Inkassobüro ohne Mahnung nach halben Jahr

18. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Srb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)
Inkassobüro ohne Mahnung nach halben Jahr

Hallo zusammen,

ich hatte vor einem halben Jahr etwas bestellt, mit der Bestellung gab es diverse Probleme an denen auch der Verkäufer schuld war. Deshalb habe ich nach dem ich die Lieferung erhalten habe, schriftlich per E-Mail erläutert das ich deshalb nicht bereit bin den vollen Kaufpreis zu zahlen und habe einen Abzug ankündigt.

Da ich auf diese E-Mail keine Antwort erhielt, habe ich eine Woche danach noch mal geschrieben, das ich davon ausgehe das er meinen Abzug akzeptiert.

Jetzt erhalte ich über ein halbes Jahr danach, ohne das ich irgend eine Meldung vom Verkäufer erhalten habe, also auch keine Mahnung, eine Mahnung vom Inkassobüro welche meinen Abzug wieder einfordert zuzüglich einem vielfachen an Mahngebühren.

Ich ging bis heute davon aus, das der Verkäufer meinen Abzug stillschweigen akzeptiert hat. Ist das so erlaubt das er ohne irgend welche sonstigen vorherigen Ankündigungen, einfach ein Inkassobüro einschaltet und damit den ursprünglichen Abschlag vervielfacht?

Danke & Gruß

-- Editier von Srb am 18.10.2015 16:52

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Srb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich würde mich echt über jeden Tipp sehr freuen. Viele Dank & viele Grüße

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

In welcher Größenordung in € bewegt sich das etwa ?

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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Srb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von nikseib):
das Recht zur Preisminderung besteht nur bei Sach- oder Rechtsmängeln und auch nur wenn der Verkäufer nach Fristsetzung die Nachbesserung verweigert oder diese fehlschlägt.
Dazu kommt das die Preisminderung auch noch verhältnismäßig sein muss.
Hierzu ist dem Sachverhalt nichts zu entnehmen daher ist eine Burteilung nicht möglich.
Man könnte hier argumentieren das eine konkludente Zustimmung vorliegt aber hierzu müsste nachgewiesen werden können das die Nachricht dem Verkäufer auch zugegangen ist was bei E-Mails schwierig sein dürfte.
Grundsätzlich kann der Verzug auch ohne Mahnung eintreten wenn zum Beispiel der Zahlungszeitpunkt klar definiert ist wie durch Datumsangabe oder durch einen Zusatz auf der Rechnung "zahlbar innerhalb von X Tagen"
ob das hier zutrifft ist dem Sachverhalt nicht zu entnehmen.
Darüber hinaus ist zu prüfen welche Gebühren in welcher Höhe zulässig sind auch hier müssten genauere Details bekannt sein


Vielen Dank zunächst ein mal für die Antwort. Die Sache ist die, hätte Ihm die Preisminderung nicht zugesagt, hätte man sich irgendwo auch einig werden können. Ich stand mit der Firma im regen E-Mail Verkehr und erhielt auf alle meine E-Mails auch immer eine Antwort. Ich erhielt aber keine Rückmeldung mehr als ich angekündigt habe, das ich einen Abschlag vornehmen werde, als weder noch eine Antwort auf meine letzte E-Mail in der ich schrieb das ich davon ausgehe das er meinen Abschlag akzeptiert.

Ich ging fest davon aus, das der Verkäufer meinen Abschlag stillschweigend akzeptiert und sah mich auch darin bestätigt, da ich auch keinerlei Antwort mehr erhielt. Hätte ich nur irgend eine Schreiben oder eine Mahnung erhalten, hätte ich natürlich noch mal Kontakt mit dem Verkäufer aufgenommen.

Auf der ursprünglichen Rechnung war auch ein Zahlungsziel angegeben, womit ich natürlich auch ohne Mahnung in Verzug geraten bin. Ich geh mal davon aus, das dem Verkäufer das auch bewusst ist. Aber der hat mich natürlich sprichwörtlich in das offene Messer laufen lassen, ich meine wieso hat der noch länger gewartet um dann noch mehr Verzugszinsen verlangen zu können.

Viele Grüße

-- Editiert von Srb am 19.10.2015 10:26

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Srb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
In welcher Größenordung in € bewegt sich das etwa ?


