Inkassobüro / Rechtsanwalt?

30. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobüro / Rechtsanwalt?

Hallo.

Ich habe mal eine allgemeine Frage:

Muss man um ein Inkassobüro zu betreiben Rechtsanwalt sein bzw Jura studiert haben? Kann ich z.B. auch Firmen anbieten Mahnungen zu schreiben und das gerichtliche Mahnverfahren für die Firma zu betreiben? Da viele Firmen vor allem im Internetbereich das Problem haben das Kunden nicht zahlen und da es für viele Firmen zu viel Arbeit ist selbst Mahnungen zu schreiben und sich um Mahnbescheide zu kümmern (vor allem bei kleineren Beträgen) wäre so etwas interessant, da ein Rechtsanwalt auch meisstens für kleine Firmen zu teuer ist.

Das würde mich sehr interessieren.

Vielen Dank.

Gruss

Johannes Strahtmann

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Das ist auch für mich ein interessanter Gedanke bei der heutigen Zahlungsmoral!

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#2
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Ihr Beiden,

Da Ihr wahrscheinlich in dem bereich Inkasso tätig werden wollt, solltet Ihr Euch mal beim zuständigen Amtsgericht nach den Voraussetzungen für die Erteilung einer Inkassoerlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz erkundigen. Nicht notwendig ist ein Jurastudium. Es müssen m.E. jedoch juristische Kenntnisse vorallem Kenntnisse im Bereich Inkasso nachgewiesen werden. Hierzu werden sogar Schulungen von der "Oberbehörde" der Inkassounternehmen angeboten.

Also dann ab zum AG und fragen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Da werde ich mich mal mit dem AG in Verbindung setzen, allerdings die nächste Frage...

Ich bin erst 17 Jahre, stehen die Chancen da schlechter?

Ich betreibe allerdings schon eine Internet-Firma über meine Mutter im Bereich Webhosting/Serverhosting, bin daher als Geschäftsführer eingetragen.

Meint ihr da könnte ich es hinkriegen auch noch etwas im Bereich Inkasso zu machen?

Gruss

Johannes Strahtmann

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Johannes,
da gehört schon eine ganze Menge Initiative dazu, einen Inkassodienst anzubieten. Das Alter ist nicht unbedingt ausschlaggebend, denke ich. Doch dieser ist viel weitreichender als Mahnungen schreiben und gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Ich arbeite seit 8 Jahren im Vertrags- und Forderungsmanagement, allerdings in einem mittelständischen Unternehmen und beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem gleichen Gedanken, da ich mit einer Jobkündigung zu rechnen habe.
Ja und wie "Specht" angegeben hat, werden noch Nachweise erforderlich, d.h. Seminare belegen u.ä., sonst gibt es keine Inkassoerlaubnis.
Mal sehen, aber ich glaube, ich werde das demnächst in Angriff nehmen bzw. nehmen müssen.

-----------------
"Gruß Ria"

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#5
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die ganzen Antworten.

Ist es besser sich direkt beim AG zu erkundigen oder sollte ich vielleicht vorher die Schulungen besuchen? Kann mir vielleicht jemand sagen wo ich erfahren kann wer wo welche Schulungen rund um Inkasso anbietet?

Das mit dem Alter dachte ich ja nur weil man ja normal mit 17 noch nicht geschäftsfähig ist und es da dann vielleicht zu Problemen kommen kann, ich werde mich aber trotzdem mal erkundigen.

Das der Job weitreichender ist als nur Mahnungen schreiben und das gerichtliche Mahnverfahren einleiten ist mir klar, doch mich macht die Sache sehr neugierig, da ich momentan Abitur mache und ich mir danach auch ein Jura Studium gut vorstellen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Zum Beispiel die Creditreform bietet Seminare an. Ich denke aber, dass es besser wäre, beim Amtsgericht die Bedingungen für eine Zulassung zu erfragen. Es kann ja sein, dass nicht alle Zeritfikate anerkannt werden.

-----------------
"Gruß Ria"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Johannes,

nach § 4 der Verordnung zur Ausführung des Rechtsberatungsgesetzes (gräßlich langer Name - typisch deutsch) soll Personen die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Erlaubnis nicht erteilt werden.

