Hi,
habe einen Inkasso Brief erhalten, an dem ich mehr oder weniger selber Schuld bin. Geht mir also nicht drum, hier Mitleid o.ä. zu heucheln, aber etwas Rat wäre nett, da mich doch mal dezent der Schock getroffen hat. Ich bin etwas schlampig im Zahlen von Rechnungen, nun meine beiden Fälle:
1) Wohne in Frankfurt/M, bin Student. Als solcher habe ich einen Ausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel. Kontrolle, und ich hatte nur den falschen Ausweis vom Vorsemester dabei, hatte zuhause allerdings einen korrekten, fürs richtige Semester. Den sollte ich lt. Kontrolleur vorzeigen und dann 10 € Strafe zahlen. Hab das natürlich verpennt und jetzt kommt ein Brief von InFoScore (hab den Namen hier schon mehrfach gefunden) mit Aufforderung von Zahlung von 45 € (erhöhtes Beförderungsgeld) + sagenhaften 34 € Inkassokosten. Das kann ja wohl nur ein Scherz sein, das steht in keinem Verhältnis zueinander. Zudem bin ich im Besitz einer gültigen Fahrkarte für das angegebene Datum
a) muss ich derat hohe Inkassogebühren zahlen?
b) Kann man von mir trotzdem 45 € für Schwarzfahren verlangen, wenn ich eine nicht übertragbare Karte besitze (auf meinen Namen ausgestellt), die ich heute noch nachweisen kann.
c) Wird wegen solcher Beträge (79 € gesamt) ein Gerichtsverfahren eröffnet respektive der GV vorbeigeschickt?
Inkasso wg. "Schwarzfahren"
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



a) Wenn man nicht verpennt: Nein
Wenn man verpennt: Ja
b) Ja. Steht in deren Vertrag.
c) Ja. Und die Kosten und weitere Mahnungen für den GV trägst nacher auch du. So funktionieren Inkasso-Unternehmen halt.
/NP
Überweis die 45€ Gebühr, aber mit Verwendungszweck "zur Verrechnung auf die Hauptforderung." Dann ist die Hauptsache erledigt. InfoScore schreibt dann noch ein paar Mal die üblichen Drohungen. Die werden dann aber nichts mehr machen.
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@olaf:
Bist du sicher, dass dann nichts mehr kommt? Woher nimmst du diese Erfahrung (Quelle?)?
@:alexwalex: Praxiserfahrung aus meiner Arbeit und Infos der Schuldnerberatung.
Inkassogebühren sind so einfach gerichtlich nicht einklagbar und das weiss auch InfoScore, ich würde Ihnen auch dringend raten die 45 € zu bezahlen und ausdrücklich darauf zu verweisen das die 45 € für die Hauptforderung sind.
Beste Grüße,
Susanne Kamm
Rechtsanwältin
Frischling Susanne Kamm ist entweder keine Rechtsanwältin oder auch dort ein "Frischling". Wo steht geschrieben, daß Inkassokosten nicht einklagbar sind? Wieso werden dann von den Gerichten diese Kosten mal in abartiger Höhe zugesprochen und ebensooft abgewiesen?
Fakt ist, daß der Gesetzgeber die Inkassobüros den Rechtsanwälten zur Seite gestellt hat. Somit müssen auch deren Kosten einen zu ersetzenden Verzugsschaden darstellen. Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ist es zu billigen, daß der sich vertragstreu verhaltende Gläubiger schlechter gestellt wird, als der vertragsbrüchige Schuldner.
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"Joh. 19, 22"
Fakt ist aber auch, dass in aller Regel in den obengeschilderten Problemfällen nach der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes "zur Verrechnung auf die Hauptforderung" die Angelegenheit erledigt ist.
Und: Frau Kamm schrieb "Inkassogebühren sind NICHT SO EINFACH einklagbar".
Mir ist auch kein einziger Fall bekannt, in dem ein Inkassobüro vor Gericht gezogen wäre, um Inkassogebühren einzuklagen. Alles andere sind Spekulationen.
Im Übrigen verhält sich das Verkehrsunternehmen nicht ganz so sauber, wie Rostu vielleicht meint. Denn ein geschäfterfahrener Gläubiger muss über eine eigene Mahnabteilung verfügen und darf den Forderungseinzug nicht so ohne weiteres an Dritte abgeben. Und schon gar nicht zu Lasten des Schuldners, der ja dann diese wahnwitzigen Gebühren zu tragen hat.
Mal ehrlich: Hier wird doch einfach nur versucht, aus einer Bagatelle noch Profit zu schlagen. Aus welchem Grund sollten diese 34 €gerechtfertigt sein? Weil ein automatisiertes Schreiben rausgeschickt worden ist? Ist doch ein Witz.
olafbn, bist du ernsthaft der Ansicht, ALLE Fälle zu kennen? Was soll die Argumentation, dir wären keine bekannt? Damit findest du kein Gehör.
Logischerweise klagt das IKU seine Kosten nicht beim Schuldner ein. Vertragspartner des Inkassobüros ist ja der Gläubiger. In dessen Namen macht das IKU die Kosten beim nichtzahlenden Schuldner geltend. Das sind legitime Forderungen, die sehr wohl eingeklagt werden können. Sie werden sogar zugesprochen. Und sie können auch EINFACH eingeklagt werden. Frau Kamms Meinung ist schlicht unwahr.
