Guten Abend,
ich betreibe zwei Online-Shops und habe so meine Probleme mit säumigen Zahlern.
Bisher habe ich nach einmaliger Mahnung die Forderung an ein Inkassobüro abgegeben. (Leider nicht sehr erfolgreich)
Ich habe gehört, dass manche Firmen kein Inkassobüro einschalten, sondern einen Rechtsanwalt mit dem Einzug der Forderungen beauftragen.
Ich habe das Gefühl, dass Inkassobriefe von "den üblichen Büros" nicht mehr fruchten, denn sobald der Name des IBs in die Suchmaschine eingegeben wird, liest man sofort "Ignorieren, nicht zahlen, nur ein Büro" Ich denke ein Anwalt hat da schon mehr Durchsetzungsvermögen als ein "Massen-Mahnungsschreiber"
Wie verläuft die Anwaltsvergütung? Ist diese, wie beim Inkasso-Büro auch vom Schuldner zu tragen, oder muss ich den RA selbst vergüten?
Mit welchen Kosten wäre zu rechnen?
Liebe Grüße
(Deffe)
Inkassobüro oder Rechtsanwalt
14. Juli 2009
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juli 2009 | 23:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobüro oder Rechtsanwalt
#1
Antwort vom 15. Juli 2009 | 01:56
Von
Status: Schüler (450 Beiträge, 304x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. Juli 2009 | 11:37
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6421x hilfreich)
quote:
Wie verläuft die Anwaltsvergütung? Ist diese, wie beim Inkasso-Büro auch vom Schuldner zu tragen, oder muss ich den RA selbst vergüten?
Rechtsanwaltsgebühren sind im Gegesatz zu Inkassogebühren vor Gericht durchsetzungsfähig.
Ich würde also eher einen RA beauftragen
Arbeitest Du über ein Inkassobüro bleibst Du sehr wahrscheinlich auf diesen Kosten sitzen selbst wenn Du obsiegst
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-/1356230/1356230/
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Juli 2009 | 12:27
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 20x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 16. Juli 2009 | 08:59
Von
Status: Lehrling (1270 Beiträge, 421x hilfreich)
@canary
Ich gehe mal davon aus, dass Sie "rechtsanwaltsaffin" sind!?
quote:
Wenn der Gläubiger dabei einen Anwalt beauftragt, bekomt er seine Anwaltskosten immer ersetzt (vorausgesetzt, beim Schuldner ist was zu holen).
Denn das ist natürlich Blödsinn!
Der Gläubiger bekommt die Anwaltskosten natürlich nur dann ersetzt, wenn er in die Klage geht und diese gewinnt! Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet ist das Risiko nicht eben gering, dass genau das schief geht ...
Zum Anderen hat sich das Rechtsberatungsgesetz geändert ...
Und zuletzt gibt es beim IKU auch Regelungen, die sich am Erfolg orientieren und nicht an RVG ...
#5
Antwort vom 16. Juli 2009 | 13:09
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6421x hilfreich)
quote:
Der Gläubiger bekommt die Anwaltskosten natürlich nur dann ersetzt, wenn er in die Klage geht und diese gewinnt!
Is ja wohl logisch
lg
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