Ich glaube, dass Du da derzeit noch nicht zu Zgu kommst. Allerdings darfst Du für Rechnungen Deiner eigenen Firma selbstverständlich das "Inkasso" machen.

Aber einen Antrag kannst Du natürlich stellen. Nur würde ich diesen unter dem Gesichtspunkt der Erteilung der Inkassoerlaubnis schon mit 17 bzw. 18 Jahren sehr ausführlich begründen. Es heißt schließlich im § 4 "soll".

Viel Spass und Erfolg und über eine Rückmeldung wäre ich erfreut.

specht

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Specht,
können Sie Tipps geben, wie weitreichend das Angebot eines Inkassodienstes sein darf oder wo man sich dazu informieren kann?
Über eine Antwort würd ich mich freuen.

Frdl. Grüße Ria

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Ria,

ein Inkassounternehmen darf eigentlich nur Forderungen außergerichtlich einziehen. Klagen, Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide sowie Vollstreckungsmaßnahmen dürfen diese nicht in eigener Regie durchführen.

mfg
specht

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#10
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Specht,

Achso, also bringt es mir nichts beim Amtsgericht die Inkasso-Zulassung zu beantragen? Außergerichtliche Mahnungen kann auch jede Firma selbst schreiben, mir ging es eigentlich viel mehr um gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung, sowas könnte ich dann also nicht machen?

Gruss

Johannes Strahtmann

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Kiki13
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

das gerichtliche Inkasso darf nur ein RA machen. Deshalb sollte man mit einem RA zusammenarbeiten.

Es gibt den Verein deutscher Inkassounternhmer, die machen auch Schulungen, an Wochenenden.

Die Zulassung beim AG ist meines Wissen nicht so einfach :-) . Früher war es so, daß nur eine bestimmte Anzahl von Inkassounternehmen zugelassen wurden, bzw. die Genehmigung erhielten.

Frage: wenn sich das außergerichtliche Inkasso nicht lohnen würde, wieso gibt es dann so viele Inkassobüros ? :-)

LG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Kiki13,

"Frage: wenn sich das außergerichtliche Inkasso nicht lohnen würde, wieso gibt es dann so viele Inkassobüros ? :-)"

Die Frage ist gut. Ich weis es auch nicht. Viele Säumige müssen aber doch nach Aufforderung durch ein Inkassobüro die Forderung freiwillig zahlen, incl. der recht hohen Inkassogebühren. Und wenn der Schuldner nicht zahlt, ist ja immer noch der Gläubiger da.

@Strahtmann

Natürlich können Firmen ihre Forderungen selber beitreiben. Allerdings ist dies ein recht zeitaufwendiges und damit teures Unterfangen (vielfache Mahnungen, Anschriftenermittlung, schufa-anfragen, etc.). Viele geben daher die Einziehung der Forderung an Profis weiter, die Inkassobüros.

@Ria

Ich habe nochmal genau nachgelesen, was für Tätigkeiten ein Inkassobüro machen darf. Da sind:
-die außergerichtliche Einziehung fremder Forderungen
- die beratende Tätigkeit hinsichtlich der Einziehung
- die Einholung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis
- in Zwangsvollstreckungsverfahren lediglich die Inanspruchnahme des Gerichtsvollzihers (nicht Anträge auf EV-Abgabe, auf Haftbefehle und Erinnerungen gegen die Tätigkeit eines GV)

Bei weitergehenden Fragen Sollten Sie mal beim zuständigen AG nach den genauen Tätigkeiten eines Inkassobüros nachfragen.

mfg
specht

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Specht,

Also verstehe ich das nun richtig, um außergerichtliche Mahnungen schreiben zu dürfen, benötige ich eine Zulassung zum Inkasso vom AG?

Oder darf ich außergerichtliche Mahnungen für eine Firma auch ohne Inkasso Zulassung vom AG schreiben und nur für das gerichtliche Mahnverfahren benötige ich eine Zulassung?

Sorry, aber bin nun etwas durcheinander.


Gruss

Johannes Strahtmann

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo,

also, eine Firma darf grundsätzlich eigene, aus dem Geschäftsbetrieb stammende, Forderungen selber beitreiben. Dies kann eine natürliche Person mit eigenen Forderungen auch machen. Sobald jedoch fremde Forderungen hinzukommen, wird eine Inkassoerlaubnis benötigt.

