Inkasso vor Fristablauf

8. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)
Inkasso vor Fristablauf

Hallo zusammen,

ich bin auf Empfehlung einer Freundin in dieses Forum gestoßen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.

Meine Mutter ist vor drei Wochen verstorben und hat sich zu Lebzeiten immer um sämtliche Geschäfte in Bezug auf meine Mutter und meinen Vater gekümmert.

Nach ihrem Tod bin ich nun dabei, sämtliche Formalitäten zu übernehmen da mein Vater sich schon immer aus allem rausgehalten hat.

Neben den ohnehin schon schweren Erledigungen aufgrund des Todes meiner Mutter kam mein Vater heute mit einem Schreiben eines Inkassobüros an.

Die ConKred Inkasso GmbH mahnt für die First Communication GmbH hinsichtlich irgend einer Call-by-Call Aktion an. Laut Aussage meines Vaters ist ihm bezüglich der Angelegenheit nichts bekannt; meine Mutter kann ich natürlich nicht mehr fragen!

Nachdem ich mich heute mal ein wenig über die Materie im Internet schlau gemacht habe, habe ich heute einmal sämtliche auffindbaren Unterlagen durchgeschaut.

Offensichtlich wurden diese Dienste eines Drittanbieters vor einiger Zeit über die Rechnung des Telefonanbieters abgebucht. Diesen Abbuchungen hatte meine Mutter gegenüber dem Telefonanbieter widersprochen und die Rechnungen zurückbuchen lassen, aber gleichzeitig den unstrittigen Betrag bezahlt. Dies geschah wohl in Rücksprache und auf Tipp der Privatkundenberaterin bei der Bank (soviel kann mir mein Vater zumindest sagen).

Mit Datum 03.09.2013 kam dann eine Zahlungsaufforderung von der First Communication GmbH selbst, die Forderung bitte bis zum 13.09.2013 zu begleichen. Dies hat meine Mutter getan, aus welchem Grund auch immer. Dies geht zumindest aus einer Kopie eines Überweisungsträgers und einer entsprechenden Überweisungsabbuchung auf dem Konto hervor. Die Überweisung wurde am 12.09.2013 (einen Tag vor Fristablauf) in Auftrag gegeben, die Abbuchung auf dem Konto erfolgte am 13.09.2013.

Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass das Geld erst nach dem Fristablauf 13.09.2013 auf dem Konto des Gläubigers eingegangen ist (es handelt ich um Hauptforderung 11,96 EUR zzgl. 7,50 EUR Mahngebühren).

Die ConKred Inkasso GmbH schickt nun eine Mahnung über knapp 70,00 EUR (mit Inkassokosten etc.) welche aber auf den 10.09.2013 datiert ist.

Dass vorgerichtliche Inkassokosten kaum gerichtlich durchgesetzt werden und werden können habe ich bereits gelesen. Aber darf der Gläubiger die Forderung überhaupt ins Inkasso geben bevor die von ihm selbst gesetzte Zahlungsfrist gegenüber dem Schuldner abgelaufen ist? Ok, zu spät gezahlt wurde ja...

Sollte ich der Inkassofirma hierzu irgendwas schreiben oder lieber nicht reagieren?

Ich habe noch nie mit Inkassofirmen zu tun gehabt, und im Internet liest man sehr viel über diese. Stellenweise wird ja auch empfohlen, eine Beschwerde einzureichen? Wo macht man den sowas am Besten? Ich habe momentan genug zu tun, aber aufgrund meiner Gemütslage wäre ich fast schon gewillt, mich da mal irgendwo zu beschweren!

Über Hilfe würde ich mich freuen.

Liebe Grüße
Gudrun


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29 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Dies geschah wohl in Rücksprache und auf Tipp der Privatkundenberaterin bei der Bank (soviel kann mir mein Vater zumindest sagen).

Der Tip war auch völlig richtig. Dass deine Mutter das dann trotzdem bezahlt hat, ist natürlich ein Bärendienst. Sei es drum. Da hinterherzurennen und zurückzufordern kostet Nerven. Und ist auch nur schwer möglich, denn man könnte ja sagen "Das war ein Schuldeingeständnis" und fragen kann die Mutter niemand mehr.

Dürfen tut der Gläubiger das natürlich schon. Im Zweifel redet man sich mit Überschneidung heraus.

Ich empfehle bei so etwas stets einmal schriftlich zu reagieren, per Einschreiben und dann ist es aber auch gut. Alle weiteren Briefe dann ignorieren. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem widersprechen. Die Reaktion kann eigentlich kurz ausfallen: "Ich wiese die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen."

quote:
Stellenweise wird ja auch empfohlen, eine Beschwerde einzureichen? Wo macht man den sowas am Besten?

Das ist momentan witzlos. Solange die Drohkulisse nicht zu heftig wird und in permanente Telefonanrufe umschlägt oder ähnliches, sollte man nichts weiter tun. Die Beschwerden würde ich mir persönlich bei Fällen aufheben, wo das Inkasso nicht locker lässt, groben Unfug anrichtet o.ä. 70€ klingen viel, sind aber "noch im Rahmen".
Beschwerde würde man beim zuständigen Aufsichtsgericht einlegen (www.rechtsdienstleistungsregister.de) oder beim BDIU. Wobei der BDIU harmlos ist, ist halt der Dachverband und die pinkeln ihren eigenen Mitgliedern sehr selten bis nie ans Bein.

Einfach die weiteren Briefe abheften und ansonsten ignorieren und dann hört es wegen Erfolglosigkeit auch zumeist auf.

Wenn man sich beim Aufsichtsgericht beschwert, dann sehr deutlich auf den Zeitversatz hinweisen, also dass man eine Frist bis 13. hatte, aber böswillig schon 3 tage vorher das Inkasso beauftragt wurde oder dass das Inkasso böswillig und vorsätzlich Schreiben rückdatiert... Obs was bringt, kannst du uns ja berichten :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.10.2013 01:04

-- Editiert mepeisen am 09.10.2013 01:06

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warum nicht zunaechst den tfffff zum einsatz bringen ?
Ist kostenlos und geht online

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#3
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Ich werde jetzt mal abwarten, ob da noch was kommt.

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#4
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Hallo zusammen,

diese Woche habe ich wieder mal ein Schreiben des Inkassobüros erhalten.

Wie bereits weiter oben beschrieben wurde die Forderung per Fax abgelehnt; trotzdem wurde diese aber von meiner Mutter bezahlt.

Nun fordert das Inkassobüro immer noch seine Gebühren sowie die Hauptforderung.

Inhalt des aktuellen Schreibens: "Müssen wir wirklich soweit gehen?" und "Das kann doch nicht in Ihrem Sinn sein!"

In jedem Fall mag das Inkassobüro den Fettdruck bei Schriftarten als stylistisches Element.

Dieses Mal befinden sich auf der Rückseite des Schreibens einige Ankreuzender, u.a.: Ich erkenne die Forderung aus folgendem Grund nicht an:"

Das habe ich dem Inkassobüro ja bereits mitgeteilt. Macht es Sinn, denen die Information nochmals zu geben?

Darüber hinaus gibt es ein Feld "Forderung bereits geleistet" Auch das ist ja bereits getan.

Last but not least gibt es noch ein Feld "Ich bin überschuldet und befinde mich im Insolvenzverfahren".

Dort befindet sich der mutmaßliche Schuldner tatsächlich. Ich wüsste aber nicht, was das mit der Sache zu tun haben soll.

Natürlich möchten die dann die Angaben auf Ihrem Formular auch noch mit Unterschrift und den entsprechenden Nachweisen.

