Inkasso&Kontopfändung

6. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
Inkasso&Kontopfändung

Hallo,
ich habe heute 2 Briefe meiner Bank bekommen. Der eine Brief die Benachrichtigung das Pfändung meines Konto durchgeführt wird. Der Gläubiger ist Real Inkasso über einen Betrag von 947,31€. Der andere Brief das mein Konto gesperrt ist und ich selbst meine Kontoauszüge nur per Post bekomme. Ich hab keine Ahnung woher dieser Betrag kommt. Habe von Real Inkasso keine Mahnung oder Rechnung bekommen. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Will erstmal Montag bei Real Inkasso klären wer diesen Betrag haben will. Aber geht das so einfach das Konto zu pfänden?

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34 Antworten
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#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Es muss ein PfÜB vorliegen. Diesen werden Sie auch noch erhalten (S erhält diesen immer erst nachträglich, damit keine Verfügungen vorgenommen werden können). Für einen PfÜB muss ein vollstreckbarer Titel (VB, Urteil etc.) vorliegen.

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#2
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Also müsste dieser Anfang nächste Woche kommen, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber das die so einfach ne Pfändung durchführen können verstehe ich nicht. Ich hab keinerlei Rechnungen oder Mahnung über mehrere hundert Euro bekommen.

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#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Es muss ein Titel gegen Sie vorliegen!

Liegt ein Titel gegen Sie vor?

Ein PfÜB wird vom Vollstreckungsgericht erst nach sorgfältiger Prüfung erlassen.

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#4
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe keinen einen Brief von irgendeinem Gericht oder so bekommen. In dem heutigen Brief von meiner Sparkasse stand das die Pfändung vom 2.2.2016 wäre. Keine Ahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Der Titel kann schon seit Jahren bestehen.

Ein PfÜB wird nur vom Vollstreckungsgericht erlassen, wenn ein vollstreckbarer Titel (Orig.) eingereicht wird.

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#6
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Aber da hätte doch bestimmt schon mal irgendwas zu mir geschickt werden müssen oder?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ja.

Haben Sie jemals in den letzten 30 J. Schulden gemacht?

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich habe 2 Ratenzahlungen im Moment. Habe auch bisher keinerlei Schufa-Eintragungen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Also besteht ein Titel gegen Sie.

Gab es Probleme mit der Ratenzahlung?

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#10
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein. Habe die Raten bis jetzt immer pünktlich bezahlt. Die eine läuft noch bis April 2016 und die andere bis Oktober 2016. Sind beide als Daueraufträge und sind bis jetzt immer pünktlich von meinem Konto abgegangen.

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#11
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Kontrollieren Sie dies nochmals gründlich.

Normalerweise wird ein PfÜB beantragt, wenn es Probleme gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Aber selbst wenn ist die Summe zu hoch. Die eine Ratenzahlung war für einen Betrag von 479€ und die andere für einen Betrag von 550€. Im Januar sind bei Raten ordnungsgemäß von meinem Konto abgegangen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Warten Sie den PfÜB ab.

Dort ist auf S. 3 die Spezifikation.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok. Alles klar. Würde mich dann nochmal hier melden. Danke.

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#15
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

du solltest auf jeden Fall bei deinem Vollstreckungsgericht nachfragen ob ein Titel gegen dich existiert. Sole es keinen gegben wird hier eine Personenverwechslung vorliegen. Das kommt leider sehr oft vor.

Gruß ré

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#16
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Hallo Kristin,

bevor ein Inkasso-Laden einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erwirkt, sind zuvor schon jede Menge Briefe an den Schuldner geschickt worden.

Einer davon ist in einem gelben Umschlag und nennt sich Mahnbescheid. Wenn gegen diesen nicht Widerspruch eingelegt worden ist, kommt als nächstes, auch im gelben Umschlag, ein Vollstreckungsbescheid. Auch gegen diesen ist noch Widerspruch möglich. Wenn es keinen Widerspruch gibt, kommt dann irgendwann ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß.

Die andere Alternative ist ein Gerichtsverfahren im Zivilrecht, in dem ein Schuldner verurteilt wurde, eine bestimmte Summe zu bezahlen. Aber auch hier hat es im Vorfeld eine menge an Papierkram gegeben.

