Inkassobescheid ohne voherige Mahnungen

9. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Teppichfussel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobescheid ohne voherige Mahnungen

Hallo,
ich habe heute morgen ein Inkassobescheid von "EuroTreuhand Inkasso GmbH" bekommen in dem stand "da unser auftraggeber "Tropica GmbH&Co.KG" nach Fälligkeit keinen Zahlungseingang verbuchen konnte, sind wir als Inkassounternehmen beauftragt worden, die Forderung einzuziehen. Bitte zahlen sie den Gesamtbetrag gem. nachstehender Forderungsaufstellung in Höhe von 84,74€ bis zum 18.09.2009."

Das hat mich aus den Latschen gehauen, weil ich vorher keine Mahnungen, weder per post noch E-Mail, bekommen habe. Außerdem bin ich erst 18. Jahre jung und noch Schülerin. Somit habe ich noch kein eigenes Einkommen.
Das ich die Rechnung in Höhe von 45,74€ bezahlen muss, ist mir klar.

Meine Fragen: Muss ich die Inkassogebühren in Höhe von 39,00€ bezahlen oder hätten sie mir vorher eine Mahnung schicken müssen? Wie muss ich jetzt vorgehen?

PS: Ich habe gerade in der Rechnung folgendes entdeckt:
"Rechnung zahlbar bis zum 23.07.2009. Achtung: Wir versenden keine Mahnungen. Vermeiden sie Inkasso!"

Ist das erlaubt oder müssen sie vorher eine Mahnung schicken?

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Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ist das erlaubt oder müssen sie vorher eine Mahnung schicken?

Es ist erlaubt - Eine Mahnung ist nicht notwendig - Außerdem bist Du gem AGBs im Verzug
Ich würde allerdings die Inkassogebühren nicht zahlen sondern
dieses Inkassoschreiben komplett ignorieren UND unverzüglich die unstrittige Summe von 45,74€ unangekündigt direkt auf das Tropica Konto überweisen
(nicht aufs Inkassokonto)
Da Du bereits im Verzug warst empfehle ich Dir noch 5 € draufzusatteln.
Ich würde dann auf den 2 Inkassobrief warten und dann gegenüber dem Inkassoladen die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen
Am Besten Du postest dann nochmal hier

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#2
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Selten solchen Blödsinn gelesen!

quote:
PS: Ich habe gerade in der Rechnung folgendes entdeckt:
"Rechnung zahlbar bis zum 23.07.2009. Achtung: Wir versenden keine Mahnungen. Vermeiden sie Inkasso!"

Es war Ihnen ergo VORHER bekannt, dass es keine Mahnungen geben würde!
Es war Ihnen vorher bekannt, dass Sie am 23.07.2009 in Verzug geraten würden, falls bis dahin die Rechnung nicht beglichen würde!
Was gibt es denn da zu meckern?
Sie haben es versumpft und Sie (allein!) sind verantwortlich!
Die Mahnungen werden nicht durch die Zahlung verschwinden und Sie riskieren obendrein einen (dann berechtigten) Eintrag bei der Schufa!
Verbuchen Sie das lieber als Lehrgeld und passen Sie das nächste Mal auf ... :)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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