An sich geht es um keine große Geldsumme, der Abschlag waren 40 € und durch das Inkassounternehmen ist es jetzt 3x so viel. Es geht eher darum, das ich mir vorgekommen, als ob der Verkäufer mich zum zweiten mal betrügt.

Ich habe meinen Abschlag schriftlich begründet und noch mal danach geschrieben, das ich davon ausgehe das er das akzeptiert. Das er sich dann erst gar nicht meldet und jetzt über ein halbes Jahr danach ein Inkassounternehmen beauftragt, ist doch einfach lächerlich.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wegen welchen Problemen denkst du denn, dass dir eine Preisminderung überhaupt zustünde?

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#7
 Von 
Srb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wegen welchen Problemen denkst du denn, dass dir eine Preisminderung überhaupt zustünde?


Es wurde mit einer Lieferzeit von max. 3 Tagen angegeben. Mir wurde schriftlich bestätigt das der Versand erfolgt ist, was aber nachweislich erst 4 Tage später erfolgte. Deswegen musste ich nachweislich auch eine Ersatzbeschaffung durchführen und habe nur teilweise die Differenzkosten abgezogen.

Mein finanzieller Schaden den ich zu dem Zeitpunkt erlitten habe, war tatsächlich höher.

Aber abgesehen ob ich da recht hatte oder nicht, wenn ich dies mit dem Verkäufer als Mangel äußere und sage das ich einen Abschlag vornehmen werde, mit dem Nachweis der erfolgten Differenzbeschaffung und er nicht antwortet, gehe ich davon aus das er meinen Abzug akzeptiert.

Das ich jetzt ein halbes Jahr danach ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalte, ohne jegliche weitere Meldung von Ihm, ist doch einfach nur unverschämt.

-- Editiert von Srb am 19.10.2015 14:16

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Deswegen musste ich nachweislich auch eine Ersatzbeschaffung durchführen

Und wieso hast du dann nicht einfach hinsichtlich des anderen Artikels von deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht?

Ob dir hier ein Recht zur Minderung gegeben war, würde ich mal bezweifeln.

Zitat:
Mein finanzieller Schaden den ich zu dem Zeitpunkt erlitten habe, war tatsächlich höher.

Nein, dir ist zunächst kein Schaden entstanden, denn du hast den bestellten Artikel behalten und somit hast du derzeit zwei Artikel. Du dichtest dir gerade zusammen, dass es einen Schaden gab.

Zitat:
Das ich jetzt ein halbes Jahr danach ein Schreiben von einem Inkassounternehmen erhalte, ohne jegliche weitere Meldung von Ihm, ist doch einfach nur unverschämt.

Das kann man so sehen und natürlich ist das ärgerlich. Das ist sicherlich nicht die feine Art vom Händler. Besser wäre es gewesen, deiner Minderung zu widersprechen.

Aber am Ende des Tages würde das ja vielleicht von einem Richter beurteilt werden und wenn du da keinen Grund hast für deine Minderung bzw. einen anführst, den man so nicht anführen darf, dann kannst du am Ende derjenige sein, der zahlen muss.

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#9
 Von 
Srb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Du dichtest dir gerade zusammen, dass es einen Schaden gab.


Ich habe die entsprechende Ware wirklich benötigt und dichte mir nichts zusammen. Es handelt sich um einen Artikel den ich zur Weiterverarbeitung benötigt habe. Da ich unter Zeitdruck stand, war ich gezwungen zur Überbrückung zwei Ersatzbeschaffungen im Lokalen Geschäft zu tätigen, welche deutlich teurer als ein Internetkauf sind.

Es handelt sich zwar nicht um "Zement" aber ich hab es an Beispiel dessen den Fall mal geschildert:

Tag 1: Ich bestelle den "Zement" den ich auch wirklich dringend zur Herstellung einer anderen Sache benötige, mit einer angegebenen Lieferzeit von maximal 3 Tagen.

Tag 1: Ich erhalte eine Versandbestätigung das der "Zement" noch am selben Tag verschickt wird

Tag 3: Ich warte vergeblich auf den "Zement", rufe bei der Firma an und man sagt mir die Ware sei schon verschickt worden.

