Auf deutsche von meinem erste post durch Google Übersetzung.
Hallo Leute, ich brauche einen Rat. Ich mache gerade ein Studentenkolleg in Leipzig und habe mich online bei einer Modelagentur für einen Job als Model beworben. Das Problem ist, dass ich erst nach meiner Bewerbung festgestellt habe, dass ich nicht arbeiten darf, dh ich habe keine Arbeitserlaubnis und mein Visum erlaubt mir nicht zu arbeiten. Ich habe versucht, dies der Agentur mitzuteilen, aber sie haben den Fall an inkasso weitergeleitet und nun hat inkasso mir geschrieben, dass ich eine Summe von 178 Euro zahlen soll. Im Vertrag steht, dass sie mir Jobs geben würden, wenn ich die Summe von 120 Euro bezahle, aber als ich feststellte, dass ich nicht arbeiten kann, habe ich ihnen gesagt, dass es keinen Sinn macht, weil mein Visum es mir nicht erlaubt, zu arbeiten. Inkasso hat mir nochmal geschrieben, dass ich einen Mahnbescheid bekommen würde, wenn ich das Geld nicht bezahle. Bitte, was soll ich tun? Ich bin verwirrt und mehr noch, die Modelagentur hat viele ziemlich schlechte Kritiken, dass sie dein Geld nehmen und dir keinen Job geben.
Inkasso/Fake Modelling Agency Auf Deutsch
18. August 2022
Thema abonnieren
Frage vom 18. August 2022 | 11:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso/Fake Modelling Agency Auf Deutsch
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. August 2022 | 11:22
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
#2
Antwort vom 18. August 2022 | 13:24
Von
Status: Beginner (90 Beiträge, 22x hilfreich)
Forderung widersprechen.
ggf. Mahnbescheid sofern jemals einer kommt widersprechen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. August 2022 | 18:59
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)
Muß der Arbeitgeber nicht prüfen ob jemand arbeiten darf?
In dem beschriebenen Fall kommt mir gerade der Gedanke der illegalen Arbeitsaufnahme durch die Modelagentur, weil Sie trotz wissen, das an ein Inkasso abgegeben haben.
Unter Umständen auch noch Betrugsversuch, hm!
Weiter muß doch bei Vertragsabschluss die RV Nummer vorgelegt werden, Krankenversicherung etc..
Bezog der Arbeitnehmer eventuell soziale Leistungen? Wohngeld, ALG 2 etc. und hat den Arbeitsvertrag selbst gemeldet?
#4
Antwort vom 19. August 2022 | 19:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Was sagt dein AT=Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde Leipzig?ZitatIch mache gerade ein Studentenkolleg in Leipzig :
AT nach § 16 b (5) AufenthG ???
Wenn der Mahnbescheid kommt, dann widersprechen---> Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt.
Dazu deine Unterschrift und das Datum. Den Bescheid zurücksenden.
Die Modelagentur darf mit dir keinen Vertrag machen.
------------------------------------
JA.ZitatMuß der Arbeitgeber nicht prüfen ob jemand arbeiten darf? :
Er kann nicht Arbeitnehmer werden.
Er kann keine Sozialleistungen usw. erhalten.
#5
Antwort vom 19. August 2022 | 23:02
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Schlechter Rat.ZitatForderung widersprechen. :
ggf. Mahnbescheid sofern jemals einer kommt widersprechen.
Text gelesen und verstanden? Wohl nicht. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit.ZitatMuß der Arbeitgeber nicht prüfen ob jemand arbeiten darf? :
Noch so ein Unfug Ratschlag.ZitatWenn der Mahnbescheid kommt, dann widersprechen---> Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt. :
Natürlich darf die Modelagentur das.ZitatDie Modelagentur darf mit dir keinen Vertrag machen. :
Auch den Text nicht verstanden. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit und eine Aufnahmegebühr, typisch für Modelagenturen.ZitatEr kann nicht Arbeitnehmer werden. :
Er kann keine Sozialleistungen usw. erhalten.
#6
Antwort vom 20. August 2022 | 13:04
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Die selbstständige Tätigkeit wäre dem @Kelv auch nicht erlaubt.ZitatEs handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit und eine Aufnahmegebühr, :
Aber wenn es nur um die Aufnahmegebühr von 120,- geht, ist mein Rat falsch.
sorry, mein Fehler.
@Kelv sollte die 120,- bezahlen, die nun gefordert werden.
-- Editiert von User am 20. August 2022 13:14
#7
Antwort vom 20. August 2022 | 16:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Thank you all
Und jetzt?
Schon
268.149
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
14 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
Top Inkasso Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten