Hallo Zusammen,
ich habe im Juni diesen Jahres ein Schreiben von der XXX-Inkasso erhalten. Offene Forderung 2400 € eines Versandhauses (Nürnberg) aus dem jahr 1994. Zuletzt hatte ich 1999 etwas gehört. Nach dem neuen Schreiben habe ich denen mitgeteilt, dass die Forderung bereits 2005 verjährt ist. Nach langen 3 Monaten erhalte ich ein Schreiben zur Antwort, dass die Forderung tituliert ist unter dem AZ99XXXXXXX und die Forderung 30 Jahre Gültigkeit hat. Ich habe die ganzen Unterlagen durchgesehen und kann mich auch absolut nicht daran erinnern, jemals einen Volstreckungsbescheid von denen erhalten zu haben.
Da ich wirklich nie einen Vollstreckungsbescheid erhalten habe, habe ich mich auf die Verjährung berufen und Sie mir doch bitte eine Kopie von dem Vollstreckungsdescheid zukommen lassen möchten.
Antwort kam nach 10 Tagen vom Inkasso aus Nürnberg:
Der Vollstreckungstitel AZ 99564XXXXX vom Amtsgericht Coburg, kann der derzeit in der Akte nicht gefunden werden. Wir versichern jedoch, den gegen Sie ein Titel mit dem dargestellten INhalt existiert. Wenn nicht bis Datum eine Zahlungsvorschlag eingeht, gehen wir nach Aktenlage vor.
OK, kommt in den besten Kreisen vor.
Ohne Nachweis, auch wenn dieser wirklich existieren sollte, kann ich doch nicht einfach einwilligen und einen Vorschlag unterbreiten. Könnte ja jeder kommen.
Darauf habe ich geschrieben, dass ich mich somit wieder auf die Verjährung berufe, weil der entsprechende Nachweis immer noch fehlt.
Nun haben Sie mir erneut geschrieben und angeboten, wenn ich 750 € zahle, wird die Forderung als erledigt betrachtet.
Falls ich bis zum 01.12.2009 nicht zahle, wird der ganze Betrag fällig und gehen weiter nach Aktenlage vor. Verstehe denen brennt es unter den Nägeln, weil das Versandhaus insolvent ist und die brauchen jeden Cent.
Mal angenommen, das stimmt alles so was die sagen. Wenn ich mich auf den Deal einlasse, muss ich aber nach Zahlung auf den Titel im Original bestehen mit vermerkt "gezahlt und erledigt" gestempelt und unterschrieben. Das können die aber nicht, weil Sie den Titel nicht finden.
Wie soll man da vorgehen, kann man sich da auf Gesetze berufen dass trotz Titel dies mir im Original vorgelegt werden muss. Möchte kein Nachteile haben, Lohnpfändung oder so. Ausserdem will nicht einfach ohne Nachweis was zahlen.
Vielen Dank im Voraus,
jumanji
-- Editiert am 12.11.2009 23:01
-- Editiert am 12.11.2009 23:03
Inkasso verliert Vollstreckungsbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Seltsam das der Inkassoladen umgehend auf 2/3 der angeblich titulierten Forderung verzichtet !?
Besteht Deinerseits die EV ?
Wie sieht Deine Schufa aus ?
Kannst Du Dich an einen Mahnbescheid aus dieser zeit erinnern ?
Warum gab es Deiner Meinug nach damals keine weiteren Beitreibungsversuche ?
lg
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Ich habe mal beim Mahngericht Coburg geforscht, war nicht einfach, weil das alles schon archiviert ist. Ja, den Titel gibt es. Dieser ging aber meinem durchgebrannten Anwalt zu, der hat mir diesem damals nicht ausgehändigt. Das habe ich alles diese Woche raus bekommen.
Die Schufa ist negativ. Ich hatte damals die EV abgegeben und denke daher ist da nix weiter passiert , dann lag das wohl alles in der Schublade. Da nun das Versandhaus insolvent ist, wird versucht überall das Geld einzutreiben. Ich hatte ja fast 10 Jahre nichts merh gehört.
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Nun ohne Vollstreckungsbescheid wird das trotzdem schwierig für das Inkasso, den könnte ja jeder haben.
Und einfach mal zum Gericht sagen 'wir brauchen eine Kopie' ist ja wohl auch nicht möglich?
Und 10 Jahre ohne Versuch der Beitreibung lässt mich spontan an die Verwirkung denken?
Immer ordentlich umgemeldet und nicht ins Ausland verzogen?
quote:
Seltsam das der Inkassoladen umgehend auf 2/3 der angeblich titulierten Forderung verzichtet !?
Naja, wenn ich mich auf dünnem Eis befinde, versuche ich auch so schnell wie möglich das rettende Ufer ztu erreichen ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
quote:<hr size=1 noshade>Und einfach mal zum Gericht sagen 'wir brauchen eine Kopie' ist ja wohl auch nicht möglich? <hr size=1 noshade>
Selbstverständlich könnte dem Gläubiger eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden, siehe § 733 ZPO .
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Ja, aber das dauert ja etwas länger als eine einfache Kopie?
Die Zeit drängt wohl, in Nürnberg gehen Ende des Jahres die Lichter aus und der Verwalter macht die Akte zu ?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Boudicca hat natürlich recht mit seinem Hinweis
Ich geh mal davon aus das der Inkassoladen der Forderungsinhaber ist
Der TE hat EV und eine weitere Beitreibung verusacht nichteinbringbare Kosten
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Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Ich habe mich immer anständig richtig an- und umgemeldet. Ich weiß auch wirklich nicht, warum die fast 10 Jahre nichts gemacht, ist mir selbst wirklich schleierhaft.
Ich stimme Harry van Sell gedanklich auch zu, da kann ja jeder kommen. Einen Nachweis hätte ich gern schon, sonst kommt irgendwann jeder und sagt, ich krieg noch eien Forderung von Dir. Warum die sich nicht eine Kopie beim Gericht besorgen verstehe ich auch nicht, wahrscheinlich ist das alles eilig.
Kann man den auf die Aushändigung des Titels bestehen, wenn der Betrag beglichen wird? Ich will da etwas in der Hand haben, nicht ein schrieben oder so, sondern den Titel vom Gericht, wo dann drauf steht bezahlt und erledigt. Kann man darauf bestehen?
Gruß,
jumanji
I
quote:<hr size=1 noshade>ch weiß auch wirklich nicht, warum die fast 10 Jahre nichts gemacht, ist mir selbst wirklich schleierhaft. <hr size=1 noshade>
Wahrscheinlich aus Kostengründen - Du hattest ja immerhin damals die EV abgegeben
quote:<hr size=1 noshade>Kann man den auf die Aushändigung des Titels bestehen, wenn der Betrag beglichen wird? Ich will da etwas in der Hand haben, nicht ein schrieben oder so, sondern den Titel vom Gericht, wo dann drauf steht bezahlt und erledigt. Kann man darauf bestehen? <hr size=1 noshade>
§ 371 BGB analog dazu 757 ZPO (nach Vollstreckung.
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Danke Hellion für den Hinweis.
Muss ich mal schauen, wie ich da ran gehe. Ok, ich bezahle 200 € und verlange nur die schriftliche Bestätigung für den Ausgleich. Verzichte aber auf den das Recht nach § 371 BGB
, macht das Sinn oder kann das zum Eigentor werden?
Gruß,
jumani
Eine neue Ausfertigung eines Titels dauert in der Regel ca. 4 Wochen nach meiner Erfahrung.
Danach ist eine Vollstreckung kein Problem mehr. Selbst wenn Quelle dann schon aufgelöst ist, kann dir der Titel dennoch weiter Probleme bereiten. Denn ich denke Quelle wird seine Forderungen an irgendjemanden weiter verkaufen. Es kann also sein das nach der Auflösung der Firma du einen anderen Gläubiger hast. Nun weißt du ja nicht wie die dann mit den Forderungen umgehen.
Meißtens sind solche sogenannten Factoringgesellschaften recht eindringlich bei solchen Sachen.
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"Gebe auch gerne mal Hilfestellung per Mail einfach schreiben an: m.schaefer@fun-interactive.de"
Hi,
ja das ist alles etwas kompliziert.
Ich würde dennoch nicht zahlen bevor es eine Titelkopie gegeben hat, denn egal ob bei einem Vergleich, oder der Zahlung ansich, willst du doch nacher den entwerteten Titel haben, oder?
Und du glaubst doich nicht im Traum daran, dass das IKB dann den Titel für dich noch anfordert, wenn die erst mal die Kohle haben.
Und wer garantiert dir dann, dass die auch wirklich der Inhaber sind? Nicht dass dann später erneut einer damit um die Ecke kommt.
Es ist wohl richtig, dass man eine neue Aufertigung des Titels bekommen kann, aber aus irgendeinem Grund ist dass für das Inkassobüro so kompliziert, dass man lieber auf 2/3 der titulieten Forderung verzichtet??
Irgendetwas ist hier nicht ganz richtig.
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Hi,
ich finde das auch so ziemlich verworren und komisch.