Die Beitreibung eigener aus dem Geschäftsbetrieb stammender Forderungen ist für einige Firmen einfach zu teuer (extra Personal hierfür bedeutet mehr Personalkosten und das bei ungewissem Ausgang). Um diese Kosten zu minimieren werden zunehmend Forderungsbeitreibungen an externe Inkassobüros abgegeben. Die sind, obwohl immer noch teuer, billiger als eigene Leute und haben darüber hinaus meistens auch mehr Ahnung.

Ich glaube, dass man sagen kann:
eigene Forderung-keine Inkassoerlaubnis
fremde Forderung-Inkassoerlaubnis erforderlich

So, ich hoffe ich habe Sie nicht noch mehr verwirrt.

mfg
specht

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Das habe ich ja verstanden, nur die Frage:

Wenn ich fremde Forderungen bearbeiten möchte brauche ich ja eine Inkasso Erlaubniss vom AG, wenn ich diese habe darf ich dann für die fremdem Forderungen auch das gerichtliche Mahnverfahren führen? (als Prozessbevollmächtigter)

Wenn ich in einen Antrag für einen Mahnbescheid schaue, finde ich dort ein Abschnitt "Prozessbevollmächtigter"

Dort kann ich als bevollmächtigte Person einen Rechtsanwalt aber auch genauso eine normale Person eintragen.

Daher die Frage, muss ich um für fremde Forderungen das gerichtliche Mahnverfahren zu betreiben Rechtsanwalt sein oder kann ich dies auch mit einer Inkasso Erlaubniss vom AG machen?

Gruss

Johannes Strahtmann

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nun mehrfach gelesen das die Zulassung zum Inkasso vom Landesgericht und nicht vom Amtsgericht erfolgen muss, an wen muss ich mich denn jetzt am besten wenden um Infos zu bekommen?

Gruss

Johannes Strahtmann

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marielle21007
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Specht,
vielen Dank für die Informationen. Ich war einige Zeit unterwegs und habe heute erst wieder vorbeischauen können. Es scheint ein wirklich interessantes Gebiet zu sein.
Ich werde mich umgehend mal erkundigen, ob überhaupt eine Chance auf eine Zulassung besteht. Man könnte doch den Inkassodienst mit einem Büroservice verbinden?

-----------------
"Gruß Ria"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hallo Herr Strahtmann,

sobald Sie fremde Forderungen gerichtlich geltend mach wollen, z.B. im Mahnverfahren müssen Sie Rechtsanwalt sein. Ein Inkassounternehmen darf dies m.E. nicht. Bei bestehenden Inkassounternehmen gibt es dann meistens auch einen "Vertragsanwalt, der diese Schreiben unterzeichnet.

Der Antrag auf Erteilung einer Inkassoerlaubnis wird beim Amtsgericht eingereicht. Die Entscheidung darüber trifft der Präsident des Landgerichts. So steht es zumindest in den entsprechenden Ausführungsverordnungen zum Rechtsberatungsgesetz.

Ich hoffe weitere Unklarheiten beseitigt zu haben und wünsche Ihnen eine schöne Woche.

specht

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#19
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

ich habe vor gut 5 Minuten beim Amtsgericht angerufen, dort hatte aber irgendwie Niemand Ahnung von einer Zulassung zum Inkasso :)

Ich habe denen gesagt das man ja nach dem Rechtsberatungsgesetz einen Antrag auf Zulassung stellen muss, aber darauf wurde mir gesagt "Sind Sie Rechtsanwalt?" ich sagte nein und der Herr vom Amtsgericht meinte für ein Inkassobüro zum bearbeiten von außergerichtlichen Mahnungen bräuchte ich keine Zulassung und die hätten davon auch noch nie was gehört.

Wurde beim Amtsgericht mindestens 5 mal verbunden, aber irgendwie hatte Niemand Plan ;)

An wen soll ich denn jetzt den Antrag stellen?

bzw wenn das Amtsgericht mir das so sagt.. dann ich dann jetzt einfach außergerichtliche Mahnverfahren durchführen oder kann ich trotz dieser Aussage vom Amtsgericht nur Ärger bekommen?