Glaubt ihr es macht Sinn, darauf entsprechend zu reagieren oder versuchen die einem daraus noch ein Schuldanerkenntnis zu drehen?

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#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Das Gespann ist doch bekannt für fragwürdige Praktiken.
Daher macht es Sinn nicht mehr zu reagieren und einfach abzuwarten. Die Quittung für die Hauptforderung ist eine prima Abwehrmassnahme falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. So weit gehen solche Abzocker aber oft nicht, da das unnötig Geld kostet.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Meine Empfehlung :

Nichts unterschreiben und nichts zahlen

quote:
Inhalt des aktuellen Schreibens: "Müssen wir wirklich soweit gehen?" und "Das kann doch nicht in Ihrem Sinn sein!"


Das nächste Conkred Schreiben wird sein :

" Nun ist es so weit - das Titelierungsverfahren ist eingeleitet ...."

Nicht mehr reagieren - Eine Klage halte ich für ausgeschlossen

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#7
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Hallo zusammen,

pünktlich zu Weihnachten flatterte meinem Vater ein Brief der Rechtsanwälte Peters & Pallaske ins Haus. Diese geben nochmals Gelegenheit zu bezahlen, ansonsten würde das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

Sollte darauf reagiert werden oder sollte man das Schreiben ignorieren?

Meinem Vater geht die Sache ziemlich an die Nieren. Mein Vater lebt von einer kleinen Rente sowie ergänzender Grundsicherung und ist bereits seit 2008 in der Insolvenz.

Selbst wenn die Gegenseite unwahrscheinlicher Weise klagen und diese noch unwahrscheinlicher weise gewinnen sollte, wäre ohnehin nichts zu holen und sämtliche Pfändungsversuche wären fruchtlos.

Kann es helfen, diesen Sachverhalt der Gegenseite mitzuteilen damit diese endlich das Handtuch werfen oder kann/sollte man sich das ersparen?

Ich selbst würde die Sache ja aussitzen, aber mein Vater hat tatsächlich mitlerweile richtig Angst vor dem Verein?

LG und frohe Weihnachten
Gudrun

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Frohe Weihnachten :)

http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Hier wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geklagt

"...Sehr geehrtes RA Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Inkassopartners werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."
Schriftlich retournieren !

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert !
Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

Dein Vater soll cool beleiben eine Klage halte Ich für absurd (komme aus der Inkassobranche) - Den Hinweis auf persönliche finanzielle Dinge würde ich unterlassen


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#9
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Hallo thehellion,

das Schreiben hinsichtlich der detaillierten Widerspruchsbegründung vom Anwalt hat mein Vater tatsächlich vor ca. zwei Wochen erhalten und ignoriert.

Heute kam dann ein Angebot über einen außergerichtlichen Vergleich; komischerweise wieder vom Inkassobüro und nicht vom Rechtsanwalt.

Kann dies ggf. mit dem von dir zitierten Urteil zusammen hängen, da der Anwalt ja haften würde, wenn er unberechtigte Forderungen geltend macht und deshalb den Ball wieder an das Inkassobüro zurück spielt?

LG
Gudrun

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Hallo Gudrun,

nein der Anwalt hat damit nichts zu tun, der braucht die "Richtigkeit" einer Forderung nicht zu überprüfen.

Das Angebot für einen außergerichtlichen Vergleich ist nun der nächste (und auch fast der letzte Versuch) des Inkassodienstes noch an leichtes Geld zu kommen.
Du bist jetzt in der Basarphase angelangt.

Ignoriere die Schreiben weiter, als nächstes kommt dann eines, in dem nur noch knapp die Hälfte des ursprünglichen Betrages gefordert wird, dann noch eines, in dem wieder der volle Betrag gefordert wird und als letztes (eher unwahrscheinlich!) der Mahnbescheid.

