Hallo ein Inkassounternehmen droht mir mit Verfolgung der IP adresse machen die dies wirklich über Staatsanwaltschaft. Und geht das überhaupt bezüglich den Speicherfristen?
-- Editiert von Moderator topic am 25.04.2022 22:05
-- Thema wurde verschoben am 25.04.2022 22:05
Inkasso und Staatsanwaltschaft
25. April 2022
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Frage vom 25. April 2022 | 21:47
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso und Staatsanwaltschaft
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#1
Antwort vom 25. April 2022 | 22:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Zitatmachen die dies wirklich :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatUnd geht das überhaupt bezüglich den Speicherfristen? :
Da uns die Speicherfristen desjenigen der speichert nicht bekannt sind: eventuell.
#2
Antwort vom 25. April 2022 | 23:22
Von
Status: Schüler (454 Beiträge, 73x hilfreich)
Was Harry sagen möchte: Ihre Fragestellung ist derart nichtssagend, dass man dazu keinerlei brauchbare Aussage tätigen kann.
Also erzählen Sie Mal von Anfang an was überhaupt los ist. Wer will was und warum von Ihnen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. April 2022 | 23:32
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Q
ZitatAlso erzählen Sie Mal von Anfang an was überhaupt los ist. Wer will was und warum von Ihnen? :
Angeblich hätte ich Schulden und das an meiner alten Adresse dies habe ich aber nicht und jetzt drohen die mit ermitteln der IP adresse aber es ist ja meine alte adresse wo angeblich Ware hingegangen sein soll
#4
Antwort vom 25. April 2022 | 23:45
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Hallo ein Inkassounternehmen droht mir mit Verfolgung der IP adresse machen die dies wirklich über Staatsanwaltschaft. Und geht das überhaupt bezüglich den Speicherfristen?
Inkassounternehmen sind gut darin, Schuldner "Angst" zu machen.
Wenn ein Inkassounternehmen hier mit Staatsanwaltschaft und IP-Adressermittlung droht, kann man den Brief getrost als kostenfreies Klopapier nutzen.
Die Drohung zeigt nur, dass das Inkassounternehmen keine guten Argumente hat, um die Forderung bei Ihnen rechtmäßig einzutreiben.
#5
Antwort vom 25. April 2022 | 23:53
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Drohung zeigt nur, dass das Inkassounternehmen keine guten Argumente hat, um die Forderung bei Ihnen rechtmäßig einzutreiben. :
Ok aber denke mal das IP adressen sowieso nur eine gewisse Zeit gespeichert werden und zudem war ich der Meinung das ein Gerichterlicher Beschluss da sein muss um Daten zur IP adresse zu bekommen
#6
Antwort vom 26. April 2022 | 09:17
Von
Status: Schlichter (7239 Beiträge, 1525x hilfreich)
ZitatHallo ein Inkassounternehmen droht mir mit Verfolgung der IP adresse machen die dies wirklich über Staatsanwaltschaft. Und geht das überhaupt bezüglich den Speicherfristen? :
Ich vermute mal, dass es sich um eine Mail handelt, die Sie bekommen haben? Dann betrachten Sie diese Mail als Fake und löschen Sie diese einfach.
#7
Antwort vom 26. April 2022 | 11:12
Von
Status: Praktikant (921 Beiträge, 160x hilfreich)
ZitatOk aber denke mal das IP adressen sowieso nur eine gewisse Zeit gespeichert werden und zudem war ich der Meinung das ein Gerichterlicher Beschluss da sein muss um Daten zur IP adresse zu bekommen :
Wenn Sie keine Ware bestellt haben, wäre es doch sogar von Vorteil für Sie, wenn die IP-Adresse bzw. der Besteller der Ware ermittelt wird. Wo ist denn überhaupt das Problem?
Falls Sie nichts bestellt haben, sollten Sie auch Ihre SchuFa checken, möglich, dass das Inkasso-Büro Ihnen bereits schon einen Eintrag verpasst hat.
#8
Antwort vom 26. April 2022 | 11:47
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Meine Vermutung: Das Inkassounternehmen möchten Ihren aktuellen Wohnort rauskriegen.
Staatsanwaltschaften/Gerichte werden bei rein zivilrechtlichen Forderungen den Inkassounternehmen nicht bei der Adressermittlung helfen.
