Inkassobrief ohne Mahnung

3. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)
Inkassobrief ohne Mahnung

hallo

habe eine Frage:

Von einem Inkassobüro habe ich eine Androhung erhalten wenn ich nicht sofort bezahle, bekomme ich einen Schufa Eintrag.

Zum Fall:
Ich habe beim Augenarzt Contactlinsen machen lassen.
Der Arzt wollte noch rücksprache mit der Krankenversicherung machen bzgl Selbstbehalt. Meinte aber dass dies bei 93E liegt.

Nun, rund 9 Monate später erhalte ich den Brief des Inkassobüros.
Mit gebühren für Adressrecherche.
Ich bin zwar umgezogen in der Zeit, aber bis 30.9 habe ich eine Postumleitung machen lassen. Also alle Briefe die bis 30.9 an die alte Adresse geschickt wurde, wurde auf die neue Umgeleitet.

Ich habe bis dato KEINE Mahnung erhalten von der Firma und ich glaube, dass bevor man ein Inkassobüro einschaltet mind. 1 Mahnung schicken muss.

Habe Einspruch erhebt und gesagt, dass ich keine Rechnung/Mahnungen erhalten habe und eine Postumleitung geamacht habe.

Was sagt ihr? Muss gemahnt werden oder kann man sofort Inkasso einschalten.
Wenn die Firma behauptet m,ir ev. eine Mahnung /Rechnung geschickt zu haben, müssen sie dies Beweisen oder können Sie das einfach so behaupten?

DANKE

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Es kommt darauf an, ob Sie sich bereits in Verzug befunden haben. U.U. ist also eine Mahnung notwendig, vielleicht aber auch nicht.

Haben Sie noch nie irgendeine Zahlungsaufforderung/Rechnung erhalten?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Habe noch keine Zahlungsaufforderungen erhalten!
Inkassobüro ist das erste schreiben.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Warum darf der optiker meine Daten weitergeben?


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#3
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Warum zahlst Du nicht die unstrittige Hauptforderung an den Ursprungs Gläubiger ?
Liste mal die Gebühren auf

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#4
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Die Hauptforderung würde ich ja zahlen, aber nicht die 60E die Gebühren sind:

15E Adressnachforschung 10E Zinsen 35E Inkassogebühr

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#5
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Würde ich auch nicht zahlen aber wenn die HF unstrittig ist dann ist es kein Fehler Diese zu begleichen.
Anden Gläubiger zweckgebunden direkt auf das Konto.
Ich würde evtl noch ca 5 - 7 € an Mahngebühren/Zinsen mit draufpacken
Das Inkassoschreiben würde ich zunächst ignorieren

lg

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#6
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Ich muss direkt an das inkassobüro zahlen!

Was soll ich dann machen? Nur die HF oder die Zinsen, etc auch?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mts
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

lies mein Thema
BGH zu Verzug, Mahnung, Nachsendeauftrag
Ich habe immer noch keinen Anwalt dazu befragt mangels ausbleibender Schreiben des IB und kann daher keine darüber hinausgehende Bewertung abgeben.

Wenn Du die HF bezahlst, dann schreib auf den Überweisungsträger:
Nur zur Verrechnung auf die Hauptforderung.
Weise ggf. in Deinem Schreiben an das IB nochmals darauf hin.

Ob Du Mahngebühren zahlen solltest, hängt von Deiner Auffassung von diesem Urteil und BGB § 286 ab.

Viel Glück !

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#8
 Von 
tirol
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Mahngebühren wurden ja nicht verrechnet sondern

Zinsen
Inkassokosten
Adressnachforschung

Das sind rund 60E mehr Gebühr zur HF.

Glaube nicht dass ein Inkassobüro auf die Zinsen, Inkassogebühr, Adressnachforschung etc verzichten will und wird...

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