Falls tatsächlich ein Mahnbescheid kommen sollte, diesem widersprechen und dann sollte Feierabend sein.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ja - die Gegenseite weiß ja auch wie die Chancen sind : Nämlich bei NULL - jetzt versucht man wenigstens einen kleinen teil zu retten (Stichwort Vergleichsangebot) da man erkannt hat das Du bzw der Vater nicht so ohne weiteres die Brieftasche öffnet

Das an den Inkassoladen zurückgegeben wird ist obligatorisch - Es ist ein Pokerspiel

Schau mal wie lange sich das u.u hinziehen kann :
(extremer Fall )
http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 21.01.2014 23:18

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#12
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Hallo zusammen,

mittlerweile nimmt auch mein Vater die ConKred-Schreiben nicht mehr wirklich ernst und sieht es mit Humor.

Eine (unberechtigte) Forderung von 11,96 EUR steht mittlerweile bei 144 EUR und ein paar Zerquetschte.

So langsam beginne ich, den psychologischen Workflow der Inkassobüros zu verstehen.

Selbst wenn die Forderung berechtigt wäre, der Gläubiger einen rechtskräftigen Titel erlangen würde, der Gerichtsvollzieher tatsächlich vor der Tür meines Vaters stehen würde, so wäre das immer noch witzlos da mein Vater nur Plunder in der Wohnung hat und das Konto - auf welchem eine Grundsicherung eingeht - ein P-Konto ist.

Es tut mir leid um die Bäume, welche für den Papierverbrauch von ConKred ihr Leben lassen müssen.

Habt ihr Ideen für das Spiel "Spass mit Inkassobuden" analog zum Scambaiting ?

LG
Gudrun



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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich habe mit dem TFFFFF lustige Erfahrungen gemacht

Geht online und ist kostenlos

Und jedes Inkassobüro reagiert

http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#14
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Reagiert haben Sie tatsächlich, und freundlich Auskunft gegeben. Mittels Formblatt, kennen die wohl schon -.-

Geld bekommen sie aber immer noch nicht.

Müssen weitere Bäume sterben? Das wäre doch schade.



-- Editiert gudrun1970 am 01.02.2014 00:12

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#15
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Bisher ist nichts mehr vom Inkassobüro gekommen. Weder Schreiben, noch der (erhoffte) gerichtliche Mahnbescheid um dem Ganzen mal weg von der emotionalen Inkasso-Schreibe zu begegnen.

Vielleicht haben diese aufgegeben, vielleicht auch nicht (und lesen auch hier mit).

Ich kann nur jedem Betroffenen raten, bei - zumindest ungerechtfertigten Inkassoschreiben bzw. der Forderung unberechtigten Schreiben - nicht zu zahlen und die Sache auszusitzen und sich nicht einschüchtern zu lassen.



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#16
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Hallo zusammen,

leider muss/will ich diesen alten Thread wieder ausgraben.

Kürzlich wurde bei meinem Vater erfolglos versucht, ein Einschreiben des Inkassobüros zuzustellen (er war nicht da).

Offensichtlich liegt der Vorgang bei denen aktuell auf Wiedervorlage, sicherlich um die Verjährung zu hemmen.

Kurz nochmal den Sachverhalt zusammengefasst: Es geht um eine unberechtigte Forderung...

Gilt das Schreiben als nicht zugestellt wenn dieses nicht von der Post abgeholt wird und die Verjährung wäre dann nicht gehemmt? Oder gilt vielmehr die sog. Zugangsfiktion da das Schreiben ja hätte abgeholt werden können (ich meine da mal was dazu gelesen zu haben)?

Ferner wurde zwischenzeitlich das Telefoninkasso versucht, obwohl gegenüber dem Inkassobüro damals ausdrücklich und nachweislich zugestellt die Kontaktaufnahme per Telefon untersagt wurde. Kann man aufgrund dessen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vom Inkassobüro verlangen bzw. macht das Sinn? Die Beweislage, dass das Inkassobüro tatsächlich angerufen hat, erscheint mir schwierig.

