Inkassobrief nach Lidl Bestellung - wie richtig verhalten?

13. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
ed.thcer321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobrief nach Lidl Bestellung - wie richtig verhalten?

Guten Tag,
ich habe bei Lidl eine Bestellung im Online Shop getätigt ( >100€ ) und auf Rechnung bezahlt. Einen Teil der Bestellung habe ich zurückgeschickt. Währenddessen kam eine 1. Mahnung. Aus anderen Onlineshops kenne ich es so, dass ich nach Rücksendung der Ware eine aktualisierte Rechnung bekomme. Darauf habe ich auch hier gewartet, da ich noch einen Gutschein verwendet habe und ich mir nicht sicher war, wie dieser angerechnet wird.

Durch einen Urlaub hatte ich die Bezahlung dann ganz vergessen.

Dran erinnert wurde ich ca. 4 Wochen nach Bestellung durch ein Inkassobüro. Dieses wollte nun den offenen Betrag sowie ca. 70 Euro Gebühren.

Nach ein bisschen Recherche im Internet habe ich sofort den offenen Betrag zzgl. Mahngebühren und Verzugszinsen an Lidl überwiesen. Diese haben mir den Eingang bestätigt sowie eine Bestätigung geschrieben, dass mein Kundenkonto ausgeglichen ist (bzw. sie haben mir die Mahngebühren gutgeschrieben, die ich zuviel überwiesen hatte).

Per Post habe ich vom Inkassobüro eine Kopie einer Vollmacht von Lidl an sie erhalten. Allerdings nur eine Kopie und nur eine ganz allgemeine, ohne meine Daten o.ä. drauf. Demnach könnten sie diese jedem Kunden schicken.
Hinzu kommt noch, dass das Datum auf diesem Schreiben später ist, als die erste Forderung des Inkassounternehmens an mich. Dementsprechend hätten sie auch ohne Vollmacht gehandelt, oder sehe ich das falsch?

Laut meiner Recherche dürften so große Unternehmen wie Lidl und Co. gar keine Inkassounternehmen beauftragen, da sie zur Schadensminimierung verpflichtet sind. Ist das so korrekt?

Wie verhalte ich mich nun gegenüber dem Inkassounternehmen?

Vielen Dank im Voraus

-- Editiert von ed.thcer321 am 13.04.2020 12:56

-- Editiert von ed.thcer321 am 13.04.2020 12:57

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von ed.thcer321):
Demnach könnten sie diese jedem Kunden schicken.
Hast Du richtig erkannt.

Zitat (von ed.thcer321):
Dementsprechend hätten sie auch ohne Vollmacht gehandelt, oder sehe ich das falsch?
Siehst Du falsch. Die Vollmacht ist nur im Außenverhältnis notwendig.

Zitat (von ed.thcer321):
Laut meiner Recherche dürften so große Unternehmen wie Lidl und Co. gar keine Inkassounternehmen beauftragen, da sie zur Schadensminimierung verpflichtet sind. Ist das so korrekt?


Nein, grundsätzlich kann sich jedes Unternehmen der Hilfe Externer Dienstleister bedienen. Außerdem ist klar geregelt unter welchen Umständen Inkassokosten an den Schuldner weitergegeben werden können.

Nur die Höhe der Inkassokosten ist leider nicht eindeutig, hier lässt der Verordnungsgeber eine Spanne ab 0,3 zu.

Zitat (von ed.thcer321):
Wie verhalte ich mich nun gegenüber dem Inkassounternehmen?

Dazu kann es keine klare Empfehlung geben, denn etwaige Weiterungen liegen ausschließlich im Ermessen des Inkassos.

Zahlst Du nichts oder zu wenig, kannst Du verklagt werden, was weitere Kosten nach sich zieht.
Zahlst Du mehr als du musst, freut es das Inkasso.

Die halbe Gebühr plus entsprechender Kostenpauschale und ggf 3 € Mahngebühr sollten m.M.n durchsetzungsfähig sein. Aber in diesem Fall keine Kosten für Adressermittlung.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es ist nicht bekannt, dass ein Inkassobüro explizit nur die eigene "Provision" einklagt, nachdem die Hauptforderung vom Gläubiger gezahlt wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2257 Beiträge, 355x hilfreich)

Das dürfte relativ einfach sein:

Ihre Mandantin hat mir abschließend mitgeteilt, keine offenen Forderungen mehr in der Angelegenheit zu haben. gegen mich zu haben.

Dann muss das Inkasso Farbe bekennen.
a) Entweder die handeln im Auftrag, dann ist ihnen ihre Mandantin ins Kreuz gesprungen oder
b) Sie haben die Forderung gekauft und treiben in eigenem Namen ein, dann dürfen sie die Gebühren nicht fordern.

Im zweiten Fall darf man sich dann übrigens das Geld komplett bei Lidl wieder zurückfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ed.thcer321
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, vielen Dank für die ganzen Antworten. Das hilft mir schonmal sehr weiter. :)
Ich halte euch auf dem Laufenden, wie es weitergeht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Übrigens: Wenn das Inkasso der Lidl widersprechen würde, also Variante B, dann würde ich Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des gewerblichen Betruges und Verdacht der Urkundenfälschung. Denn dann dürfte ja auch die Vollmacht frei erfunden sein und nur Mittel zum Zweck sein, niemals anfallende Gebühren zu rechtfertigen.

Aber das Inkasso wird nicht so doof sein, das offen zuzugeben, dass es Variante B ist.

-- Editiert von mepeisen am 16.04.2020 07:19

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 138x hilfreich)

Um welches Inkasso handelt es sich eigentlich? Wäre immer schön sowas zu wissen ua. wegen den Gebühren

2x Hilfreiche Antwort

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