Inkasso/Fake Modelling Agency Auf Deutsch

18. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kelv
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso/Fake Modelling Agency Auf Deutsch

Auf deutsche von meinem erste post durch Google Übersetzung.
Hallo Leute, ich brauche einen Rat. Ich mache gerade ein Studentenkolleg in Leipzig und habe mich online bei einer Modelagentur für einen Job als Model beworben. Das Problem ist, dass ich erst nach meiner Bewerbung festgestellt habe, dass ich nicht arbeiten darf, dh ich habe keine Arbeitserlaubnis und mein Visum erlaubt mir nicht zu arbeiten. Ich habe versucht, dies der Agentur mitzuteilen, aber sie haben den Fall an inkasso weitergeleitet und nun hat inkasso mir geschrieben, dass ich eine Summe von 178 Euro zahlen soll. Im Vertrag steht, dass sie mir Jobs geben würden, wenn ich die Summe von 120 Euro bezahle, aber als ich feststellte, dass ich nicht arbeiten kann, habe ich ihnen gesagt, dass es keinen Sinn macht, weil mein Visum es mir nicht erlaubt, zu arbeiten. Inkasso hat mir nochmal geschrieben, dass ich einen Mahnbescheid bekommen würde, wenn ich das Geld nicht bezahle. Bitte, was soll ich tun? Ich bin verwirrt und mehr noch, die Modelagentur hat viele ziemlich schlechte Kritiken, dass sie dein Geld nehmen und dir keinen Job geben.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12303.04.2023 08:40:41
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 22x hilfreich)

Forderung widersprechen.
ggf. Mahnbescheid sofern jemals einer kommt widersprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.10.2022 19:13:12
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 1x hilfreich)

Muß der Arbeitgeber nicht prüfen ob jemand arbeiten darf?
In dem beschriebenen Fall kommt mir gerade der Gedanke der illegalen Arbeitsaufnahme durch die Modelagentur, weil Sie trotz wissen, das an ein Inkasso abgegeben haben.
Unter Umständen auch noch Betrugsversuch, hm!
Weiter muß doch bei Vertragsabschluss die RV Nummer vorgelegt werden, Krankenversicherung etc..
Bezog der Arbeitnehmer eventuell soziale Leistungen? Wohngeld, ALG 2 etc. und hat den Arbeitsvertrag selbst gemeldet?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Kelv):
Ich mache gerade ein Studentenkolleg in Leipzig
Was sagt dein AT=Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde Leipzig?

AT nach § 16 b (5) AufenthG ???

Wenn der Mahnbescheid kommt, dann widersprechen---> Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt.
Dazu deine Unterschrift und das Datum. Den Bescheid zurücksenden.

Die Modelagentur darf mit dir keinen Vertrag machen.
------------------------------------
Zitat (von AnonymerNutzerBi):
Muß der Arbeitgeber nicht prüfen ob jemand arbeiten darf?
JA.

Er kann nicht Arbeitnehmer werden.
Er kann keine Sozialleistungen usw. erhalten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Pascalll2):
Forderung widersprechen.
ggf. Mahnbescheid sofern jemals einer kommt widersprechen.
Schlechter Rat.

Zitat (von AnonymerNutzerBi):
Muß der Arbeitgeber nicht prüfen ob jemand arbeiten darf?
Text gelesen und verstanden? Wohl nicht. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit.

Zitat (von Anami):
Wenn der Mahnbescheid kommt, dann widersprechen---> Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt.
Noch so ein Unfug Ratschlag.

Zitat (von Anami):
Die Modelagentur darf mit dir keinen Vertrag machen.
Natürlich darf die Modelagentur das.

Zitat (von Anami):
Er kann nicht Arbeitnehmer werden.
Er kann keine Sozialleistungen usw. erhalten.
Auch den Text nicht verstanden. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit und eine Aufnahmegebühr, typisch für Modelagenturen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit und eine Aufnahmegebühr,
Die selbstständige Tätigkeit wäre dem @Kelv auch nicht erlaubt.

Aber wenn es nur um die Aufnahmegebühr von 120,- geht, ist mein Rat falsch. :sweat:
sorry, mein Fehler.


@Kelv sollte die 120,- bezahlen, die nun gefordert werden.




-- Editiert von User am 20. August 2022 13:14

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kelv
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Thank you all

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