Ich sehe das irgendwie auch so, ich brauch da etwas in der Hand und zwar den entwerteten Titel im Original und nicht als Zweitschrift. Das Recht besteht, so wie ich es verstanden habe. Das sehe ich auch so, ich habe keine Garantie, dass die den Titel haben, es wäre auf gut glauben. Was ist wenn die auch verbaseln, dass ich einen vergleich gezahlt habe Die kommen nach 10 Jahren wieder an und winken, hallo der Titel doch noch aufgetaucht und kommen dann wieder.
Ich bin da etwas hin und her gerissen, weil erstens können sie recht haben und ziehen alles durch, oder zweitens die lassen nach und verkaufen den Titel, können sie ja nicht, weil sie den nicht haben oder lassen alles im Sand verlaufen.
Gruß,
jumanji
Erledigungsschreiben reicht auch
Versuch doch die Summe noch etwas zu drücken !
Tenor etwa :
.....Ich bin hoffnungslos überschuldet Alg2 Empfänger und habe EV Dies wird sich nicht ändern
Ein Familienangehöriger leiht mir trotzdem zwckgebunden für diesen Zweck einmalig 350 € gegen Rückgabe des Titels.....etc
Anregungen z.b auch hier
http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/index.php
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-- Editiert am 13.11.2009 21:44
@thehellion.
Ich würde aber erst mit verlangen der Titelkopie sicherstellen, dass eine eine neue Ausfertigung erstellt wird.
Denn sonst hätte ich Bedenken, dass das IKB das nach Erhalt der Vergleichsumme noch macht.
Dann hat man nacher nichts in den Händen.
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Hmmm, Frau thehellion wieder:
quote:
Ich bin hoffnungslos überschuldet Alg2 Empfänger und habe EV Dies wird sich nicht ändern
Ich kann dem thread nicht entnehmen, dass der Betroffene aktuell eine EV abgegeben hat (er selbst spricht nur von damals) und auch das ALG2 wurde meines Wissens mit keinem Wort erwähnt!? So kann man nur unterstellen, dass Sie - mal wieder - offen zum Betrug auffordern!?
Im Übrigen ist es den IKU ein Leichtes, diese Aussage nachzuprüfen, da diese Anfragen bei den großen Auskunfteien tätigen. Ziemlich bescheuerter Rat!?
Auch hat das IKU keine Eile.
Die Forderungen, das wurde auch hier schon hinlänglich diskutiert, sind nicht mehr im Bestitz der Quelle, sondern längst verkauft. Aber genau hier könnte das Problem liegen. Falls der VB auf die Firma Quelle lautet kann es sein, dass der neue Inhaber der Forderungen nach dem Untergang von Quelle alle Titulierungen neu vornehmen muss.
Wenn Sie also tatsächlich in der Schuld sind, wovon ich ausgehe, können Sie tatsächlich gutes Geld sparen, wenn Sie auf den Vergleich eingehen und das mit der Forderung verbinden, dass Sie eine Bescheinigung erhalten, dass die Forderung aus dem Titel mit dem Aktenzeichen ... mit dem Vergleich erledigt ist.
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" "
Hi Anephan,
ich habe die EV vor einiger Zeit abgegeben, das stimmt. Hmmm, ob die Quelle nicht mehr im Besitz der Forderung ist und die verkauft haben, weiß ich nicht. Ich meine das wurde an das Inkasso übergeben.
Ich möchte gern die Forderung drücken, weil mir nichts garantieren kann, dass Sie in 15 Jahren den Titel doch finden (sofern es stimmt), obwohl ich dem Vergleich zugestimmt habe. Mal so ein Gedanke. ich schmeise die schriftliche Bestätigung nach 10 Jahren weg, weil aufgeräumt oder umgezogen. Dann stehen die wieder vor der Tür mit dem Titel, weil der in einer anderen Akte zufällig gefunden wurde, was mache ich da? Mir ist es wichtig den original VB mit Stempel und Unterschrift, bezahlt und erledigt. Das können die leider nicht, weil der weg ist, was ich aber laut BGB verlangen kann. Ich finde das schwierig als Situation.
Gruß,
Jumanji
quote:
So kann man nur unterstellen, dass Sie - mal wieder - offen zum Betrug auffordern!?
So ein Käse hört man sonst nicht mal von Dir
Es geht lediglich darum dem TE klar zu machen was er alles bei einem Vergleich erwähnen könnte und nicht darum einen nicht vorhandenen ALG Bezug vorzutäuschen
ALG Bezug lässt sich übrigens leicht nachweisen und bei der EV reicht dem IB ein Blick in die Schufa.
Tenor : Anephan ! Hausaufgaben machen
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