Inkassobüro schreibt nach versehentlich widerrufener Lastschrift

9. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
WetBiscuitMcGlee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobüro schreibt nach versehentlich widerrufener Lastschrift

Hallo zusammen,

ich habe vor wenigen Tagen Post von der Firma CCS Inkasso bekommen, die hier im Forum anscheinend schon bekannt ist. Datiert ist das Schreiben auf Anfang September:

Zitat:
"Sehr geehrte[...]

Sie wollten bei der Firma IKEA Deutschland GmbH & Co. KG in [PLZ, Ort] am [Datum] um [Uhrzeit] den Betrag von 15,40 € mit Ihrer Bankkarte zahlen. Die Lastschrift wurde nicht eingelöst.

Die Abbuchung von Ihrem Konto schlug fehl und wurde seitens Ihrer Bank zurückgegeben. Möglicherweise haben Sie diese Rückbuchung übersehen, somit ist Ihre Zahlung noch offen.

Die Firma IKEA Deutschland GmbH & Co. KG hat die Forderung an die PAYONE GmbH, Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt am Main, abgetreten. Diese hat uns nun mit dem Einzug der Forderung beauftragt.

1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 15,40 €
2. Bankrücklastschriftkosten 3,40 €
3. Mahnspesen 0,00 €
4. Belegermittlungskosten 0,00 €
5. Adressermittlungskosten (entsprechend §§ 675, 611, 670 BGB) 10,00 €
6. Geschäftsgebühr (entsprechend Nr. 2300 VV RVG nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger und §§ 280, 286 BGB) 36,75 €
7. Post- und Telekommunikationspauschale (entsprechend Nr. 7002 VV RVG nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger und §§ 280, 286 BGB) 7,35 €
Gesamt 72,90 €

[...]Wir haben Ihren Zahlungseingang bis spätestens zum 15.09.2021 vorgemerkt.[...]"


Zum Sachverhalt:
Ich hatte bei Ikea am selben Tag zweimal mit Karte bezahlt und die Summen waren sich extrem ähnlich (es lagen nur ein paar Cent dazwischen). Die zwei Zahlungen hatte ich nicht mehr auf dem Schirm. Daher war ich der Meinung, es handele sich dabei um eine Doppelbuchung, und eine der Buchungen habe ich dann im Online-Banking widerrufen. Leider war ich dabei zu voreilig, und als ich meinen Irrtum bemerkte, ließ sich das Ganze nicht mehr rückgängig machen.

Mal abgesehen davon, dass die Vorgehensweise eine ziemlich extreme Reaktion ist, liegt die Schuld natürlich bei mir. 1. ist demnach unstrittig, und auch 2. und 5. scheinen erstmal angemessen zu sein. Diese Summe würde ich also wohl an CCS überweisen. Stellt sich nur die Frage nach 6. und 7., die dafür sorgen, dass sich die ursprüngliche Forderung mehr als verdoppelt. Lassen sich diese Kosten, die ja nur dazu dienen, bei CCS die Kassen zu füllen, umgehen oder führt das nur zu mehr Kopfschmerzen? Ikea als Gläubiger sagt, dass solche Vorgänge automatisch bei PAYONE landen und sie damit nichts mehr zu tun haben. Hatte heute auch ein Telefonat mit der Verbraucherzentrale - die sagen, dass diese Kosten so zulässig sind und ich lieber überweisen sollte. Seid ihr da anderer Meinung?

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Die Rücklastschrift gilt als Selbstmahnung - hier sogar kausal von dir verursacht. Die Inkassokosten wird das Inkasso so auch durchbekommen vor Gericht - viele Gerichte sind ja sehr inkassoliberal. Eigentlich könnten die hier sogar 76,44€ geltend machen an Inkassokosten…

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Zitat:
Mal abgesehen davon, dass die Vorgehensweise eine ziemlich extreme Reaktion ist


Ich weiss nicht, was Du erwartet hast - eine Zahlungserinnerung? Ich halte die Reaktion für normal bei einem großen Konzern wie Ikea

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Deine Vorgehensweise ist schon sehr dreist. Erst zurückbuchen, dann nicht überweisen, aber erwarten dass der Gläubiger für lau zig mal Bitte Bitte sagt.

Die Kosten sind noch äußerst gering berechnet und zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(932 Beiträge, 280x hilfreich)

Payone (Ingenico) und CCS Inkasso gehören meines Wissens immer noch zum gleichen Konzern. Zumindest ist Markus Fricke bei beiden der Geschäftsführer. Damit sind die Gebühren für Inkassodienstleistungen verboten...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von WetBiscuitMcGlee):
3. Mahnspesen 0,00 €
4. Belegermittlungskosten 0,00 €

Das ist ja schon fast als Wunder zu bezeichnen ...



Zitat (von WetBiscuitMcGlee):
1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 15,40 €
2. Bankrücklastschriftkosten 3,40 €
5. Adressermittlungskosten (entsprechend §§ 675, 611, 670 BGB) 10,00 €

Das würde ich als "OK" ansehen.



Zitat (von WetBiscuitMcGlee):
6. Geschäftsgebühr (entsprechend Nr. 2300 VV RVG nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger und §§ 280, 286 BGB) 36,75 €
7. Post- und Telekommunikationspauschale (entsprechend Nr. 7002 VV RVG nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung mit dem Gläubiger und §§ 280, 286 BGB) 7,35 €

Diese Gebühren sind nichtig, denn diese werden dem Gläubiger in der Realität nie berechnet, somt gibt es auch keinen Schaden der zu ersetzen wäre.



Zitat (von WetBiscuitMcGlee):
Mal abgesehen davon, dass die Vorgehensweise eine ziemlich extreme Reaktion ist,

Wieso? Das ist noch ziemlich nett von denen. Rein juristisch hätte man Dich direkt vor Gericht verklagen können - hätte Dich dann so um die 400 EUR gekostet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ändert nichts dran, dass es hier Konzerninkasso ist und daher die Inkassogebühren nicht durchsetzbar sind. Steht hier aber auch schon.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
WetBiscuitMcGlee
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für euren Input. Dass der Fehler bei mir liegt und ich auch für den Mehraufwand von IKEA aufkommen muss, ist mir klar. Wird mir sicher auch nicht nochmal passieren - aus Fehlern lernt man ja bekanntlich.

Was haltet ihr in meinem Fall für die beste Vorgehensweise? Lieber die geforderte Summe zahlen und damit das Problem aus der Welt schaffen, weil ich mit dem Betrag noch glimpflich davongekommen bin? Oder nur die unstrittigen Kosten überweisen und hoffen, dass CCS das nicht bis zum Ende verfolgt, weil die wissen, dass ihr Geschäftsmodell auf wackligen Füßen steht - und dabei Gefahr laufen, dass es womöglich noch teurer wird? Die Risikoeinschätzung fällt mir da gerade ein wenig schwer...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von WetBiscuitMcGlee):
Oder nur die unstrittigen Kosten überweisen

Würde ich so machen. Überweisen mit entsprechendem Verwendungszweck und dazu noch ein passendes Ablehnungsschreiben.
Man sollte aber damit rechnen das die Inkassobude extrem nervt - antworten sollte man nur auf Schreiben vom Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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