Es ist also bei dir ziemlich ungewöhnlich und lebensfremd, dass so aus dem nichts heraus gepfändet wird. Wenn du wirklich nicht weißt, was das sein könnte, schnellstens beim Vollstreckungsgericht nachhaken. Vielleicht kann dir deine Bank vorab ja schon mal dass Aktenzeichen nennen ...und vielleicht auch, wer als Auftraggeber in dem Beschluß drinnen steht.

Nicht mit dem Inkasso-Laden telefonieren!!!!

Tante Edit fragt, ob du vielleicht einen geläufigen Namen besitzt? Kristin Becker, Müller, Schmidt oder etwas in dieser Art?

-- Editiert von iceman123mitglied am 06.02.2016 22:56

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich heiße mit Nachnamen Kraft. Ich habe überhaupt keine gelben Briefe bekommen. Auf dem Brief von meiner Sparkasse ist ein Aktenzeichen. Und warum nicht mit dem Inkasso-Unternehmen telefonieren? Ich muss ja wieder an mein Konto kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)


Naja..., da kann dann schon eine Personenverwechslung vorliegen. Ist ja nicht der seltenste Name.

Was aber dann doch sehr unwahrscheinlich ist, ist das sämtliche Post, die es zwangsläufig gegeben hat, an die "richtige" Kristin ging, aber letztlich dein Konto gepfändet wird.
Hat vielleicht noch jemand die Möglichkeit, Post, die an dich adressiert ist, abzufangen? Jemand, der vielleicht etwas in deinem Namen bestellt hat?

Mit dem Inkasso telefoniert man einfach nicht. Wenn du da nachhaken möchtest, bitte nur schriftlich. Aber gut..., in deinem Fall liegt das Kind ja schon im Brunnen, viel Schaden kann da ein Anruf beim Inkasso nicht anrichten.

Wichtig ist jetzt, wem der Mahn- und Vollstreckungsbescheid zugestellt wurde. Das kann dir das Mahngericht an deinem Wohnort oder der nächst größeren Stadt sagen. Dazu brauchst du ein Aktenzeichen. Ob es das Aktenzeichen ist, das in dem Brief der Sparkasse steht, kann ich dir von hier aus nicht sagen. Möglich ist es.

An dein Konto kommst du erst wieder, wenn entweder der Betrag aus dem PfÜB bezahlt oder die Angelegenheit auf andere Weise aufgeklärt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich wohne erst seit September 2014 in Wiesbaden, das ist auch mein Hauptwohnsitz. Vorher hab ich in Thüringen im Haus meiner Eltern gewohnt. Ich war das letzte mal zu Weihnachten zuhause und bis dahin kam nix zu meinen Eltern. Will nochmal bei Ihnen anrufen ob in den letzten 4 Wochen irgendwelche Post gekommen ist. Doch meine Eltern hätten mir ja was gesagt.

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du gehst Montag früh zur Bank. Du lässt als erstes dein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln.
Du hast hoffentlich keine Schulden/Dispo bei der Sparkasse? Wie hoch ist dein Einkommen bzw. verdienst du "wenig genug", dass die Pfändung erst mal ins Leere läuft?

Ansonsten lässt du dir mal den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zeigen bzw. direkt in Kopie mitgeben von der Sparkasse. Dort steht ein Gläubiger drauf und ein Aktenzeichen, sowie ein Gericht. Mit diesen Infos (Aktenzeichen/Gericht) kannst du dort vorstellig werden und eine Kopie der Akte verlangen. So bekommst du auch heraus, ob das beispielsweise eine Personenverwechslung gibt oder an eine falsche Adresse ging. Falls ja, kannst du dich noch einmal melden. Du musst dann aber schnell sein, denn es gibt ab dem Moment, wo du den Titel zum ersten Mal siehst, Fristen zu beachten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Das Problem ist dabei. Ich wohne in Wiesbaden und meine Bank ist in Saalfeld/Thüringen. Ich kann nicht so einfach persönlich vorstellen werden. Kann das nur telefonisch oder per Email machen. So ein verdammter Mist aber auch.

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann gebe eventuell deinen Eltern eine Vollmacht oder rufe an, ob die wenigstens die P-Konto-Umstellung per Fax machen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#23
 Von 
Darkstar82
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 19x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Dann gebe eventuell deinen Eltern eine Vollmacht oder rufe an, ob die wenigstens die P-Konto-Umstellung per Fax machen.


