Inkasso von KFZ Versicherung schreibt mir

28. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
SchroederAntje
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso von KFZ Versicherung schreibt mir

Hi zusammen,

ich habe folgenden Brief erhalten:

Zitat:
Guten Tag Herr XXXX
,
heute kommen wir auf das Telefonat zurück. Warum Ihr Kundenkonto nach Vertragsaufhebung noch einen Rückstand aufweist, erläutern wir Ihnen gern:
Bei Aufhebung des Vertrages zum 1. Januar 2021 (Widerruf) war der Beitrag für die Kfz-Versicherung von 720, 18 Euro schon von Ihrem Konto abgebucht. Daher hat die ltzehoer Versicherung Ihnen am 7. Januar 2021 den Betrag per Ãœberweisung erstattet. Die Erstattung erfolgte unter Berücksichtigung (Abbuchung) der Beitragszahlung. Diese Lastschrift hat die Kreissparkasse Fallingbostel aber nicht eingelöst. Daher sind Sie um den Betrag von 720, 18 Euro ungerechtfertigt bereichert. Auf den nächsten Seiten finden Sie von der
ltzehoer Versicherung den Versicherungsschein vom 23. Dezember 2020, den Nachtrag vom 7. Januar 2021, eine Information vom 11. Januar 2021 wegen der Beitragsabbuchung, die Zahlungserinnerung vom 23. Februar 2021, die Mahnungen vom 16. März 2021 und 7. April 2021 und unser erstes Anschreiben vom 28. Mai 2021.
Aktuell sind 904,29 Euro offen. Vermeiden Sie weitere Kosten und überweisen Sie diesen Betrag bis 9. Juli 2021 auf unser Konto:


Da ich umgezogen bin, hat mich nie ein Brief des Versicherers erreicht. Das ich da ~ 700€ zuviel bekommen habe, habe ich nicht bemerkt. Muss ich nun auch die Inkasso Gebühren zahlen oder sind die ungerechtfertigt? Meiner Meinung nach geht es hier ja nicht mal um eine Dienstleistung, sondern der Versicherer hat ausversehen zu viel Geld überwiesen. Kann man da überhaupt in Verzug geraten?

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von SchroederAntje):
Das ich da ~ 700€ zuviel bekommen habe, habe ich nicht bemerkt.

Abgesehen davon das das nicht relevant ist, ist es auch nicht so besonders glaubwürdig.



Zitat (von SchroederAntje):
Muss ich nun auch die Inkasso Gebühren zahlen

Was genau wird denn gefordert?



Zitat (von SchroederAntje):
Kann man da überhaupt in Verzug geraten?

Ja, bei einer geplatzten Lastschrift geht das sogar ganz ohne Schreiben des Gläubigers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
SchroederAntje
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau wird denn gefordert?


Hi,

Glaubwürdig hin oder her... war halt so. Bin noch jung und verdiene gut. Außerdem war es gerade in der Zeitspanne wo ich in die Schweiz gezogen bin. Habe da nicht jede einzelne Gutschrift im Blick. Mich ärgert es einfach. Ich würde die ~720€ zurückzahlen aber ohne diese Inkassokosten.

Hier die Informationen zur Forderung als Bild:

https://ibb.co/mBQzmKm

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von SchroederAntje):
aber ohne diese Inkassokosten.

Und die Inkassokosten wird man aufgrund der Situation nicht herumkommen, nur eher keine 1,3 Gebühr sondern wohl eine 0,5 Gebühr - immerhin hat man sich ja tatsächlich mit dem Fall individuell beschäftigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zahle die unstrittige Hauptforderung direkt an die Versicherung. In dem Verwendungszweck unbedingt mit "NUR HAUPTFORDERUNG" schreiben.

i.d.R. werden ausschliesslich Inkassokosten nicht gerichtlich eingeklagt.

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#5
 Von 
SchroederAntje
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zahle die unstrittige Hauptforderung direkt an die Versicherung. In dem Verwendungszweck unbedingt mit "NUR HAUPTFORDERUNG" schreiben.

i.d.R. werden ausschliesslich Inkassokosten nicht gerichtlich eingeklagt.


Egal, zu spät. Auf Empfehlung von Harry hab ich alles gezahlt...

Trotzdem danke!

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