Inkassobüro legt Vergleich nicht vor

20. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
behnkek
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Schüler
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Inkassobüro legt Vergleich nicht vor

Ich habe vor 3 Jahren selber ein Inkassobüro beauftragt tätig zu werden. Es ging hier um eine reklamierte Versteigerung bei der der Käufer sich geweigert hatte die, angeblich, beschädigte Ware zurück zu schicken. Die neue Ware hatte er bekommen und nach Monaten auch reklamiert, wären geknickt und gefalltet (es handelt sich dabei um Briefmarken). Zurück schicken wollte er nicht, ein Foto mit dem nachweis in welchem Zustand das ganze ist wollte er auch nicht senden.

Der Betrag war recht gering, knapp 20,00€ und das ganz ging vor Gericht in 2011 / 2012. Es wurde hier ein Vergleich ausgehandelt in dem er mir 30,00€ erstatten soll und die Briefmarken aushändigen. Weder die Zahlung noch die Briefmarken habe ich je gesehen. Auch eine Abschrift des Vergleichs habe ich nicht erhalten.

Dafür will das Inkassobüro jetzt seine Auslagen erstattet haben. Ich habe denen mitgeteilt das man mir zu erst einmal den Vergleich aushändigen soll, dazu die im Vergleich festgelegten Erstattungen, wie die Zahlung und die Briefmarken. Daraufhin bekamm ich vom Inkassobüro nur zur Antwort das man mir den Vergleich nicht aushändigen müsste und eine Zahlung wäre mit der Forderung verrechnet worden und die Briefmarken müsste ich separat noch extra einfordern.

Ach ja von den Inkassoanwälten, welche das ganze vor Gericht vertreten hatten, habe ich nichts mehr gehört. Auf meine Anfragen erhalte ich keine Antwort.

Ich stelle mir die Frage ob es diesen Vergleich wirklich gegeben hat.

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11 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wurdest du denn zur Zustimmung befragt, also hat die Anwältin je mit dir Rücksprache erhalten, ob du diesem Vergleich zustimmst?

Ansonsten, was die Kostennote angeht: Vorher den Vertrag durchlesen, den man da unterschreibt und vorher informieren. Inkassokosten sind vom Gläubiger zu bezahlen, schließlich beauftragst du das Inkassobüro. Viele Gerichte sehen Inkassogebühren aber als nicht erstattungsfähig an. Resultat: Du bleibst auf den Kosten sitzen. Pech gehabt.

Genau das kommt dabei raus, wenn man den Werbeversprechen von Inkassobüros vertraut. Selbst einen Anwalt mit der Klage beauftragen, wäre deutlich geschickter gewesen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.09.2013 09:20

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#2
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Da gebe ich "mepeisen" recht. Groß gemacht hat der Anwalt von dem Inkassobüro auch nichts. Mir wurde der Vergleich vorgelegt und entweder ich stimme zu oder die Klage wird abgewiesen. Ich hätte den Schuldner 3x anmahnen müssen.

Aber aushändigen muss man mir doch schon den Vergleich, bzw den Beschluss des Gerichts?!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Mir wurde der Vergleich vorgelegt und entweder ich stimme zu oder die Klage wird abgewiesen. Ich hätte den Schuldner 3x anmahnen müssen.

Bitte was? Da muss man doch mal nachhaken. Wie genau hast du das vorgelegt bekommen? Ein Schreiben der Anwältin oder des Inkassobüros?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht schreibt, man hätte 3mal mahnen müssen oder dass eine auf der eigenen Seite stehende Anwältin so etwas behauptet, sonst würde die Klage verloren gehen. Warum ich mir das nicht vorstellen kann? Weil das totaler Blödsinn ist. Obs vor 40 Jahren mal anders war, weiß ich nicht, ist aber egal.

Eine einzige nachgewiesene Mahnung genügt um den Schuldner in Verzug zu setzen und dann kann man ohne zweite oder dritte Mahnung auch klagen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 20.09.2013 11:26

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#4
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich habe ein Schreiben von den Inkassoanwälten bekommen, in dem wurde mir der Vergleich nah gelegt und, aus dem Schreiben vom Gericht ging hervor das ich den Schuldner hätte 3x anmahnen müssen / solln. Den ganzen Schriftwechsel sollte ich noch nachreichen. Was ich da hatte war, das ich ihn aufgefordert hatte die Ware zurück zu schicken und das ich ihm mit dem Inkasso gedroht habe. Vom Gericht selbst habe ich keine weitere Schriftsätze gesehen, noch von den Inkassoanwälten. Wie gesagt, die hatten mir das Schriftstück für den Vergleich zukommen lassen und darauf hingewiesen das die KLage sonst abgewiesen wird. Mehr habe ich, auch auf nachfragen, nicht erhalten.

Ich gehe sogar soweit das ich bezweifel ob es disen Vergleich überhaupt gegeben hat.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
aus dem Schreiben vom Gericht ging hervor das ich den Schuldner hätte 3x anmahnen müssen / solln.

Nochmal: Haben die Anwälte behauptet, dass dies das Gericht mitgeteilt habe? Ich wüsste nicht, wie man so eine irrige Annahme, dass 3mal gemahnt werden muss, ableiten würde. Das ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum und wenn wirklich ein Gericht schreiben würde, dass man 3mal gemahnt haben muss, sonst wird die Klage abgewiesen, halte ich das für Unfug.

