Inkasso/Versicherung/Kündigung

13. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mario31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso/Versicherung/Kündigung

Ich habe einen Brief der DEBITOR Inkasso bekommen und schreiben mir, das ich meine Versicherungsprämie nicht gezahlt habe. Diese Versicherung wurde aber durch mich rechtzeitig gekündigt, aber jetzt wollen die das ich zahle. Ich sehe nicht ein, das ich für eine gekündigte Versicherung zahlen soll, und erst recht nicht bezahle ich die Gebühren der Inkasso Firma (ca.52 Euro). Kann mir jemand einen Tip geben wie ich mich verhalten soll?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

hast Du nachweisbar und rechtzeitig gekündigt ?

gruß
thehellion

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#2
 Von 
Mario31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

rechtzeitig habe ich gekündigt, aber die versicherung hat mir nie eine bestätigung dieser kündigung zugeschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Möglicherweise hast Du der Versicherung damals ja einen Brief geschrieben in welchem Du gekündigt hast
Evtl hast Du den Brief im Beisein einens Freundes geschrieben und bist mit diesem zusammen zur Post gegangen ?
Das datum hast Du Dir gemerkt - vom Brief hast Du eine Kopie gemacht !?
Überprüf das vorsichtshalber mal

:augenroll:

Inkassogebühren sind i.d.r vor Gericht nicht erstattungsfähig
BGH (Az. VII ZB 53/05 ).

gruß
thehellion


-- Editiert von thehellion am 13.12.2006 22:12:37

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#4
 Von 
Mario31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Leider habe ich niemanden der mir beglaubigen kann, das ich diese Kündigung geschrieben habe und bei der Post abgeschickt habe...Ich habe das erste mal solche Probleme. Und es ist ja nicht das erste mal das ich eine Versicherung kündige. Bei allen anderen Kündigungen ging alles reibungslos. Nur jetzt, mit der TECHNO Versicherung habe ich so ein Problem. Und nun weiß ich nicht, wie ich dieses Problem beseitigen kann. Ich werde auf jeden Fall erst einmal in Wiederspruch gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du brauchst doch nichts zu beglaubigen zu lassen !

...aber ...Irgendwo muß doch ein Freund sein !!!!!!


---
widerspruch an die versicherung !!! nicht ans inkasso !!!!
-------------
Vom Inkassobüro erst Mal die Vollmacht gem BGB § 174 einfordern



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#6
 Von 
Mario31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok...Danke für den Hinweis.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mario31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Es geht weiter...
Das Inkassounternehmen hat mir nun eine Kopie der Inkassovollmacht zugeschickt und möchte jetzt von mir die genauen Gründe wissen, warum ich der Vorderung (Zahlung) nicht nachkomme... Ich habe die Versicherung angeschrieben das ich bereits gekündigt habe und deshalb den Forderungen der Versicherung nicht nachkommen werde, eine Antwort kam leider nicht...Dem Inkasso habe ich mitgeteilt, das ich die Gründe für die Nichtzahlung der Versicherung mitgeteilt habe. Soll ich dem Inkasso jetzt die Gründe mitteilen warum ich die Vorderung (Zahlung) verweigere?

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Soll ich dem Inkasso jetzt die Gründe mitteilen warum ich die Vorderung (Zahlung) verweigere?
_________________
Nein ! Und Warum ? Würde ich nicht machen !
Die Versicherung ist und bleibt weiterhin der Ansprechpartner !


--------------------
Die Vollmacht muß im Orginal sein ! Also wieder zurückweisen
....
Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder Kopie genügt nicht.
BGH NJW 81,1210,94,1472,LAG Düs MDR 95,612 Ffm NJW-RR96,10
ebenso wenig
die Vorlage einer Faxkopie
(HAMM NJW 91,1185)
Nicht ausreichend ist auch das Angebot die Urkunde beim Bevollmächtigten einzusehen.(LG Mannheim Just 76,511)
-----------------------
Gleichzeitig würde ich vorbeugend dem Inkasso die evtl geplante Kontaktaufnahme per Telefon bzw Aussendienst untersagen

LG
thehellion

-- Editiert von thehellion am 02.01.2007 12:57:33

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#9
 Von 
Mario31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort!

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