Tag 4: Ich warte vergeblich auf den "Zement", rufe bei der Firma an und man sagt mir die Ware sei NOCH NICHT verschickt worden. Dies erfolgt aber an diesem Tag.

Tag 5: Da ich meinen ursprünglichen Liefertermin nicht mehr einhalten könnte, kaufe ich mir zur Überbrückung 10% der Bestellten Menge in einem Lokalen Geschäft zu einem deutlich teureren Preis.

Tag 7: Ich warte immer noch auf den Zement, habe die Überbrückungsbeschaffung verbrauch und kaufe mir noch mal 10% der Bestellten Menge in einem Lokalen Geschäft.

Tag 8: Ich erhalte 100% des ursprünglich bestellten "Zements" von dem Internethändler

Tag 10: Ich sende dem Verkäufer die Rechnungen von der Ersatzbeschaffung zu und teile Ihm mit das ich aufgrund der nicht eingehaltenen Lieferzeit im Lokalen Geschäft den Zement zum doppelten Preis erwerben musste und deshalb einen Abzug gelten mache. Mein Abzug entspricht aber nicht 100% von den tatsächlichen Aufwendungen welche ich hatte.

Tag 20: Ich teile dem Verkäufer mit, das ich davon ausgehe das er meinen Vergleich akzeptiert da ich keine Rückmeldung mehr erhalten habe und überweise Ihm den entsprechenden Betrag.

Tag 200: Nach 6 Monaten des Stillschweigens, erhalte ich eine Mahnung vom Inkassobüro

Die Sache ist auch die, das ich auf dem Zement den ich jetzt mehr habe sitzen geblieben bin, weil ich dies auch nur für die individuelle Bestellung benötigt habe. Hätte ich gewusst das der Verkäufer den Abschlag nicht akzeptiert, hätte ich Ihm die Teilmenge auch zurück geschickt unter der Erstattung der Kosten.

-- Editiert von Srb am 19.10.2015 15:44

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Es handelt sich zwar nicht um "Zement" aber ich hab es an Beispiel dessen den Fall mal geschildert:

Bei deinem Beispiel: Ab Tag 8 hast du ja die Lieferung von 100% Zement behalten oder hast du 20% Zement zurückgehen lassen (also die Menge der Ersatzbeschaffung)?
Stand heute hast du also 120% Zement.

Wenn du 20% hättest zurückgehen lassen, dann hättest du zum einen nur 80% Zement zu bezahlen und zum, zweiten ggf. wirklich eine Minderung von Preisdifferenz der zurückgegangenen 20% zum lokalen Preis. Bei Zement wäre auch logisch, warum der Liefertermin exorbitant wichtig ist und ggf. ein Mangelgrund darstellt, der zu einer Ersatzbeschaffung und einem, Schadensersatz führt.

Lass mich raten: Die 20%, die du trotzdem behalten hast von der zu späten Lieferung, hast du anderweitig verbraucht, wofür du stattdessen im lokalen Handel etwas hättest kaufen müssen. Ein echter Nachteil ist dir also nicht entstanden. Das steht auf wackeligen Füßen.

-- Editiert von mepeisen am 19.10.2015 15:48

Signatur:

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#11
 Von 
Srb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Es handelt sich zwar nicht um "Zement" aber ich hab es an Beispiel dessen den Fall mal geschildert:
Bei deinem Beispiel: Ab Tag 8 hast du ja die Lieferung von 100% Zement behalten oder hast du 20% Zement zurückgehen lassen (also die Menge der Ersatzbeschaffung)?
Stand heute hast du also 120% Zement.
Wenn du 20% hättest zurückgehen lassen, dann hättest du zum einen nur 80% Zement zu bezahlen und zum, zweiten ggf. wirklich eine Minderung von Preisdifferenz der zurückgegangenen 20% zum lokalen Preis. Bei Zement wäre auch logisch, warum der Liefertermin exorbitant wichtig ist und ggf. ein Mangelgrund darstellt, der zu einer Ersatzbeschaffung und einem, Schadensersatz führt.
Lass mich raten: Die 20%, die du trotzdem behalten hast von der zu späten Lieferung, hast du anderweitig verbraucht, wofür du stattdessen im lokalen Handel etwas hättest kaufen müssen. Ein echter Nachteil ist dir also nicht entstanden. Das steht auf wackeligen Füßen.
-- Editiert von mepeisen am 19.10.2015 15:48


Ich habe 100% von der Internetlieferung erhalten und auch nichts mehr zurückgeschickt. Die 20% die sozusagen übrig geblieben sind, habe ich bis zum heutigen Tage immer noch auf Lager da ich keine anderweitige Verwendung habe.