-- Editiert von vundaal76 am 26.04.2022 11:54
#9
Antwort vom 26. April 2022 | 16:18
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatOk aber denke mal das IP adressen sowieso nur eine gewisse Zeit gespeichert werden :
Ja, aber diese Zeit bestimmt der der sie speichert
Zitatzudem war ich der Meinung das ein Gerichterlicher Beschluss da sein muss um Daten zur IP adresse zu bekommen :
Auch wenn viele darauf bestehen, ist der nicht mötig.
Da reicht bereits das "berechtigte Interesse" und das besteht bei der Rechtsverfolgung durchaus.
ZitatWenn Sie keine Ware bestellt haben, wäre es doch sogar von Vorteil für Sie, wenn die IP-Adresse bzw. der Besteller der Ware ermittelt wird. Wo ist denn überhaupt das Problem? :
Vermutlich genau darin, das man doch was gemacht hat ...
#10
Antwort vom 26. April 2022 | 17:21
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Da reicht bereits das "berechtigte Interesse" und das besteht bei der Rechtsverfolgung durchaus.
Das stimmt nicht.
Ein berechtigtes Interesse reicht nicht aus, dass ein Inkassounternehmer einen Telekommunikationsunternehmen dazu zwingen kann, die Wohnschrift des Anschlussinhabers rauszugeben.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#12
Antwort vom 26. April 2022 | 18:43
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatSehen Gerichte anders :
Welche Gerichte / Urteile wären das denn?
Nenn uns die doch bitte! Interessiert bestimmt viele hier.
ZitatAngeblich hätte ich Schulden und das an meiner alten Adresse dies habe ich aber nicht und jetzt drohen die mit ermitteln der IP adresse aber es ist ja meine alte adresse wo angeblich Ware hingegangen sein soll :
Und das heisst jetzt genau was?
ZitatDa reicht bereits das "berechtigte Interesse" und das besteht bei der Rechtsverfolgung durchaus. :
Und die rechtliche Grundlage für den Informationswunsch eines dritten bezüglich zivilrechtlicher Forderungen wäre jetzt genau was??
#13
Antwort vom 27. April 2022 | 11:26
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Sehen Gerichte anders
Sie behaupten also, dass Telekommunikationsunternehmen ohne Beschluss von einem Gericht die Anschlussinhaberdaten an ein Inkassounternehmen rausgeben müssen. Das Inkassounternehmen braucht nur zu sagen, ich habe eine Forderung gegen die Person?
Bitte die entsprechenden Urteile hier nennen!
#14
Antwort vom 27. April 2022 | 17:37
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatSehen Gerichte anders :
ZitatSie behaupten also, dass Telekommunikationsunternehmen ohne Beschluss von einem Gericht die Anschlussinhaberdaten an ein Inkassounternehmen rausgeben müssen. Das Inkassounternehmen braucht nur zu sagen, ich habe eine Forderung gegen die Person? :
Bitte die entsprechenden Urteile hier nennen!
@ bertram-der-bärtige
Diese Urteile wären wirklich für viele Interessant!
#15
Antwort vom 27. April 2022 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Was für ein Zufall ...
https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=596750
#16
Antwort vom 28. April 2022 | 11:45
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
1) ebay ist kein Telekommunikationsunternehmen.
2) Ferner rückt ebay die Adressdaten freiwillig heraus.
Dein Beispiel hinkt also.
#17
Antwort vom 28. April 2022 | 21:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
Zitat1) ebay ist kein Telekommunikationsunternehmen. :
Irrelevant.
Zitat2) Ferner rückt ebay die Adressdaten freiwillig heraus. :
Richtig, nichts anderes habe ich auch behauptet.
#18
Antwort vom 29. April 2022 | 06:55
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatIrrelevant. :
Ist ja logisch, sonst würde es ja nicht zu deiner falschen Aussage passen.
Zitatwar ich der Meinung das ein Gerichterlicher Beschluss da sein muss um Daten zur IP adresse zu bekommen :
ZitatDa reicht bereits das "berechtigte Interesse" :
ZitatWas für ein Zufall ... :
https://www.123recht.de/forum_topic.asp?topic_id=596750
Da ist kein Urteil zu finden das bestätigen würde dass ein Inkassounternehmen bei einer zivilrechtlichen Forderung einen Anspruch auf Herrausgabe der IP hätte.
#19
Antwort vom 8. Mai 2022 | 23:24
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatDa ist kein Urteil zu finden das bestätigen würde dass ein Inkassounternehmen bei einer zivilrechtlichen Forderung einen Anspruch auf Herrausgabe der IP hätte. :
Da die IP dem Gläubiger bereits vorliegt, wäre eine so eine Klage auch recht sinnlos ...
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