Inkasso und Staatsanwaltschaft

25. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Bernd200324
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso und Staatsanwaltschaft

Hallo ein Inkassounternehmen droht mir mit Verfolgung der IP adresse machen die dies wirklich über Staatsanwaltschaft. Und geht das überhaupt bezüglich den Speicherfristen?

-- Editiert von Moderator topic am 25.04.2022 22:05

-- Thema wurde verschoben am 25.04.2022 22:05

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Bernd200324):
machen die dies wirklich

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von Bernd200324):
Und geht das überhaupt bezüglich den Speicherfristen?

Da uns die Speicherfristen desjenigen der speichert nicht bekannt sind: eventuell.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Was Harry sagen möchte: Ihre Fragestellung ist derart nichtssagend, dass man dazu keinerlei brauchbare Aussage tätigen kann.

Also erzählen Sie Mal von Anfang an was überhaupt los ist. Wer will was und warum von Ihnen?

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#3
 Von 
Bernd200324
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Q

Zitat (von Wurstsemmel):
Also erzählen Sie Mal von Anfang an was überhaupt los ist. Wer will was und warum von Ihnen?


Angeblich hätte ich Schulden und das an meiner alten Adresse dies habe ich aber nicht und jetzt drohen die mit ermitteln der IP adresse aber es ist ja meine alte adresse wo angeblich Ware hingegangen sein soll

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Hallo ein Inkassounternehmen droht mir mit Verfolgung der IP adresse machen die dies wirklich über Staatsanwaltschaft. Und geht das überhaupt bezüglich den Speicherfristen?


Inkassounternehmen sind gut darin, Schuldner "Angst" zu machen.
Wenn ein Inkassounternehmen hier mit Staatsanwaltschaft und IP-Adressermittlung droht, kann man den Brief getrost als kostenfreies Klopapier nutzen.

Die Drohung zeigt nur, dass das Inkassounternehmen keine guten Argumente hat, um die Forderung bei Ihnen rechtmäßig einzutreiben.

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#5
 Von 
Bernd200324
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Die Drohung zeigt nur, dass das Inkassounternehmen keine guten Argumente hat, um die Forderung bei Ihnen rechtmäßig einzutreiben.


Ok aber denke mal das IP adressen sowieso nur eine gewisse Zeit gespeichert werden und zudem war ich der Meinung das ein Gerichterlicher Beschluss da sein muss um Daten zur IP adresse zu bekommen

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7239 Beiträge, 1525x hilfreich)

Zitat (von Bernd200324):
Hallo ein Inkassounternehmen droht mir mit Verfolgung der IP adresse machen die dies wirklich über Staatsanwaltschaft. Und geht das überhaupt bezüglich den Speicherfristen?


Ich vermute mal, dass es sich um eine Mail handelt, die Sie bekommen haben? Dann betrachten Sie diese Mail als Fake und löschen Sie diese einfach.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Bernd200324):
Ok aber denke mal das IP adressen sowieso nur eine gewisse Zeit gespeichert werden und zudem war ich der Meinung das ein Gerichterlicher Beschluss da sein muss um Daten zur IP adresse zu bekommen


Wenn Sie keine Ware bestellt haben, wäre es doch sogar von Vorteil für Sie, wenn die IP-Adresse bzw. der Besteller der Ware ermittelt wird. Wo ist denn überhaupt das Problem?

Falls Sie nichts bestellt haben, sollten Sie auch Ihre SchuFa checken, möglich, dass das Inkasso-Büro Ihnen bereits schon einen Eintrag verpasst hat.

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Meine Vermutung: Das Inkassounternehmen möchten Ihren aktuellen Wohnort rauskriegen.
Staatsanwaltschaften/Gerichte werden bei rein zivilrechtlichen Forderungen den Inkassounternehmen nicht bei der Adressermittlung helfen.

