Inkasso/Rechtsanwalt fordert Vergleichszahlung

10. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)
Inkasso/Rechtsanwalt fordert Vergleichszahlung

Hallo ich habe ein kleines Problem was mich etwas stutzig macht und ich nicht verstehe.
Ich habe ein Handy Vertrag gehabt den ich nicht mehr zahlen konnte.Habe einige Mahnungen vom Anbieter bekommen und dieses nie begleichen können .Der Anbieter hat den Fall an eine Rechtsanwaltskanzlei abgegeben die einen Mahnbescheid geschickt hat nach einiger Zeit,und auch einen Gerichtsvollzieher beauftragt hatte,der bei mir mit einem per Haftbefehl vor bei kam um zu klären wie meine Situation ist .

Ich habe eine EDV abgegeben und dieses wurde so weiter an die Rechtsanwälte gemeldet.Da ich neue Arbeit hatte wollte ich meine Schuld Zahlen und habe Raten vereinbart und diese auch immer bezahlt.Nun ist noch eine Summe offen und die Kanzlei hat mir heute einen Brief geschickt den ich nicht verstehe siehe Bild.

Vergleich verstehe ich möchte ich auch gerne drauf eingehen .Aber was meinen die mit Zahlung ist mit schuldbefreihender Wirkung.....?
Bedeutet dieses das ich danach mit rechnen muss das es nicht beglichen ist ?Ich habe um ein vergleich gebeten und auch mit geteilt das ich die Löschung des Falles bei der Schufa haben möchte usw.Ist dies dann der Fall wenn ich das Geld (Vergleich) bezahlt habe oder nicht ?

Sollte ich vor dem bezahlen noch mal Kontakt auf nehmen oder bin ich auf der Sicheren Seite und verstehe nur den Ihre Aussagen nicht richtig.

Danke falls einer helfen kann


http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=dbf280-1510324065.jpg

-- Editiert von patchworker123 am 10.11.2017 15:22

-- Editiert von patchworker123 am 10.11.2017 15:26

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Ich habe eine EDV abgegeben

Ne, ganz sicher nicht. Das ist eine "elektronische Datenverarbeitung"
Du hast eine Vermögensauskunft abgegeben (so heißt das mittlerweile).

Den Brief kann ich mir nachher mal anschauen, wenn kein anderer User schneller ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Es ist ein Standard Schreiben. Der Satz mit schuldbefreiender Wirkung bedeutet nur, dass die Zahlung dorthin zu erfolgen hat und nicht an xyz. Achte darauf, dass das Geld am 24.11. dort gutgeschrieben sein muss.

Was die Schufalöschung betrifft so kommt das auf den Eintrag an. Die VA/HB kannst du mit dem entwerteten Titel löschen lassen über das Schuldnerverzeichnis. Einen evtl Eintrag des Gläubigers muss der Gläubiger bzw dessen Vertreter als erledigt melden und wird nach 3 Jahren zum Jahresende gelöscht.

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#3
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):


Was die Schufalöschung betrifft so kommt das auf den Eintrag an. Die VA/HB kannst du mit dem entwerteten Titel löschen lassen über das Schuldnerverzeichnis.

Schicken die mir diesen besagten Titel von alleine zu oder besser diesen per Anfrage sich schicken lassen ?
Wenn das Geld pünktlich eingeht ist somit dann also alles was da offen ist mit samt Zinsen usw getilkt ?Sry das ich frage aber den Ihr Schreiben hat mich verwundert und hab keine Lust das die dann wieder mit neuen Zahlungen ankommen

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ja, mit rechtzeitiger Zahlung ist ALLES erledigt.
Nach Zahlung würde ich noch mal per Brief den entwerteten Titel anfordern.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich würde ca 1 Woche nach der Zahlung beim IB anrufen oder schreiben dass man den entwerteten Titel samt Erledigungsschreiben haben möchte. Von sich aus macht das kaum einer, da es mit Kosten verbunden ist.

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#6
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Ich habe am 11 .11.2017 sofort das Geld überwiesen am 14.11.2017 kam ein Anruf das es eingegangen ist und verbucht wurde.Zeit gleich wollte man das Schreiben mir schicken,wo draus ergeht das alles erledigt ist usw .

Habe Montag am 20.11.2017 angerufen und gesagt das ich noch nix erhalten habe.Darauf wurde gesagt es wurde am 14.11.2017 raus geschickt.Ein erneutes Schreiben wird es nicht geben auf gut Deutsch hab ich Pech gehabt wenn es nicht angekommen ist .Bis heute ist es immer noch nicht da .Was kann ich da machen ?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Den entwerteten Titel bzw. die Erledigt-Erklärung einklagen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Den entwerteten Titel bzw. die Erledigt-Erklärung einklagen.


Kann ich dieses selbst machen ohne einen Rechtsanwalt?Gibt es dazu irgendwie ein Link oder so wo man in etwa sieht wie man solches formuliert ?

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#9
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Theoretisch könntest Du das, aber dies würde ich Dir nicht empfehlen.
Die Beklagten sind hier anwaltlich vertreten.

Ich würde an Deiner stelle einen Anwalt beauftragen den Titel einzufordern, vorherwürde ich aber noch einmal schriftlich zur Herausgabe auffordern. (Einschreiben / Rückschein)
Denn, wenn Deine Anwaltskosten dem Gegner auferlegt werden sollen, muss unstreitig Verzug vorliegen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Ich würde mal noch 1-2 Wochen warten. Was die Call Center Agents oft nicht wissen ist dass der Titel in irgendeinem Archiv liegt und dort erst angefordert werden muss. Das dauert einfach ein bisschen.
Hinzu kommt, dass der Titel bisher nur mündlich angefordert wurde.
Schreib dem IB mit Frist von 14 Tagen. Nicht, dass du am Ende auf den Kosten sitzen bleibst.

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#11
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ich würde mal noch 1-2 Wochen warten.
Hinzu kommt, dass der Titel bisher nur mündlich angefordert wurde.
Schreib dem IB mit Frist von 14 Tagen. Nicht, dass du am Ende auf den Kosten sitzen bleibst.


Danke
Reicht ein normaler 2 zeiler mit der Bitte um .....oder muss dieses exakt formuliert werden ?
Die Schufa hatte den Tag gesagt,das der Rechtsanwalt bekannt geben muss das gezahlt wurde,und ich das Erledigung Schreiben nebst besagtem Titel an die Schufa senden muss damit der Eintrag dort als gezahlt oder beglichen steht .

Daher möchte ich es richtig beim Rechtsanwalt formulieren nicht das dieser wieder sagt bla bla oder dies und das fehlt

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#12
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

Sehr geehrter RA,
ich nehme Bezug auf das Aktenzeichen xxxxxxx und die erfolgte Erledigung des selbigen via, der von Ihnen angebotenen, Vergleichzahlung.

Da ich bereits telefonisch von Ihnen den Zahlungseingang bestätigt bekommen habe, darf ich Sie hiermit auffordern, mir den entwerteten Titel zukommen zu lassen.

Für den Vorgang habe ich mir eine Frist bis zum (14 Tage ab Briefdatum) notiert.

Mit freundlichen Grüßen
patchworker123

<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Ich möchte hier allerdings darauf hinweise, dass es in dem Zusammenhang keine Bringschuld in der Sache gibt, der RA kann beispielsweise darauf bestehen, dass Du den Titel bei denen abholst, auch wenn das in der Regel nicht vorkommen wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2400 Beiträge, 713x hilfreich)

Ist der Eintrag in der Schufa vom IB/RA oder betrifft es eine VA oder HB?
Im ersten Fall muss das IB/RA den Eintrag als erledigt makieren. Somit den Textvorschlag entsprechend ergänzen.
Ist eine VA und/ oder HB eingetragen so kannst du diesen Eintrag löschen lassen.

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#14
 Von 
patchworker123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Ist der Eintrag in der Schufa vom IB/RA oder betrifft es eine VA oder HB?
Im ersten Fall muss das IB/RA den Eintrag als erledigt makieren. Somit den Textvorschlag entsprechend ergänzen.
Ist eine VA und/ oder HB eingetragen so kannst du diesen Eintrag löschen lassen.


Ist durch den Rechtsanwalt eingetragen .Zumindest war so die Auskunft der Schufa das der Eintrag von den Rechtsanwälten ist zu der Inkassonummer xy

Der Gerichtsvollzieher war zwar da hat auch ein HB dabei gehabt und nur ein Betrag genannt den er haben wollte,was nicht die ganze Summe war.Nun ist aber alles bezahlt.

Werde den Text oben so dann mal auf dem Postweg vortragen und hoffen das es klappt danke erstmal

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