Sicherlich wird da zukünftig wieder reger Schriftverkehr herrschen. Das Ergebnis wird identisch zu dem Ergebnis damals sein. Diese versuchte Zermürbungstaktik muss man dann wohl mitgehen, dennoch würde ich die Arbeit hierzu gerne auf ein Minimum reduzieren.

Kann mein Vater (der vermeintliche Schuldner) dem Inkassobüro einfach mitteilen, dass man bitte für zukünftige Kontaktaufnahmen "seine" neue Adresse und Telefonnummer vermerken soll? Diese wäre dann natürlich meine Adresse mit seinem Namen auf dem Briefkasten und meine Telefonnummer. Bei einem erneuten Telefoninkassoversuch hätte ich somit zumindest wenigstens auch etwas Spaß... Gibt es ggf. strategische oder formale Gründe welche dagegen sprechen würden?

Zumindest müsste ich nicht immer 10 km fahren um den Schrieb von der Inkassobude zu lesen. Mein Vater kann mir leider dieses nicht Einscannen und per E-Mail schicken oder mir den Inhalt verständlich am Telefon übermitteln.

Reicht es aus, zukünftig einfach auf den bereits erfolgten Schriftverkehr zu verweisen oder muss aufgrund der Zeitverstreichung wieder neu argumentiert werden. Im Zweifel würde ich einfach Kopien des bereits erfolgten Schriftverkehrs nutzen oder gesammelt an das Inkassobüro schicken.

Oder sollte man einfach gar nicht mehr reagieren?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Offensichtlich liegt der Vorgang bei denen aktuell auf Wiedervorlage, sicherlich um die Verjährung zu hemmen.

Mag sein. Aber Inkasso-Briefe selbst hemmen natürlich nichts. Auch keine Einschreiben eines Inkassos.
Selbst wenn etwas zugestellt wird, passiert sowieso nichts. Ich denke, deine Frage erübrigt sich damit? :-)

Zitat:
Kann man aufgrund dessen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vom Inkassobüro verlangen bzw. macht das Sinn

Heutzutage hat jedes Telefon eigentlich Sperrlisten. Rufnummern auf eine Sperrliste packen ist da deutlich stressfreier.
Solche Unterlassungsansprüche durchzusetzen, ist nicht immer so einfach, wie es vielleicht aussieht. Gerade wenn ein Richter mit exakt demselben Argument kommt. Dann fehlt es, wie Juristen so schön sagen, an einem "Rechtsschutzbedürfnis". Problematisch wird es erst, wenn sie hundertfach anrufen, auch spät abends/nachts anrufen usw.

Ansonsten könnte dein Vater dich als Vertreter in der Sache bestimmen. Ob sich das Inkasso daran hält...
Aber wie gesagt: Inkassobriefe taugen bestenfalls als Grillanzünder.

Das Inkasso weiß, was Sache ist. Brieffreundschaften macht man mit Leuten, die man leiden kann. Inkassos gehören nicht zu dem Personenkreis.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#18
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Immer noch die concredinkassofritzen?
Kündige beschwerde bei dem für das Inkassobüro zuständigen landgerichtspraesident an wenn die Betteleien nicht aufhören.

Einschreiben unterbrechen übrigens nicht die verjährung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von gudrun1970):
Hallo zusammen,

leider muss/will ich diesen alten Thread wieder ausgraben.

Kürzlich wurde bei meinem Vater erfolglos versucht, ein Einschreiben des Inkassobüros zuzustellen (er war nicht da).

Offensichtlich liegt der Vorgang bei denen aktuell auf Wiedervorlage, sicherlich um die Verjährung zu hemmen.


Die Verjährung könnte nur durch die Beantragung eines Mahnbescheides oder durch Klageerhebung gehemmt werden. In dem Fall hätte der Postbote den Brief aber auch bei Nichtantreffen in den Briefkasten geworfen oder unter der Tür durchgeschoben.

Falls die Forderung aus 2012 ist, ist sie bereits verjährt. Wenn aus 2013, dann verjährt sie zum 01.01.2017.

Zitat:
Kurz nochmal den Sachverhalt zusammengefasst: Es geht um eine unberechtigte Forderung...

Gilt das Schreiben als nicht zugestellt wenn dieses nicht von der Post abgeholt wird und die Verjährung wäre dann nicht gehemmt?


Wenn der Postbote eine Benachrichtigungskarte einwirft, gilt das Schreiben als nicht zugestellt. Wenn es sich wirklich um einen Brief des Inkassounternehmens handelt, würde ich empfehlen diesen nicht abzuholen. Er wird dann nach Ablauf der Lagerfrist zurück geschickt.

Zur Hemmung der Verjährung müsste ein Mahnbescheid erfolgen.

Zitat:
Oder gilt vielmehr die sog. Zugangsfiktion da das Schreiben ja hätte abgeholt werden können (ich meine da mal was dazu gelesen zu haben)?


Nein. Das würde gelten, wenn Ihr Vater bei Antreffen die Annahme verweigert.

Zitat:
Ferner wurde zwischenzeitlich das Telefoninkasso versucht, obwohl gegenüber dem Inkassobüro damals ausdrücklich und nachweislich zugestellt die Kontaktaufnahme per Telefon untersagt wurde. Kann man aufgrund dessen die Abgabe einer Unterlassungserklärung vom Inkassobüro verlangen bzw. macht das Sinn? Die Beweislage, dass das Inkassobüro tatsächlich angerufen hat, erscheint mir schwierig.


Das macht keinen Sinn, es sei denn Ihr Vater hat eine Rechtschutzversicherung und diese erteilt eine Deckungszusage.

Konkret kann es Sinn machen, sich bei der Zuständigen Aufsichtsbehörde darüber zu beschweren. In dem Fall sollten Sie aber als Daten zumindest liefern: Datum und Uhrzeit des Anrufs, sowie die Telefonnummer (wird bei modernen Telefonanlagen automatisch erfasst). Wünschenswert wäre noch der Name des Anrufers.

Aufsichtsbehörde hier wäre: Der Präsident des Amtsgerichtes Hamburg.

Ein Beschwerdeverfahren wäre kostenfrei und die Gegenseite müsste dann dazu Stellung nehmen.

Für die Zukunft kann ich bei weiteren Anrufen nur empfehlen, sich Datum, Uhrzeit, Telefonnummer und den Namen des Ansprechpartners zu notieren und dann das Gespräch zu beenden und sich jeweils zu beschweren.

Zitat:
Sicherlich wird da zukünftig wieder reger Schriftverkehr herrschen. Das Ergebnis wird identisch zu dem Ergebnis damals sein. Diese versuchte Zermürbungstaktik muss man dann wohl mitgehen, dennoch würde ich die Arbeit hierzu gerne auf ein Minimum reduzieren.


Daher würde ich empfehlen, das Einschreiben nicht abzuholen. Auch auf weitere Briefe nicht reagieren.

Auf einen Mahnbescheid müsste Ihr Vater aber auf jeden Fall Widerspruch erheben.

Sinn machen kann auch eine kostenlose Schufaabfrage um zu prüfen ob das Inkassounternehmen einen Negativ-Eintrag platziert hat.

Zitat:
Kann mein Vater (der vermeintliche Schuldner) dem Inkassobüro einfach mitteilen, dass man bitte für zukünftige Kontaktaufnahmen "seine" neue Adresse und Telefonnummer vermerken soll? Diese wäre dann natürlich meine Adresse mit seinem Namen auf dem Briefkasten und meine Telefonnummer. Bei einem erneuten Telefoninkassoversuch hätte ich somit zumindest wenigstens auch etwas Spaß... Gibt es ggf. strategische oder formale Gründe welche dagegen sprechen würden?