-- Editiert von vundaal76 am 26.04.2022 11:54

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Bernd200324):
Ok aber denke mal das IP adressen sowieso nur eine gewisse Zeit gespeichert werden

Ja, aber diese Zeit bestimmt der der sie speichert



Zitat (von Bernd200324):
zudem war ich der Meinung das ein Gerichterlicher Beschluss da sein muss um Daten zur IP adresse zu bekommen

Auch wenn viele darauf bestehen, ist der nicht mötig.
Da reicht bereits das "berechtigte Interesse" und das besteht bei der Rechtsverfolgung durchaus.



Zitat (von CarstenF):
Wenn Sie keine Ware bestellt haben, wäre es doch sogar von Vorteil für Sie, wenn die IP-Adresse bzw. der Besteller der Ware ermittelt wird. Wo ist denn überhaupt das Problem?

Vermutlich genau darin, das man doch was gemacht hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Da reicht bereits das "berechtigte Interesse" und das besteht bei der Rechtsverfolgung durchaus.


Das stimmt nicht.
Ein berechtigtes Interesse reicht nicht aus, dass ein Inkassounternehmer einen Telekommunikationsunternehmen dazu zwingen kann, die Wohnschrift des Anschlussinhabers rauszugeben.

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#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Sehen Gerichte anders


Welche Gerichte / Urteile wären das denn?

Nenn uns die doch bitte! Interessiert bestimmt viele hier.


Zitat (von Bernd200324):
Angeblich hätte ich Schulden und das an meiner alten Adresse dies habe ich aber nicht und jetzt drohen die mit ermitteln der IP adresse aber es ist ja meine alte adresse wo angeblich Ware hingegangen sein soll


Und das heisst jetzt genau was?


Zitat (von Harry van Sell):
Da reicht bereits das "berechtigte Interesse" und das besteht bei der Rechtsverfolgung durchaus.


Und die rechtliche Grundlage für den Informationswunsch eines dritten bezüglich zivilrechtlicher Forderungen wäre jetzt genau was??

Signatur:

Gruß Charly

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#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Sehen Gerichte anders


Sie behaupten also, dass Telekommunikationsunternehmen ohne Beschluss von einem Gericht die Anschlussinhaberdaten an ein Inkassounternehmen rausgeben müssen. Das Inkassounternehmen braucht nur zu sagen, ich habe eine Forderung gegen die Person?

Bitte die entsprechenden Urteile hier nennen!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)


Zitat (von bertram-der-bärtige):
Sehen Gerichte anders



Zitat (von vundaal76):
Sie behaupten also, dass Telekommunikationsunternehmen ohne Beschluss von einem Gericht die Anschlussinhaberdaten an ein Inkassounternehmen rausgeben müssen. Das Inkassounternehmen braucht nur zu sagen, ich habe eine Forderung gegen die Person?

Bitte die entsprechenden Urteile hier nennen!




@ bertram-der-bärtige


Diese Urteile wären wirklich für viele Interessant!



Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

1) ebay ist kein Telekommunikationsunternehmen.
2) Ferner rückt ebay die Adressdaten freiwillig heraus.

Dein Beispiel hinkt also.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
1) ebay ist kein Telekommunikationsunternehmen.

Irrelevant.



Zitat (von vundaal76):
2) Ferner rückt ebay die Adressdaten freiwillig heraus.

Richtig, nichts anderes habe ich auch behauptet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Irrelevant.


Ist ja logisch, sonst würde es ja nicht zu deiner falschen Aussage passen.


Zitat (von Bernd200324):
war ich der Meinung das ein Gerichterlicher Beschluss da sein muss um Daten zur IP adresse zu bekommen


Zitat (von Harry van Sell):
Da reicht bereits das "berechtigte Interesse"



Zitat (von Harry van Sell):
Was für ein Zufall ...


https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=596750



Da ist kein Urteil zu finden das bestätigen würde dass ein Inkassounternehmen bei einer zivilrechtlichen Forderung einen Anspruch auf Herrausgabe der IP hätte.

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Da ist kein Urteil zu finden das bestätigen würde dass ein Inkassounternehmen bei einer zivilrechtlichen Forderung einen Anspruch auf Herrausgabe der IP hätte.

Da die IP dem Gläubiger bereits vorliegt, wäre eine so eine Klage auch recht sinnlos ...


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