Ich habe bereits einen Rechtsanwalt aufgesucht, der bereit ist mit mir zusammen zu arbeiten und das gerichtliche Mahnverfahren für meine Kunden durchzuführen, im Prinzip könnte ich starten, ich möchte vorher zwar auf jedenfall noch ein Seminar zum Inkasso mitmachen, dafür muss ich mich noch genau erkundigen wo es das hier gibt aber ich weiss jetzt halt nicht so recht was mit der Zulassung ist.

Gruss

J.S.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Hi,

typisch AG, von nichts und niemand ne Ahnung. Also mit meinen Ansprechpartnern klappt das immer recht gut.

"Ich habe denen gesagt das man ja nach dem Rechtsberatungsgesetz einen Antrag auf Zulassung stellen muss, aber darauf wurde mir gesagt "Sind Sie Rechtsanwalt?" ich sagte nein und der Herr vom Amtsgericht meinte für ein Inkassobüro zum bearbeiten von außergerichtlichen Mahnungen bräuchte ich keine Zulassung und die hätten davon auch noch nie was gehört." Vorsicht wegen Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RBerG. Dies mal beim AG sagen und die wissen Bescheid.

Ich würde ganz offiziell und vorallem schriftlich einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb o.s.ä. eines Inkassobüros stellen. Unterlagen, die die Qualifikation nachweisen beifügen, und der Dinge harren. Das Schreiben muss an den Direktor/die Direktorin oder evtl. auch den Präsidenten/die Präsidentin gerichtet werden. Dann landet es bei der richtigen Stelle.

So viel Spass und Erfolg
specht

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Hallo Johannes,

der Antrag ist doch aussichtslos, weil du noch nicht 25 Jahre alt bist. Oder bist du zwischenzeitlich schneller gealtert?

Ich würde an deiner Stelle entweder Jura studieren oder aber mich auf das Kerngeschäft Webhosting und Providing konzentrieren und dieses Segment ausbauen.

Du solltest als Unternehmer immer mit einem RA zusammenarbeiten - eine lohnende Zusammenarbeit für beide Seiten. ;)

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://www.erecht.net" target="blank">www.erecht.net</a>

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Du solltest als Unternehmer immer mit einem RA zusammenarbeiten - eine lohnende Zusammenarbeit für beide Seiten.

Vollste Zustimmung :)


Gruesse!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

@RA Sevriens und an die anderen

(falls es jemand interessiert)

Mir wurde am Freitag schriftlich von der Präsidentin des Landesgerichts die Genehmigung zum Inkasso erteilt, nach meinem Anruf vor einigen Wochen beim Amtsgericht habe ich einen schriftlichen Antrag an das Amtsgericht gestellt, darin habe ich zwar nicht erwähnt das ich erst 17 bin allerdings bin ich ja da zu (hoffendlich) nicht verpflichtet. Es kamen auch keine weiteren Rückfragen :)

Gruss

Johannes Strahtmann

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Nicht schlecht, Herr Strahtmann...

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Das klingt unglaublich. Man "soll" nämlich nicht nur mind. 25 Jahre alt sein, sondern auch noch über diverse Rechtskenntnisse verfügen und außerdem in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Das hat die Zulassungsbehörde zu prüfen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann ein Mitbewerber in diese Kerbe einhaken.

-----------------
"Joh. 19, 22"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Johannes Strahtmann
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, also ganz ehrlich, bei mir wurde nichts geprüft, doch nun bin ich doch auf der sicheren Seite wenn ich eine schriftliche Genehmigung besitze oder?

MfG

Johannes

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Genehmigungen können meist widerrufen werden, wenn Anhaltspunkte nachträglich entstehen, die eine Erteilung der Genehmigung unrechtmäßig machen würde.

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>
"Glück zu zerstören, ist leicht, wiederzugeben - so schwer!" (Herder)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Nita
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Ich möchte eine Inkassoerlaubnis erwerben.
Reicht ein Abschluß als Rechtsanwaltsfach-
angestellte (jedoch seit 10 Jahren nicht mehr in diesem Beruf)?
Mit welchen Kosten für die Erlaubnis muß ich rechnen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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