Inkassobescheid trotz Zahlung

1. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
lenoxs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobescheid trotz Zahlung

Guten Tag zusammen,


ich bestelle mir über die Seite "pays.de" regelmäßig Gutscheine und Aufladekarten. Soweit waren meine Erfahrung gut und es gab keinerlei Probleme mit der Zahlungsabwicklung. Ich hatte nun ein Schreiben des Inkassounternehmen "Credit Controll" erhalten in welchem man mich auffordert, insgesamt ca. 319,- Euro zu zahlen. Laut dem Schreiben habe ich eine Rechnung von pays.de nicht gezahlt mit einer Ursprungsforderungssumme von 280,- Euro. Die 319,- Euro habe ich an das Inkassounternehmen - ohne große Prüfung, natürlich im Nachhinein ein Fehler - überwiesen da ich mir unsicher war, ob ich nicht tatsächlich vergessen hatte eine Rechnung von pays.de zu begleichen und Sorge vor weiteren Kosten und rechtlichen Konsequenzen hatte. Bei einer Prüfung ist mir dann jedoch aufgefallen, dass ich den Betrag in Höhe von 280,- Euro an pays.de überwiesen hatte. Ich habe mich vor fünf Tagen per E-Mail an pays.de gewandt und den Sachverhalt geschildert inklusive Online-Banking Nachweise über die gezahlten Beträge.

Auf meine E-Mail reagiert pays.de bislang nicht. Könnte mir vorstellen, dass man versucht die Sache auszusitzen... Wie soll ich nun weiter Verfahren? Wann sollte ich eine Zahlungfrist setzen und ab wann mit rechtlichen Schritten drohen? Kann ich die 319,- Euro zurückfordern oder lediglich die Ursprungsforderung in Höhe von 280,- Euro? Macht die Einbindung der Verbraucherschutzstelle Sinn bzw. eine Drohung damit?

Hoffe natürlich, dass sich die Sache so klärt, im Fall der Fälle würde ich aber auch den Rechtsweg bestreiten und meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen...

Danke vorab für mögliche Hilfen und Antworten!

Viele Grüße
lenoxs

-- Editiert von lenoxs am 01.12.2021 13:54

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von lenoxs):
Ich habe mich vor fünf Tagen per E-Mail an pays.de gewandt

Und was sagt der Zustellnachweis, wann ist die Nachricht dort eingegangen?



Zitat (von lenoxs):
Wann sollte ich eine Zahlungfrist setzen und ab wann mit rechtlichen Schritten drohen?

Ich würde 14 Tage nach Zugang der ersten Mitteilung tätig werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lenoxs
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe eine "normale" E-Mail gesendet ohne Zustellnachweis, ich kann daher nicht mit Sicherheit sagen, wann diese bei pays.de eingegangen ist. Kann man den versandt einer E-Mail mit "Zustellnachweis" in irgendeiner Art und Weise aktivieren?

14 Tage warten, o.k., dann werde ich mich wohl noch ein wenig in Geduld üben müssen.

Danke auf jeden Fall für die Antworten!

Viele Grüße
lenoxs

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn du ans IB gezahlt hast macht es keinen Sinn den ursprünglichen Gläubiger anzuschreiben. Der wird auch keinesfalls was zurückzahlen.

Hier wäre das IB der richtige Ansprechpartner für die Rückforderung.

Ich würde alles per Einschreiben mit einer Frist von 4 Wochen schicken. Grund ist der, dass man die Zahlung mit dem Gläubiger klären muss.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.570 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen