Inkasso und Schuldenvergleich

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)
Inkasso und Schuldenvergleich

Ein freundliches Hallo :)
ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir hier einen guten Rat geben :???:
Ich habe einen Schuldenberg dank anderer Personen und seit Ende letzten jahres befasse ich mich auch damit, von der Sache herunter zu kommen. Dank euch sind mir schon 2 Wiedereinsetzungen in den vorherigen Stand gelungen und ich habe mich an einen Anwalt spezialisiert auf Schuldenvergleiche / Insolvenz gewendet (aus dem Internet). Ich möchte keine Insolvenz, daher habe ich mich für die aussergerichtliche Schuldenbereinigung bei dem Anwalt entschieden, welche von der Kostennote her teurer war. Die fast 1000 Euro sollte ich in 3 Monatsraten begleichen...habe ich getan...in den 3 Monaten kamen immer einmal Anschreiben für die Gläubiger, welche nur aus Baukastenbriefen bestanden, aber egal...solange der Effekt gegeben ist sollte mir das Wurst sein.
Nun haben alle Gläubiger ihre Forderungen zurückgeschrieben und ausser den Inkassos haben auch alle die verjährten Forderungen abgezogen. Nur leider ist EOS der Hauptgläubiger, hier gab es zusammengerechnet Hauptforderungen aus 96/97 von 6000 Euro, EOS hat nichts abgezogen....16000 Euro haben sie diesem Anwalt übersendet, Plöckl und KSP Inkasso haben ebenfalls keine verjährten Zinsen abgezogen.
Gestern nun mailt mir der Anwalt einen Schuldenbereinigungsplan in welchem diese ganzen viel zu hohen ungerechtfertigten Gebühren als Forderungen stehen...mit einem Vergleichsvorschlag von 75%.
Es gab vorher keinerlei andere niedrigere Vorschläge...direkt 75% ohne die Summen auf korrektheit zu prüfen.
Ich dachte ein Anwalt soll mich nach bestem Wissen und Gewissen vertreten? Das ist trotz Vergleich doppelt so hoch, als es nach Abzug der verjährten Zinsen wäre :sad: Was kann ich nun also tun? Tatsache ist das ich diesem Ratenplan nicht zustimme, ich habe dem Anwalt auch geschrieben das er bitte die Hauptforderungen prüfen soll, aber der wird jetzt einfach sagen das der Vergleich gescheitert ist und ich habe 1000 Euro bezahlt für nix! Dafür das ich verarscht worden bin und man nicht einmal auf die Forderungen geschaut hat...selbst die Anschreiben an die Gläubiger sind falsch, wurden scheinbar nicht einmal durchgelesen aus dem Baukasten heraus :(
Was kann ich nun tun bezüglich meines Rechtes, der Anwalt soll die richtigen Summen feststellen und darauf meinetwegen 75% ansetzen.
Und was kann ich gegen das Inkasso tun, wenn ich das nun doch selbst machen muss....sollte der Anwalt abspringen setze ich selbst so einen Schuldenvergleich auf, allerdings müssen dafür die richtigen Forderungshöhen gegeben sein.
Wende ich mich für so etwas auch ans Prozessgericht und was schreibe ich da am besten?
Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen...ich greife doch wirklich immer in die SCh***

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10 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Grundsätzlich ist der Anwalt weisungsgebunden. Wenn du ihn aufforderst, die verjährten Posten zu streichen und den Vergleich daraufhin neu auszurechnen, dann hat er das zu tun. Das hat nichts damit zu tun, dass man die Forderungen selbst auf Korrektheit überprüft. Wenn er sich weigert, muss man schauen, was man tun kann. Dann war das halt auch wieder so ein unseriöser, der nur das Honorar haben wollte. Leider gibt es zu viele davon. Ich würde dem Anwalt dann offen schreiben, dass du das als Vertragsbruch und Leistungsverweigerung ansiehst und dir vorbehältst, ihm das Mandat zu entziehen und das Honorar mittels Prozesskostenhilfe einzuklagen.
Aber erst mal abwarten, wie er reagiert, eventuell macht er das nun und alles wird gut...

Dir steht grundsätzlich offen, selbst oder via Anwalt mittels Vollstreckungsabwehrklage oder negativer Feststellungsklage per Gericht die Streichung der verjährten Anteile zu erzwingen. Das wird teuer für das gegnerische Inkasso, denn der Streitwert ist dann der entsprechend verjährte Teil.

-- Editiert von mepeisen am 08.04.2015 09:49

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#2
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

ok danke :) Da liegen Vollstreckungsbescheide vor...kann ich hier auch eine neg. Feststellungsklage beantragen?
Ich muss hier in Vorkasse gehen oder?

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#3
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Vielleicht sollte man (durch den Anwalt) erstmal die "Einrede der Verjährung" gem. § 214 BGB gegen die verjährten Zinsen erheben, bevor man klagt.