Eine Vollmacht die dazu berechtigt ein Konto auf P-Konto umstellen ist nicht möglich.

Dies kann nur vom Kontoinhaber selbst veranlasst werden.

Ergo entweder anrufen und wenn man den Berater kennt macht er es ggf telefonisch und schickt die Unterlagen zu.

oder

Selbst hinfahren und umstellen.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Eine Vollmacht die dazu berechtigt ein Konto auf P-Konto umstellen ist nicht möglich.

Die Vollmacht bezog sich darauf, den PfÜB bei der Bank einzusehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#25
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Und warum nicht mit dem Inkasso-Unternehmen telefonieren? Ich muss ja wieder an mein Konto kommen.


Ein Inkasso wird aufgrund eines Telefonats niemals das Konto wieder aufmachen.

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#26
 Von 
kristin1979
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Habe vorhin gleich mit dem Inkasso-Unternehmen telefoniert. Wie sich dabei schon herausgestellt hat stimmt mein Geburtsdatum und meine Adresse nicht überein. So wie es aussieht ist das höchstwahrscheinlich eine Verwechslung. Es ist auch irgendeine Ratenzahlung vereinbart wovon ich gar nichts weis. Da sind Zahlungen von der anderen Personen bei dem Inkasso-Unternehmen eingegangen bis Mai 2015 und ich habe nichts an das Unternehmen gezahlt. Ich hoffe das das so schnell wie möglich geklärt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Darkstar82
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 19x hilfreich)

Ruf noch bei deiner Bank an und sag Ihnen das.

Die sollen mal die Daten vom Pfüb mit deiner vergleichen, falls die da richtig falsch sind Fall schlildern mit etwas Glück bleiben dir (falls vorhanden) temporäre Linien Dispo und Dauerauftragsstreichungen erspart

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Schick sofort ein Einwurfeinschreiben und/oder Fax (am besten beides) an das Inkassounternehmen, in dem Du diese aufforderst, das Konto unverzüglich wieder freizugeben. Setze dafür eine Frist (nach Datum). Ich würde angesichts der Konsequenzen eines gesperrten Kontos 3 Tage (+1 Tag für die Postlaufzeit) für angemessen halten, mit 7 Tagen bist Du ganz auf der sicheren Seite. Kündige an, dass Du einen Anwalt beauftragen wirst, wenn das Konto nicht innerhalb der Frist wieder frei ist. Dazu noch jegliche Einmeldung der Forderung an Auskunfteien untersagen bzw. die Löschung schon gemachter Eintragungen binnen 7 Tagen (nach Datum) fordern. Außerdem würde ich gleich noch eine Auskunft §34 BDSG verlangen.

Kündige auch an, dass Du in jedem Fall alle anfallenden Kosten (bspw. Rücklastschriften, Probleme bei den anderen Ratenzahlungen) als Schadenersatz geltend machen wirst.

Das Schreiben auch in Kopie per Einwurfeinschreiben/Fax an die Bank. Und dann noch einen Brief an das Aufsichtsgericht des Inkassos, dass dieses nicht fähig ist, den richtigen Schuldner zu finden und die Forderungen dann nach Belieben Dritten zuordnet. Das Abschließen mit der Bitte zu prüfen, ob dem Inkasso deswegen die Lizenz zu entziehen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe das das so schnell wie möglich geklärt wird.


Durch das Telefonat wird nichts geklärt werden.
Sonst könnte ja Jeder beim Inkasso anrufen und angeben, dass man ein anderes Geburtsdatum und Adresse hat.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Stimme Jogy zu. Allerdings würde ich vorher mit der Bank klären, ob der Fehler nicht bei denen liegt. Vielleicht ist es wirklich Zufall, dass beide Personen Kunde bei der gleichen Bank sind und dann kann das Inkasso nicht unbedingt etwas dafür. Dann wäre die Bank Schuld.

Wenn natürlich das Inkasso wirklich versucht, die Schulden eines Dritten dem TE anzuhängen und es auch sonst der echte Schuldner gar nicht bei derselben Bank ist, dann würde ich so wie Jogy schreibt vorgehen. Vor allem die Datenauskunft um mal herauszufinden, woher die die Bankdaten haben und wer da behauptet, dass die unbekannte Person und TE identisch seien.

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