Ihr Vater kann Ihnen eine Vollmacht ausstellen. Danach schreiben Sie das Inkassounternehmen unter Vorlage der Vollmacht an und fordern es auf ausschließlich mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.

Die Kontaktaufnahme zu Ihrem Vater können Sie aber weder verhindern noch hinsichtlich Briefe wirksam verbieten.

Zitat:
Zumindest müsste ich nicht immer 10 km fahren um den Schrieb von der Inkassobude zu lesen. Mein Vater kann mir leider dieses nicht Einscannen und per E-Mail schicken oder mir den Inhalt verständlich am Telefon übermitteln.


Naja, so hat es wenigstens was positives, Sie kommen bei Ihrem Vater regelmäßig vorbei und offen gesagt sind 10 km zu extra zu fahren so wie der Zeit Aufwand zwar nicht gerade angenehm aber, es könnte deutlich schlimmer sein, wenn Ihr Vater weiter weg wohnen würde.

Die einzige Alternative wäre, ihr Vater steckt den Brief in einen neuen Umschlag und schickt Ihnen diesen per Post zu..

Zitat:
Reicht es aus, zukünftig einfach auf den bereits erfolgten Schriftverkehr zu verweisen oder muss aufgrund der Zeitverstreichung wieder neu argumentiert werden. Im Zweifel würde ich einfach Kopien des bereits erfolgten Schriftverkehrs nutzen oder gesammelt an das Inkassobüro schicken.

Oder sollte man einfach gar nicht mehr reagieren?


Gar nicht mehr reagieren, es reicht wenn Sie einmal eindeutig nein gesagt haben. Sie sollten aber alle Schreiben noch ein paar Monate aufheben, danach ist es ohnehin verjährt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Danke für eure/Ihre Hinweise. Ich werde das dann zukünftig ignorieren, einen gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und diesem widersprechen. Klageerhebung sollte ohnehin ausgeschlossen sein.

Das Einschreiben wird nicht abgeholt. Auf normale Briefpost wird auf die Vertretungsregelung hingewiesen.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von gudrun1970):
Danke für eure/Ihre Hinweise. Ich werde das dann zukünftig ignorieren, einen gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und diesem widersprechen. Klageerhebung sollte ohnehin ausgeschlossen sein.


Vorsicht! Wenn tatsächlich ein Mahnbescheid kommt, diesem widersprochen wird und der Gläubiger dann die Eröffnung des streitigen Verfahrens beantragt, geht die Sache sehr wohl vor Gericht.

Für den Fall, dass dieses Jahr kein Mahnbescheid mehr kommt, würde ich umgehend im neuen Jahr per Einwurf-Einschreiben dem Inkassobüro gegenüber die Einrede der Verjährung stellen. Ab dann kann es einem egal sein, was das Inkassobüro schreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Für den Fall, dass dieses Jahr kein Mahnbescheid mehr kommt, würde ich umgehend im neuen Jahr per Einwurf-Einschreiben dem Inkassobüro gegenüber die Einrede der Verjährung stellen. Ab dann kann es einem egal sein, was das Inkassobüro schreibt.

Müssen tut man das aber nicht. Man könnte auch abwarten, ob die aufgegeben haben und erst Verjährung rufen, sobald die sich im neuen Jahr nochmal melden.

Signatur:

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#23
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Wie sieht das mit einem Mahnbescheid im neuen Jahr aus? Sobald ein solcher eintrifft, hemmt das doch die Verjährung und diese muss ja aktiv "eingefordert" werden. Vor diesem Hintergrund mein Vorschlag zur Prävention.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Etwas, was bereits verjährt ist, kann nicht so gehemmt werden, dass die Verjährung plötzlich wieder offen ist. Es ist und bleibt verjährt.
Siehe BGB "Wirkung der Hemmung".