Hast du den Schriftsatz noch? Kannst du den mal einscannen (Aktenzeichen/ personenbezogene Daten abdecken)?

quote:
Ich gehe sogar soweit das ich bezweifel ob es disen Vergleich überhaupt gegeben hat

Ich würde die Zweifel auch sehen. Vor allem wegen dieser dubiosen Aussage mit den 3 Mahnungen.

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-- Editiert mepeisen am 20.09.2013 12:46

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#6
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich hatte am Montag das Inkassobüro noch mal aufgefordert mir den Vergleich zukommen zu lassen, sowie mir Auskunft über den Verbleib der 30€ und der Briefmarken zu geben.

Am Freitag hatte ich eine Zahlung auf dem Konto von 29,95€, die angebliche Zahlung des Schuldners aus 2011 / 2012 aber kein Vergleich und kein Kostenfestsetzungsbeschluss. Das Schreiben habe ich per Fax und per Post verschickt. Interessant ist die Antwort des Inkassobüros.

Sehr geehrte Frau....

wir nehmen Bezug auf das geführte Telefonat und teilen Ihnen mit, dass mit der Vergleichszahlung in Höhe von 30,00€ der Vorgang erledigt ist. Eine Rücksendung der Briefmarken ist lt. Protokoll des Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht beinhaltet.

Wir haben heute eine Auszahlung für obigen Vorgang veranlasst.

Mit freundlichem Gruß


Dieses angebliche Telefongespräch hat nie stattgefunden da, wie ich schon sagte, ich hier ein Fax geschickt hatte. Was mich noch mehr verwundert, die Zahlung ist ja in 2011 / 2012 (so genau kann ich das nicht sagen weil mir sämtliche Unterlagen fehlen) erfolgt. Also hätte man mir diese mit Zinsen auszahlen müssten da das Geld über einen Zeitraum von fast 2 Jahren mir nicht ausgehändigt wurde noch hat man mich über eine Zahlung des Schuldners informiert noch liegen mir hier irgend ein Schreiben vom Gericht vor, und dann diese Zahlung von 29,95€, alles recht komisch.

Ich kann hier leider keine PDF anhängen, hat jemand einen Tipp wie ich hier Schriftstücke anhängen kann?

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#7
 Von 
Sabinchen132
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 83x hilfreich)

Sonst tipp das wichtigste einfach ab.

-- Editiert altaso am 29.09.2013 14:00

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#8
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Ich habe vom Inkassobüro jetzt das Schreiben des Gerichts bekommen. Dieses ist vom 01.02.2012 den darin vereinbarten Vergleich soll ich angeblich mit Email vom 03.02 bestätig haben. Dieses ist aber nicht richtig, den das Schreiben des Gerichts sowie das Schreiben der Vertragsanwälte habe ich nie erhalten.

Ich habe am 06.03 und am 20.03 die Vertragsanwälte noch mal angeschrieben und hier um Klärung gebeten. Leider erfolglos, ich habe zu keiner Zeit eine Reaktion von diesen erhalten. Das Inkassobüro hat sich auch nicht gemeldet und erst nachdem ich hier mehrfach nachgefragt habe und auf Aushändigung der Unterlagen bestanden habe wurden mir diese zu geschickt.

Im Schreiben vom Gericht hatte man mir die Möglichkeit des Widerspruchs eingeräumt von dieser konnte ich nicht gebrauch machen da man mich nicht informiert hatte.

Geklärt ist hier immer noch nicht wie es hier zu der Aussage kommt das ich ein Telefongespräch mit denen geführt hätte und warum mir an stelle der 30,00€ (ohne Zinsen) lediglich 29,95€ ausgezahlt hat.

Das Inkassobüro ist sich keiner Schuld bewusst und besteht auf die Zahlung der Anwaltskosten von 196,30€

Was kann ich hier machen?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Nochmal langsam. Du schreibst weiter vorne ja, dass sie dir sagten, du hättest dreimal mahnen müssen und deswegen werde die Klage abgewiesen. Diese Aussage hast du schriftlich?

Die Nummer ist nicht einfach, schließlich hast du einen Vertrag mit dem Inkasso und dass Inkassos am Ende nur auf ihr Geld aus sind und sich nicht für Schuldner oder Gläubiger interessieren, das wissen wir ja mittlerweile alle.

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-- Editiert mepeisen am 10.11.2013 14:41

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#10
 Von 
behnkek
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 83x hilfreich)

Das hatten die Vertagsanwälte mir der Zeit mitgeteilt das ich 3. mal anmahnen müsste und da ich nur einmal gemahnt habe wurden die Mahnkosten gekürzt. Das stimmt auch das die Klage abgewiesen werden soll. Die letzte Information hatte ich am 18.10.2011 erhalten, es ging darum ob ich mit dem Vergleich einverstanden bin. Danach habe ich nie wieder etwas gehört.

Erst auf mein hartnäckiges Nachfragen hat mir das Inkassobüro jetzt die Unterlagen, nicht komplett, zukommen lassen.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

das ist was anderes, wie du oben gesagt hast. Überhöhte Mahnkosten sind natürlich nicht OK. Aber das hat keinen Einfluss auf die Zulässigkeit der Klage. Wieso sollte die Klage abgewiesen werden? Und von wem stammt diese Info?

Das sind die entscheidenden Fragen. Wenn auf deiner Seite etwas falsch lief und deswegen die Klage hätte abgewiesen werden müssen, wenn dann im Vergleich dazu steht, dass jeder seine Rechtsverfolgungskosten selbst trägt, tja.... Du hattest einen Vertrag mit dem Inkasso und dem Anwalt...

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