Ich meine es können immer Fehler passieren, deshalb habe ich auch nicht 100% meiner Mehrkosten verlangt und wollte deshalb auch nicht noch mal zusätzliche Kosten generieren, die durch eine Rücksendung entstanden wären. Ich meinte mein Angebot zur Lösung des Vorfalles wäre eigentlich in Ordnung gewesen.
Hätte ich gewusst das der Händler auf 100% Zahlung besteht, hätte ich Ihm natürlich mitgeteilt, das er die 20% die ich nicht benötige wieder abholen soll. Hätte er das nicht gemacht, hätte ich Ihm die gesamte Rechnung bezahlt aber mir überlegt, ob ich mir auf dem Rechtsweg meine Mehraufwendungen wieder zurückholen soll. Dann hätte ich aber auch alle meine angefallen Mehraufwendungen in Rechnung gestellt.

So wie das aber jetzt gelaufen ist, sich ein halbes Jahr nicht melden und das dann einem Inkassobüro zu geben, ist aber nicht in Ordnung. Wenn er möchte kann er den "Zement" den er mir geliefert hat, auch heute noch wieder abholen.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
tag 10: Ich sende dem Verkäufer die Rechnungen von der Ersatzbeschaffung zu und teile Ihm mit das ich aufgrund der nicht eingehaltenen Lieferzeit im Lokalen Geschäft den Zement zum doppelten Preis erwerben musste und deshalb einen Abzug gelten mache. Mein Abzug entspricht aber nicht 100% von den tatsächlichen Aufwendungen welche ich hatte.

Tag 20: Ich teile dem Verkäufer mit, das ich davon ausgehe das er meinen Vergleich akzeptiert da ich keine Rückmeldung mehr erhalten habe und überweise Ihm den entsprechenden Betrag.


Schriftlich nachweisbar ?
Theoretisch könnte der Verkäufer sonst sagen er hat da nichts bekommen

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Srb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Zitat:tag 10: Ich sende dem Verkäufer die Rechnungen von der Ersatzbeschaffung zu und teile Ihm mit das ich aufgrund der nicht eingehaltenen Lieferzeit im Lokalen Geschäft den Zement zum doppelten Preis erwerben musste und deshalb einen Abzug gelten mache. Mein Abzug entspricht aber nicht 100% von den tatsächlichen Aufwendungen welche ich hatte.
Tag 20: Ich teile dem Verkäufer mit, das ich davon ausgehe das er meinen Vergleich akzeptiert da ich keine Rückmeldung mehr erhalten habe und überweise Ihm den entsprechenden Betrag.
Schriftlich nachweisbar ?
Theoretisch könnte der Verkäufer sonst sagen er hat da nichts bekommen


Der Gesamte, also auch vorhergehende Schriftverkehr, ist per E-Mail erfolgt. Diese E-Mails habe ich auch noch und realistisch gesehen, wäre es ziemlich verwunderlich wenn vorher die E-Mails noch ankamen und darauf geantwortet wurde aber dann die letzten beiden natürlich nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Srb
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe heute eine kostenlose Erstberatung von einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen. Der Rechtsanwalt hat mir empfohlen, die ursprünglich abgezogene Forderung an den Verkäufer zu bezahlen. Hingegen die Inkassokosten nicht, da bei der Mahnung vom Inkassobüro keine Vollmacht beilag.

Ich habe zusätzlich diese behauptete Vertretung vom Inkassobüro angezweifelt und eine Vollmacht angefordert. Sobald ich diese erhalte, werde ich die Mahnkosten zurückweisen, da mir keine Mahnung bisher zugegangen ist, ich davon ausging das mein Vergleich stillschweigen kaufmännisch akzeptiert wurde sowie ich mir bis zum heutigen Tag im guten glauben nicht bewusst war, das ich mich im Zahlungsverzug befinde.

1x Hilfreiche Antwort

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