Nur ein Neubeginn zieht auch wirklich. Beispielsweise ein Schuldeingeständnis nach Eintritt der Verjährung.

Man kann ja ruhig vorzeitig mit dem Schild "Verjährung" wedeln. Ich wollte nur schreiben, dass man es nicht muss. Manchmal geben die Inkassos ja sowieso von selbst auf und melden sich dann nie wieder.

Signatur:

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#25
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Vorsicht! Wenn tatsächlich ein Mahnbescheid kommt, diesem widersprochen wird und der Gläubiger dann die Eröffnung des streitigen Verfahrens beantragt, geht die Sache sehr wohl vor Gericht.


Und wenn der Vater der Fragestellerin bzw. die Fragestellerin als Vertreterin keinen Widerspruch einlegt, wird der Antragssteller mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Vollstreckungsbescheids beantragen.

Wenn man ein ordentliches Verfahren um jeden Preis vermeiden will, muss man vollständig zahlen - und selbst dann ist man vor einer dann unberechtigten Klage nicht geschützt und müsste aktiv werden, wenn man kein Versäumnisurteil will.


Zitat (von arnonym117):
Wie sieht das mit einem Mahnbescheid im neuen Jahr aus? Sobald ein solcher eintrifft, hemmt das doch die Verjährung und diese muss ja aktiv "eingefordert" werden. Vor diesem Hintergrund mein Vorschlag zur Prävention.


In jedem Fall muss einem Mahnbescheid - auch bei Verjährung - unbedingt widersprochen werden! Dieser führt sonst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer zum Vollstreckungsbescheid.


Zitat (von mepeisen):
Man kann ja ruhig vorzeitig mit dem Schild "Verjährung" wedeln. Ich wollte nur schreiben, dass man es nicht muss. Manchmal geben die Inkassos ja sowieso von selbst auf und melden sich dann nie wieder.


Entscheidend ist hierbei, dass die Einrede erst wirksam in einem ordentlichen Gerichtsverfahren erhoben werden kann und dort auch - nachdem die Verteidigungsbereitschaft und die Anträge gestellt wurden - so auch umgehend in der Begründung der Erwiderung geführt werden muss. Auch in der mündlichen Verhandlung - wenn es eine gibt - sollte sofort diese Einrede erhoben werden.

Solange die Gegenseite nicht aktiv verzichtet oder eine Klage verliert, solange kann diese versuchen auch bei Verjährung zu betreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Besagtes Einschreiben wurde nicht abgeholt. Bis jetzt ist keine erneute Reaktion des Inkassobüros erfolgt.

Einem Mahnbescheid würde natürlich widersprochen werden.

Natürlich könnte das Inkassobüro oder der Partneranwalt Klage erheben (wegen knapp 120 Euro...). Maximaler Erfolg liegt dann in einem 30-Jahre-aufs-Klo-hängen-Titel welcher de facto nicht vollstreckbar ist da der potentielle Schuldner ein P-Konto und keinerlei Vermögen hat.

In der Wohnung ist auch nur Plunder...

Die Tochter schlägt das Erbe natürlich aus.

Was kann der "Gläubiger" noch tun?

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was kann der "Gläubiger" noch tun?

Auf Lottogewinn des Schuldners hoffen.

Signatur:

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#28
 Von 
gudrun1970
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 232x hilfreich)

Vielen Dank, schön diese "schuldrechtliche" Kausalitätskette mal durchgekaut zu haben. Einem "nackten" "alten" "Mann" kann man nunmal nicht in die Tasche greifen...

P.S. Die Bude hat sich immer noch nicht erneut gemeldet. Aber man weiß ja nie...

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#29
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Habe mir den Thread nicht komplett durchgelesen, aber vielleicht ist das interessant:
http://www.eislingen-online.de/_artikelanzeige.php?bearbeiten=_2013/2013_4194

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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