Inkasso wegen Leasingvertragverlängerung in Coronazeit

19. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)
Inkasso wegen Leasingvertragverlängerung in Coronazeit

Hallo,
am 30.06.2020 sollte mein Leasingvertrag nach 3 Jahren Laufzeit auslaufen. 3 Monate vorher, am 23.03.2020 erhielt ich ein Schreiben von der Leasingfirma, in dem mir Folgendes angeboten worden ist:'...wegen Corona...verlängern wir ihren Leasingvertrag automatisch um drei Monate...Ihre vereinbarte Leasingrate hat dabei weiterhin Bestand und wird wie gewohnt abgebucht.' Um sicher zugehen, dass das auch wirklich läuft, habe ich nochmal mein Autohaus kontaktiert und mir vom Berater sagen lassen, dass das auch alles okay ist so. Nun gut. Vor Ablauf der 3 Monate bin ich dann nochmal zum Autohaus, um das Fahrzeug ganz zu übernehmen. Leasingraten in diesen 3 Monaten wurden wie o.e. abgebucht bei mir. Nun kommt die Leasingfirma mit einer Restforderung für diese 3 Monate auf mich zu, bei der die Rate für diese 3 Monate angepasst, d.h. massiv erhöht wurde. Ich soll nun nochmal doppelt soviel wie die eigentliche Rate zahlen. Weil ich sagte, dass ich alles bezahlt hätte, liegt das ganze nun bei der Inkassofirma. Was tun? Vielen Dank für Eure Meinung schon mal im Vorraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Wenn Du das Angebot für die Verlängerung schriftlich hast, diese zusammen mit den Abbuchungsbelegen an die Leasingbank senden und denen mitteilen, dass man seinen Pflichten nachgekommen ist.
Ich würde denen mit 14 Tage Fristsetzung aufgeben, das Inkasso zurückzupfeifen und die Sache schriftlich als erledigt zu erklären.
Ansonsten würde ich mit diesen Unterlagen eine Feststellungsklage einreichen und über eine Betrugsanzeige nachdenken.

Das mit Einschreiben/Rückschein versenden.
Mal sehen was dann kommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von schneckerl1):
'...wegen Corona...verlängern wir ihren Leasingvertrag automatisch um drei Monate...Ihre vereinbarte Leasingrate hat dabei weiterhin Bestand und wird wie gewohnt abgebucht.'

Und die Annahme dieses Angebotes ist dem Vertragspartner auch nachweisbar zugegangen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Bergfex123
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 30x hilfreich)

Es stand in dem Brief, dass ich nichts weiter tun muss, um das Angebot anzunehmen. Es geht automatisch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von schneckerl1):
Es stand in dem Brief, dass ich nichts weiter tun muss, um das Angebot anzunehmen. Es geht automatisch.

Prima, dann würde ich unter Verweis auf diese Zusage einmal ans Inkasso und einmal an die Leasing schreiben, das diese Forderungen nichtig sind und bestritten werden.

Danach erst wieder auf einen gerichtlichen Mahnbescheid reagieren.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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