Inkasso und MwSt

25. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)
Inkasso und MwSt

Hallo zusammen!

Wir hatten letztens im Bekanntenkreis mal über Inkassounternehmen geredet. Dabei kam die Frage auf, ob Inkassobüros überhaupt eine MwSt. berechnen dürfen. Wie ist das die Gesetzeslage?Gibt es Ausnahme etc.? Freue mich wenn ich inforamtive Antworten erhalte.

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Natürlich dürfen die die MwSt berechnen. Wenn der Auftraggeber allerdings zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist, trifft den Schuldner keine Verpflichtung zum Ausgleich des Steuerbetrages, da der Auftraggeber diese im Rahmen der Vorsteuer wieder vom Finanzamt erstattet bekommt.

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#2
 Von 
Guido47057
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 19x hilfreich)

Und wie erlangt ein möglicher Schuldner Kenntnis darüber, ob der Auftraggeber dies kann? Besteht nicht auch ein Unterschied zwischen Inkassobüros, die die Forderung gekauft oder nur übernommen haben?

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

DÜRFEN geht immer in der Beitreibungsbranche - ob durchsetzungsfähig steht dann auf einem anderen Blatt
Bevor ich mir als Schuldnerin Gedanken über etwaige Vorsteuer Abzüge des GL mache würde ich mal generell die inkassogebühren überprüfen - und gegebenenfalls komplett streichen

lg

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