Inkasso unternehmen forderung

7. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
mman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso unternehmen forderung

Hi leute.
Ich hab folgendes Problem:
Ich wurde von einem Inkassounternehmen aufgefordert eine überfällige Rechnung eines Handwerkers zu bezahlen. Teile dieser Rechnung wurden nicht bezahlt, da einige Mängel in der Arbeit bestanden. Das ganze wickelte noch mein Vater ab, der allerdings verstorben ist. Die Firma wurde auch von ihm auf diese Mängel hingewiesen. Nun, etwa ein jahr nach dem letzten Briefwechsel schickte die Handwerkerfirma eine Zahlungerinnerung. Meine Mutter, die diese nicht weiter beachtete antwortete darauf (leider) nicht. Einige Zeit später trudelte ein Brief des Inkassounternehmens ein, natürlich mit einer deftigen Bearbeitungsgebühr. Wir haben uns natürlich direkt mit dem Handwerker in Verbindung gesetzt und nachdem wir erläuterten, dass die Zahlung wegen der Mängel nicht durchgeführt wurde wollte dieser nun die Mängel genauer erläutert haben und dann eventuell einen Termin ausmachen.
Das Inkassounternehmen fordert derweil dass wir den größten Teil der Summe bezahlen. Allerding ist dies meines erachtens zu viel, weil dann der Handwerker bestimmt nicht mehr seine Mängel beseitigen wird. Dies möchten wir nun auch dem Inkassounternehmen schreiben. Allerdings haben sie uns eine Frist gesetzt bis zu der wir die Zahlung vornehmen sollen. Wenn wir diese nicht einhalten würden drohen sie uns mit gerichtlichen Maßnahmen. Können die diese einleiten wenn wir die Zahlungen zurückhalten? Wie ist es außerdem mit den Inkassogebühren, immerhin hat der Handwerker seine Arbeit nicht richtig gemacht und deswegen sehe ich eigentlich nicht ein nun auch noch die Inkassogebühren zu zahlen.
Schonmal danke für jede Antwort, wäre echt nett wenn jemand helfen könnte, kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

schreiben sie dem büro, dass sie einrede des nicht erfüllten vertrages aus § 320 I BGB erheben und das ein tremin mit dem handwerker zur absprache über mängel am XX.XX.2006 vereinbart ist. derzueit sind sie jedenfalls nicht in verzug geraten und müssen daher auch keine inkassokosten übernehmen.

im termin selbst sollten sie mit dem handwerker eine einigung finden und gleich bar bezahlen (gegen quittung natürlich, soweit noch nachbesserungen gemacht werden einen angemessenen abschlag) das inkassobüro ist dann problem des handwerkers.

finden sie keine einigung wird es vermutlich ohnehin auf ein gerichtliches verfahren hinauslaufen.

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#2
 Von 
mman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Leute
da das Inkassounternehmen immernoch Forderungen stellt wollte ich nun fragen, ob ich das so schreiben kann:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit möchte ich Ihnen wiederholt mitteilen, daß ich mit der Zahlung nicht in Verzug war, sondern die Einhaltung des Restbetrages aus den vorhandenen Mängeln resultierten. Da diese durch die Firma *** nach direktem Kontakt mit dieser am *** beseitigt wurden und die Restzahlung sofort danach an die Firma direkt erfolgte bin ich nicht bereit die von Ihnen geforderten Gebühren zu zahlen. Da kein Verzug infolge der Mängel vorlag sondern eine Rückhaltung des Betrags nach §641 III BGB ist Ihre Forderung unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen

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#3
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo....

wann wurden die Arbeiten denn ausgeführt ?

Wenn dieses wie mir scheint schon länger her ist ( hört sich so an ) , dann verstehe ich nicht das erst jetzt nachdem Rechnungen über das IK angemahnt werden Mängelrügen geltend gemacht werden !?!
Wenn der Handwerker nichts von den Mängeln wuste kann er auch nicht reagieren . Die außergerichtlichen Mahnkosten sind solange sie im gesetzlichen Rahmen sind vom Schuldner zutragen.

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Mägnel wurden schon früher geltend gemacht, bloß erst jetzt vor kurzem behoben. Allerdings alles ohne dass das Inkassounternehmen im Spiel war, also alles direkt mit dem Handwerker abgewickelt.

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#5
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Dann das IK`ignorieren mit dem Hinweis das die Forderung in dieser Höhe so nicht besteht und PUNKT .
Sich mit dem Handwerker einigen und den unstrietigen Betrag direkt an diesen zahlen.

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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#6
 Von 
mman
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antworten.

Mit dem Handwerker hab ich mich schon geeinigt und nach Behebung der Mängel hat er mittlerweile auch sein Geld bekommen. Jetzt fordert halt das Inkassounternehmen noch ihre Gebühren und droht mit rechtlichen Schritten. Deswegen wollte ich ja nun wissen ob ich das so schreiben kann. Nochmal Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Ja dein Brief würde ich genau so schreiben und per Einschreiben und /oder Fax ( Sendeprotokol ) ab ans IK-Büro.
Danach keinerlei Komunikation mit dem IK.
Sollte wider erwarten ein MB kommen , sofort wiederspruch einlegen. Das wird meines erachtens aber NICHT passieren, da das IK dann in Vorleistung gehen müsste.

Schöne Restwoche noch......


qwasy

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Qwasy hat Recht - könnte ich nicht besser formulieren
ich bin begeistert :) und gerührt
gruß
thehellion

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#9
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

Thehellion und Qwasy in inniger Eintracht.....
JETZT wird alles gut :)
Ich fühle mich geehrt und geadelt und kann es wirklich nicht fassen das wir beide mal einer Meinung sind.
Na ja es ist Frühling ......ich ein Mann und Du .......naja die Hormone ;-))

Ist das der Anfang einer wunderbaren Freundschaft ??
Lass uns das Pflänzchen der Hoffnung artig pfelgen.

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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#10
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

sollte es der beginn einer neuen, wunderbaren romanze sein?

sehen sie mehr, täglich 18:00 auf prosieben: thehellion in love

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
qwasy
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 28x hilfreich)

ACHTUNG !!!!!!!!

Läuft auf 9LIFE !!!!!

Der 100 Anrufer kann ein Startreffen mit thehellion gewinnen !! ( icl. Vollmachtsanforderung ; natürlich im ORIGINAL )...........

Der vor Liebesglück ganz rollige QWASY

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Schuhe !!"

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja 9live
- eine wahrlich bizarre Sendung bei der ich aus Gruselgründen manchmal fassungslos mehrere Minuten verweile
Der Hot Button schlägt gleich zu ;)

Aber Noch härter ist die Astrosendung mit den Pendlern und Hellsehern aus der Kneipe von nebenan - einfach fantastisch

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