Inkassobrief nach Zahlung der Hauptforderung

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Pemberly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobrief nach Zahlung der Hauptforderung

Hallo Zusammen,

Leider konnte ich die Rechnung an einen Online-Shop nicht rechtzeitig bezahlen.
Ich habe die letzte Mahnung am 18.02 erhalten mit einer Frist bis zum 24.03. Ich habe den Rechnungsbetrag am 03.03 (Freitag) per Online-Banking überwiesen. Als Buchungstag sehe ich in der Online-Banking-App den 06.03.

Heute ist nun ein Brief von einem Inkassounternehmen bei mir angekommen. Beauftragt wurden sie laut dem Schreiben am 01.03. Der Brief wurde am 06.03 verfasst.

Ich habe da direkt angerufen und gesagt, dass die Rechnung bereits beglichen ist. Die Dame am Telefon sagte dann auch, dass es am 08.03 (?!) eingetroffen ist und ich die Restforderung zahlen soll damit sich die Sache erledigt. Ich hab dann gesagt, dass vor Erhalt des Briefes die RG beglichen war und sich mit dem Brief überschnitten hat. Sie wurden schon am 01.03 beauftragt und ich müsse den Rest zahlen.

Hauptforderung + Mahngebühren beim Online Shop = 280,40€ (Bereits bezahlt)

Inkassovergütung+ weiterer Verzugsschaden = 71,77€

Muss ich den Betrag nun zahlen, ich habe keine Lust dass es vor Gericht geht.

Bitte um Rat, wie ich verfahren sollte, weil ich mich überhaupt nicht mit so etwas auskenne.

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Gem dieser liste waeren theoretisch maximal 18 € zu zahlen (15 plus 3 auslagenpauschale)

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Ich persönlich wurde jedoch nichts mehr über weisen.

Waren in der an den Onlineshop überwie senen Summe bereits Mahngebuehren intus ?

-- Editiert von alucard2005 am 09.03.2017 20:47

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pemberly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Mahngebühren vom Online-Shop habe ich mitgezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

1.) Welcher Online-Shop?
2.) Wieviele Mahnungen hast Du denn vom Online-Shop (=Gläubiger) erhalten?
3.) Kamen diese Mahnungen alle per Post (=schriftlich) oder per E-Mail (=textlich)?
4.) Die Frist der letzten Mahnung, die Du am 18.02. erhalten hast, wirklich bis zum 24.03.?
5.) Wieviel Mahngebühr wurde jeweils für welche Mahnung verlangt?
6.) Wie setzt sich der Restbetrag, den das Inkassounternehmen verlangt, zusammen?

0x Hilfreiche Antwort

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