Inkassobescheid ohne erneute Mahnung

17. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Goozeman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobescheid ohne erneute Mahnung

Hallo.
Wenn man einen Inkassobescheid bekommt welcher sich auf ausgebliebene Zahlungen bezieht, die schon über 1 Jahre her sind ist dieser dann trotzdem gültig? Insbesondere wenn einen das eigentliche Unternehmen ein Jahr lang nicht angeschrieben hat (und wenn dann nur per email)
Vielen Dank schonmal

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Eine Mahnung per e-mail ist ausreichend.
Falls die Leistung der Zahlung bereits nach dem Kalender bestimmt war, ist überhaupt keine Mahnung erforderlich.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde....
Den nicht per Einschreiben verschickten Inkassobrief in den Papierkorb drücken bzw Ihn als nicht existent erachten und die Hauptforderung - falls nicht strittig - plus z.b 5 € Mahngebühr direkt auf das Konto des Gläubigers überweisen.

lg

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