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#4
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

das wurde ja gemacht...der Anwalt hat die Gläubiger angeschrieben und um die Forderungsaufstellungen gebeten, hier schrieb er ausserdem:
"Bitte bereinigen Sie Ihre Forderung um ggf. verjährte Ansprüche. Die Einrede der Verjährung wird vorsorglich erhoben. Zur Vereinheitlichung der Daten aller Gläubiger (Quotenermittlung) bitten wir Sie, die Aufstellung für den 1. des folgenden Monats zu erstellen."
Leider habe ich 8 Gläubiger, 3 davon sind Inkassounternehmen und "nur" diese 3 haben rein gar nichts bereinigt, die verjährten Zinsen sind weiterhin aufgeführt, Kontoführungsgebühren, GV Gebühren jedes Jahr etc.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn versucht wird, die verjährten Positionen zu vollstrecken (Pfändung/ GV usw.), müsste man Vollstreckungsabwehrklage erheben. Andernfalls eher negative Feststellungsklage.

Dein Anwalt würde sich ggf. über das Mandat einer leicht zu gewinnenden Klage freuen. Denn der Streitwert der verjährten Teile liegt ja nicht gerade niedrig bei dir.

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#6
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

ok, ich würde dann im Ernstfall zur gleichen Anwältin gehen wie bei der noch laufenden Wiedereinsetzung vorm Landgericht. Ich hoffe aber wirklich auf deren Einsicht, es sind eben viele Positionen (alles Telekom), Gerichtstermine dauern lange (wie ich ja nun weiss) und solange kommen wir mit dem Schuldenratenplan nicht weiter :-/
Ich habe einmal grob zusammengefasst was Summe auf dem Titel steht inkl. dem Jahr der Ausstellung und was EOS an Forderung möchte...das ist doch nicht möglich, da gewinne ich doch oder?...also zumindest bei dem 10000 Euro Betrag...

EOS Ford Nr. /AG Euskirchen 1996, Titel = 310,xx Euro ...Forderung EOS = 1390,39
EOS Ford Nr. AG Euskirchen 1996 Titel =,150,xx Euro... Forderung EOS = 634,80
EOS Ford Nr. AG Euskirchen 1996 Titel = 140,xx,Euro....Forderung EOS = 608,02
EOS Ford Nr. AG Euskirchen 1997 Titel = 215,xx Euro ...Forderung EOS = 1014,83
EOS Ford Nr. AG Euskirchen 1997, Titel = 4480,xx Euro..Forderung EOS = 10190,87
EOS Ford Nr. AG Euskirchen 2000 Titel = 380,xx Euro... Forderung EOS = 1347,57
EOS Ford Nr. AG Euskirchen 2003 Titel= 120,xx Euro... Forderung EOS = 500,37
EOS Ford Nr. AG Euskirchen 2003 Titel= 124,xx Euro ...Forderung EOS = 505,81

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn bei allen verjährte Zinsen gefordert werden, würdest du auch bei allen gewinnen.

Zitat:
Gerichtstermine dauern lange

Wenn es denn wirklich in eine Verhandlung geht. Bei Verjährung lässt sich nicht viel verhandeln. Da kann man ggf. im Klageantrag eine Notfrist stellen (2 Wochen) binnen der sie zu antworten haben. Da dürfte dann durchaus ein "Wir erkennen das an" oder so zurückkommen.

Ich würde das auf jeden Fall angehen. Geld zu verschenken hast du nicht in deiner Situation.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Ne das ist richtig :)
Aber mal etwas anderes, der Titel des 10000 ér Betrag wurde 2000 ausgestellt und laut Titelkopie ist hier nur von 2001 ein GV Stempel. Ich hatte da allerdings schon die EV auf eine andere Sache abgegeben zu dieser Zeit, habe den Titel also nie gesehen.
Nachdem ich mir zu diesem Vorfall ja alles vom Amtsgericht Euskirchen angefordert hatte, stand da ja in der Verfolgung das der MB und VB bei der Post nicht abgeholt wurden., war aber meine Schuld da ich mich einfach zu spät umgemeldet habe und somit die Abholkarte im falschen Briefkasten landete...Aber es wurde hier nie vollstreckt etc....wie sehen die Chancen für eine "Verwirkung" aus?

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sehr gute Frage. Das könnte sich ein Anwalt ggf. mal anschauen. Gerade was Verwirkungen angeht, sind die Gerichte ggf. dann doch recht eigen in ihren Anforderungen. Daher wäre es gut, so etwas einen Anwalt prüfen zu lassen. Der kann ggf. auch "euer Gericht" hinsichtlich der Rechtsprechung durchleuchten.

-- Editiert von mepeisen am 13.04.2015 11:11

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ja, bei soviel Untätigkeit könnte Verwirkung durchaus eine möglicherweise erfolgreiche Strategie sein.
Wen das durchginge wäre der Titel ein Fall fürs Altpapier ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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