Inkasso verrechnet Zahlung erstmal mit eigenen Forderungen – aussichtslos?

11. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
AntigoneGer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso verrechnet Zahlung erstmal mit eigenen Forderungen – aussichtslos?

Hallo ans Forum!

Vor einigen Monaten kam durchs Inkasso eine (berechtigte) Forderung mit Titel ins Haus.
Nach Prüfung der Aufstellung, um die ich gebeten hatte, fielen mir einige Posten auf, die laut meiner Info seitens des Inkasso zwar gern aufgestellt werden, jedoch fraglich sind.

Hauptforderung beträgt 29,15€
Nebenforderung verzinslich 25,00€
Nebenforderung unverzinslich 91,20€
Zinsen 19,02€
Adressermittlungskosten 2,58€
Auslagen 24,00€
Gerichts-/GVZ-Kosten 32,00€

insg. 222,95€.


Ich überwies daher die Kosten für Hauptforderung, Zinsen, Adressermittlungskosten sowie Gerichtskosten, jedoch lediglich unter Angabe des Aktenzeichens.
So wurde mein Geldeingang dann zwar verbucht, jedoch erstmal auf die Inkassogebühren angerechnet, sodass Hauptforderung, Zinsen etc weiterhin offen stehen.
Ich vermute, dass ich da jetzt nichts mehr machen kann, da ich bereits in der Überweisung nicht konkret angab, für welche Posten die Zahlung genau ist, korrekt?
Die Aufstellung, was wofür etc wurde lediglich per Mail übermittelt.


Zudem stoßen mir Posten wie z.B.

20.07.2017 Pauschale Post- und Telekommunikations-Leistungen 9,00
24.07.2022 Pauschale Post- und Telekommunikations-Leistungen 9,00

auf. Meine Zahlung wurde jedoch eigenmächtig auf diese Posten angerechnet. Dies ist auf der detaillierten Forderungsaufstellung, die mir nochmals zugestellt wurde, ersichtlich.

Muss ich durch einen vermeintlichen Fehler meinerseits jetzt in den sauren Apfel beißen und abermals eine Überweisung, konkret für Hauptforderung etc, veranlassen? Wenn ja, welche Posten sollten den eig wirklich bezahlt werden und welche sind lediglich willkürliche Inkassoaufstellungen?

Dazu kann ggf. auch nochmal eine Detailaufstellung nachgereicht werden.


Ich danke im Voraus für die Mühe ums Prüfen!

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Was genau ist tituliert?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AntigoneGer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Was genau ist tituliert?


Hallo,

folgendes verzeichnet im Titel:


Hauptforderung 29,15€

Verfahrenskosten:
Gerichtskosten 32,00€
Vergütung Inkassodienstleistung 25,00€

Nebenforderung:
Mahnkosten 22,70€
Auskünfte 10,00€
Inkassokosten 58,50€

Zinsen 0,55€

Summe 177,90€


Konnte ich die Frage so korrekt und vollständig beantworten?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von AntigoneGer):
Meine Zahlung wurde jedoch eigenmächtig auf diese Posten angerechnet.

Wenn der Schuldner nicht vor oder bei der Zahlung bestimmt, wofür die Zahlung sein soll, dann darf der Gläubiger diese verrechnen wie er will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AntigoneGer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Schuldner nicht vor oder bei der Zahlung bestimmt, wofür die Zahlung sein soll, dann darf der Gläubiger diese verrechnen wie er will.


Genau, soweit mittlerweile klar. Doch auch, wenn es sich um strittige Posten wie die sog. "Pauschale Post- und Telekommunikations-Leistungen" handelt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von AntigoneGer):
Doch auch, wenn es sich um strittige Posten wie die sog. "Pauschale Post- und Telekommunikations-Leistungen" handelt?

Zitat (von AntigoneGer):
Hauptforderung 29,15€

Verfahrenskosten:
Gerichtskosten 32,00€
Vergütung Inkassodienstleistung 25,00€

Nebenforderung:
Mahnkosten 22,70€
Auskünfte 10,00€
Inkassokosten 58,50€

Zinsen 0,55€

Summe 177,90€

Das alles ist unstrittig und daher zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von AntigoneGer):
Doch auch, wenn es sich um strittige Posten wie die sog. "Pauschale Post- und Telekommunikations-Leistungen" handelt?

Ja, auch dann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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