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"Joh. 19, 22"
Also: "mir ist kein Fall bekannt" bedeutet:
ich kenne keinen Fall, in dem Inkassokosten eingeklagt wurden
ODER
in keinem der Fälle, die ich kenne, sind Inkassokosten eingeklagt worden
ODER
in allen Fällen, die ich kenne, sind die Inkassokosten nicht eingeklagt worden
Kapiert? ;-)
Das bedeutet NICHT:
Ich kenne ALLE Fälle
Auch kapiert?
Na denn! Wenn noch weitere Unklarheiten bestehen, scheue dich nicht! Frag mich! :-)
Dann drück dich deutlich aus, olaf, dazu ist unsere schöne Sprache nämlich da. Gerade wenn du unerfahrenen Leuten "wertvolle Tips" gibst. Du hast geschrieben, daß dir kein Fall bekannt sein und alles andere Spekulation wäre. Dann schreibe doch bitte dazu, daß DU derjenige bist, der spekuliert. Das erspart Mißverständnisse. Kapiert?
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"Joh. 19, 22"
@rostu:
Ich habe relativ wenig Lust, mich dauernd hier vor dir rechtfertigen zu müssen. Schreib deine Beiträge, bleib sachlich und lass die anderen Forenteilnehmer in Ruhe, ok?
Im Übrigen bin ich nicht erst seit gestern in diesem Bereich tätig und berichte hier über "wertvolle" Erfahrungen, die ich in meinem Job gemacht habe. Mehr nicht.
Deine rechtstheoretischen Einwendungen sind ja schön und gut, haben aber mit der Realität m.E. nix zu tun.
Und: Du scheinst ja reihenweise Urteile zu kennen, die Inkassounternehmen 35 € Gebühr für eine Hauptforderung von 45 € zusprechen. Poste doch mal einige Links bitte!
Du mußt dich nicht rechtfertigen, olafbn. Sieh es als Lernhilfe zu deinen "wertvollen Erfahrungen". Du bist hier nämlich nicht der einzige, der auf Erfahrungen zurückblicken kann. Nur sollte man diese nicht ZU einseitig machen.
Unter www.inkasso.de kannst du dir Entscheidungen zusammensuchen. Dort haben die im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen zusammengeschlossenen Firmen einiges gesammelt.
PS: Wenn die Theorie in deiner Erfahrung nichts mit der Praxis zu tun hat, leben wir wohl in verschiedenen Welten...
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"Joh. 19, 22"
www.inkasso.de <= schlechter Scherz!
Die Rechtssprechung hinsichtlich Erstattung von Inkassogebühren ist unterschiedlich. Nicht umsonst heißt es: Richtersprüche sind wie Naturkatastrophen.
Ich empfehle: Zahlung direkt an Forderungs-inhaber -nicht Inkassounternehmen- vorneh-men. Bei weiteren Anschreiben des Inkasso-unternehmens auf die Schadensminderungs-pflicht und das Urteil des LG Berlin 20 0 63/95
verweisen. In diesem heißt es: Wer sofort durch ein Inkassobüro zur Zahlung aufgefordert wird, braucht die teuren Gebühren nicht zu bezahlen. Mit der Beauftragung des Inkassobüros hat der Gläubiger es sich zu leicht gemacht und gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen.
Er hätte den ausstehenden Betrag erheblich kostengünstiger per Mahnbescheid anfordern können.
also auch ich war letztes Jahr Student in Hamburg und hatte einen sehr ähnlichen Vorfall mit InFoScore:
kein gültiges Semesterticket und die Frist zur Vorlage nicht eingehalten, prompt hatte ich dieselbe Forderung auf dem Tisch.
Ich habe überhaupt nichts! bezahlen müssen:
Ein Anruf dort, bei dem ich darauf hingewiesen habe einen zu dem Zeitpunkt Semesterticket zu besitzen. Die unfreundliche Frau wollte in Bezug auf die Hauptforderung und die daraus entstehenden Mahngebühren nicht mit sich reden lassen.
Daraufhin habe ich folgenden Brief versendet:
---
da ich Student und im Besitz eines gültigen Semestertickets bin, ist Ihre Hauptforderung ungerechtfertigt und beträgt lediglich 2,5 EUR.
Da mir die Unterlagen erst am ... zugestellt worden sind, war mir eine fristgerechte Vorlage bei der Bahn nicht möglich.
Frau ... zeigte im Tel.-Gespräch am ... leider keinerlei Bereitschaft, eine Einigung über die fällige Gesamtforderung zu erzielen.
Anbei eine Kopie meines Ausweises und des Semestertickets.
---
das mit die Unterlagen nicht rechtzeitig zugesandt worden sind, stimmt noch nicht mal - nur wie soll das nachgeprüft werden und die Tatsache einen gültigen pers. Fahrschein zu dem Zeitpunkt zu besitzen ändert sich dadurch nicht.
Daraufhin erhielt ich keinerlei Anschreiben mehr.
Also nach meiner Erfahrung
zu b) Nein, lohnt sich durchaus die Hauptforderung anzufechten und sie ist nicht gerechtfertigt.
@von snuggles: ka, was im Vertrag steht – evtl. besteht, wie in den Mahngebühren, ja ein so großer Unterschied zwischen Hamburg und Frankfurt. Kann ich mir aber kaum vorstellen.
Evtl. habe ich nur Glück gehabt, nur gehe ich davon aus das sich der Aufwand für InFoScore bei einer Hauptforderung von unter 10€ nicht lohnt, denn auch die Inkassokosten müßten dann doch neu berechnet werden...
Unter dem Beitrag "Tipps" steht alles genaustens drin, also haut Euch nicht die Köpfe ein. Zu inkasso.de, das ist die übliche Krähe, die der anderen kein Auge auskratzt
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friderich Dürrenmatt)"
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