Inkasso wegen zu spät zurückgegebenem Unitymedia/Vodafon Router

5. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
go580519-21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso wegen zu spät zurückgegebenem Unitymedia/Vodafon Router

Hallo zusammen,
habe ein dubioses Inkasso Verfahrung von Kohl Forderungsmanagement am Hals.

Die Studentenwohnung meiner Tochter wurde zum 31.08.20 gekündigt. Der Unitymedia-Vertrag wurde im August gekündigt und lief zum 09.10.20. aus. Kündigungsbestätigung vom 22.08.20 habe ich erhalten, darin ist vermerkt (Zitat):

"Spätestens 2 Wochen nach Vertragsende informieren wir Sie, welche Hardware zurückgegeben werden muss. Hören Sie nichts von uns, entsorgen Sie das Gerät bitte umweltgerecht. [...]"

Habe nichts mehr von denen gehört und demzufolge auch nichts zurückgeschickt.

Am 21.04.21 erhielt ich eine Rechnung mit Mahnung von Unitymedia/Vodafone (ohne Hinweis auf den Grund) von der ehemaligen Vermieterin zugeschickt (Rechnungsdatum 07.04.21). Das Schreiben war an die ehem. Adresse der Studentwohnung adressiert und ist versehentlich im Briefkasten der Vermieterin gelandet. In einem anschließenden Telefonat mit dem Kundensupport wurde geklärt, dass es sich um den Router handelt, der zurückgeschickt werden muss. Der Mitarbeiter hat mir gesagt, ich solle nicht zahlen, die Mahngebühren werden herausgenommen, den Router (den ich noch im Keller stehen hatte) soll ich zurückschicken und in ca. 4 Wochen nochmals anrufen, ob jetzt alles geklärt ist. Router ging zurück und ist am 23.04.21 eingetroffen, habe dazu eine EMail-Bestätigung.

Am 27.04.21 erhielt ich eine Mail von Kohl Forderungsmanagement, unmittelbar telefonisch den Sachverhalt und anschließend per Mail erläutert, danach trotzdem ein Schreiben mit Forderung über 99,64 EUR zahlbar bis zum 19.05.21 erhalten.

Der Witz and der Sache ist aber, dass ich in der Kündigungsmail explizit darauf hingewiesen habe, dass die Studentenwohung zum 31.08.20 gekündigt wurde und ich habe meine eigene Adresse angegeben. Schreiben zur Rücksendung des Routers und nachfolgende Rechnungen u. Mahnungen gingen aber offensichtlich an die nicht mehr existierende Adresse der ehem. Studentenwohnung. Der Verbleib dieser Schreiben ist unklar, nur das letzte Schreiben vom 07.04.21 habe ich zufällig erhalten (s.o.).

Per Mail habe ich den Sachverhalt anschließend nochmals ausführlich an den Unitymedia/Vodafone Kundensupport geschickt und darauf hingewiesen, dass es außernhalb meines Verantwortungsbereichs liegt, wenn Briefe an eine nicht existierende Adresse geschickt wurden, obwohl ich meine korrekte Adresse in der Kündigungsmail angegeben habe. Bis jetzt ohne Reaktion.

Was tun? Danke für jegliche Tipps :)


-- Editiert von go580519-21 am 05.05.2021 18:18

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Nicht zahlen!
Mahnbescheid widersprechen!

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

D hast alles richtig gemacht. Hebe dir die Schreiben sicherheitshalber alle auf. Wie hier schon steht: Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, diesem einfach komplett widersprechen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
go580519-21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tipps!
Eine Frage noch: Muss ich dem Inkasso nochmals widersprechen mit Begründung?

Was ich im ersten Post noch vergessen habe. In dem letzten Schreiben von Kohl mit der Zahlunsgaufforderung zum 19.05.21 steht noch folgendes:
"Wir nehmen Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz und haben unter Einbeziheung der Mandantin nochmals geprüft bla bla ...

Bereits bei Vertragsabschluss wurde darauf hingewiesen, dass nach Vertragsbeendigung die Hardware innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeschickt werden muss."

Hier wird wohl auf die AGB verwiesen, habe etwas recherchiert unter 4.15 der Unitemdia AGB steht:
"4.15 Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet des Kabelnetzbetreibers, die von dem Kabelnetzbetreiber bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an den Kabelnetzbetreiber zurück-zusenden. "

Siehe zB hier: https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/business/Global/pdf/Allgemeine-Geschaeftsbedingungen-Unitymedia.pdf

Wollen die mich jetzt veräppeln? Soll das heißen, dass die Angaben auf der Kündigungsbestätigung nicht gelten? (s.o. hier nochmal zitiert):
"Spätestens 2 Wochen nach Vertragsende informieren wir Sie, welche Hardware zurückgegeben werden muss. Hören Sie nichts von uns, entsorgen Sie das Gerät bitte umweltgerecht. [...]"

Wie ist die Rechtslage, wenn sich AGB und Einzelbestimmung in der Kündigungsbestätigung offensichtlich widersprechen. Gilt dann das, was gerade passt? :)



-- Editiert von go580519-21 am 06.05.2021 11:42

-- Editiert von go580519-21 am 06.05.2021 11:43

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go580519-21):
Gilt dann das, was gerade passt?

Es gilt stets das, was dem Inkasso das meiste Geld einbringt. Zumindest aus Sicht des Inkasso.

In der Realität gelten die neuen Bedingungen, hier die Angaben auf der Kündigungsbestätigung .


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die AGB sind furzegal, denn du hast ja schriftlich vom Anbieter.

Zitat:
Spätestens 2 Wochen nach Vertragsende informieren wir Sie, welche Hardware zurückgegeben werden muss. Hören Sie nichts von uns, entsorgen Sie das Gerät bitte umweltgerecht.

Zu "Juristen-Deutsch": Der Anbieter hat sich hier widersprüchlich verhalten. So ein widersprüchliches Verhalten ist aber niemals dein Problem, sondern das vom Anbieter. Wenn er Verwirrung stiftet, ist es auch sein Problem. Du hast alles richtig gemacht, deine neue Adresse mitgeteilt. Die sind selbst Schuld, wenn sie die Adresse nicht korrekt bei sich vermerken.

Theoretisch hättest du es sogar wie im Schreiben erwähnt "umweltgerecht entsorgen" können und der Anbieter hätte nichts tun können.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
go580519-21
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, super, danke Euch allen!

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