicht erhalten habe und solange sie mir kein Abliefernachweis zusenden, mich doch bitte in ruhe lassen sollen.

Da sie dies aber nicht machen, mich weiter damit belästigen und mit Mahnverfahren drohen frage ich mich, ob es nicht Rechtssprechungen gibt, damit die mich endlich in ruhe lassen.

Wenn ich die besagte Ausgabe bekommen hätte, würde ich ja auch die lächerlichen 5,80 Euro Zahlen, aber warum soll ich etwas Bezahlen was ich nie erhalten habe?

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Wer keine Leistung erbringt, darf auch kein Geld verlangen. So einfach ist das in Grundzügen erst einmal. Ob du zu dem Zeitpunkt noch hättest kündigen können (eigentlich war schon um 1 Jahr verlängert), ist ein separates Problem.

Ich würde hier vorläufig gar nichts tun, wenn die schon auf ein einfaches "Ich habe nichts bekommen" nicht reagieren, werden die sich auch durch nichts anderes von dir beeindrucken lassen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen und fertig. Dann dürfte eigentlich nichts mehr kommen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Die Gegenseite müsste die ordnungsgemäse Zustellung nachweisen was schlicht und ergreifend unmöglich ist

ERGO

Forderung gegenüber dem Inkassoladen schriftlich unter Anheimstellung des rechtsweges zurückweisen

Etwa so :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Mental trotzdem auf weitere Briefe einstellen

schläft irgendwann ein

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 01.02.2015 13:52

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127356 Beiträge, 40796x hilfreich)

Nerven behalten, alle Schreiben abheften und ignorieren.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, widersprechen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Skyhawk
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)

Wollte mal ein Update geben.
Ersteinmal tausend dank für die, für mich, beruhigenden Mitteilungen von euch. :)

Nachdem ich die Schreiben des Inkassos erstmal Ignoriert habe (brachte ja eh nichts bei denen),
hat wohl die Inkasso den Fall jetzt wieder abgetreten an einem Anwalt, der mich jetzt wohl wieder nerven wird.

Auch dieses Schreiben Ignorieren und direkt auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

Wäre kein Fehler zumindest einmal die Forderung wie oben erwähnt schriftlich zurückzuweisen damit es zu keinen Einmeldungen kommt

Der Verlag müsste - falls es vor Gericht gehen sollte - die Zustellung des Magazins nachweisen
Dies ist nach meinem Dafürhalten unmöglich

1x Hilfreiche Antwort

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