Hallo,
ich habe vor wenigen Monaten einen Bußgeldbescheid über 50€ von einem Unternehmen für Nahverkehr erhalten.
Diesen habe ich nach der 1. Mahnung fristgerecht bezahlt.
Bei der Überweisung habe ich die Vorfallsnummer nicht als Verwendungszweck angegeben, da es nicht explizit gefordert wurde und diese extrem lang ist.
Auf der Mahnung war ein Rechtschreibfehler in meinem Namen.
Ein paar Wochen später habe ich dann eine zweite Mahnung erhalten.
Daraufhin habe ich dem Unternehmen mitgeteilt, dass ich die Zahlung bereits geleistet habe.
Einige Zeit später habe ich dann Post von einem Inkassobüro (Anwaltskanzlei) erhalten mit einer Aufforderung zur Zahlung.
Diesem habe ich dann ebenfalls mitgeteilt, dass ich die Zahlung bereits geleistet habe.
Auf Nachfrage habe ich dann die Informationen zur Überweisung geschickt, also Name, IBAN, Datum etc.
Jetzt habe ich allerdings erneut Post vom Inkassobüro erhalten, sie wollen als Nachweis eine Kopie der Überweisung sowie der Kontenbelastung, um die Zahlung zuordnen zu können.
Inwiefern bin ich verpflichtet diese Nachweise zu liefern?
Wie soll ich weiter vorgehen?
Danke und LG
Inkassobüro will Zahlung nicht anerkennen
14. Oktober 2022
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Frage vom 14. Oktober 2022 | 13:05
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassobüro will Zahlung nicht anerkennen
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 14. Oktober 2022 | 13:45
Von
Status: Wissender (15095 Beiträge, 5594x hilfreich)
Bei der Aufklärung helfen.ZitatWie soll ich weiter vorgehen? :
Falscher Name und kein Verwendungszweck sollten dich durchaus veranlassen dich kooperativ zu zeigen.
#2
Antwort vom 14. Oktober 2022 | 13:58
Von
Status: Master (4955 Beiträge, 1920x hilfreich)
Zitat:ich habe vor wenigen Monaten einen Bußgeldbescheid über 50€ von einem Unternehmen für Nahverkehr erhalten.
Das war kein Bußgeldbescheid!
Zitat:Bei der Überweisung habe ich die Vorfallsnummer nicht als Verwendungszweck angegeben, da es nicht explizit gefordert wurde und diese extrem lang ist.
Und was hast Du im Verwendungszweck nun genau geschrieben?
Zitat:Auf der Mahnung war ein Rechtschreibfehler in meinem Namen.
Falls Du bei der Kontrolle Deinen Ausweis vorgezeigt hattest, dann geht dieser Rechtschreibfehler zu Lasten des Unternehmens.
Zitat:Diesen habe ich nach der 1. Mahnung fristgerecht bezahlt.
Dass das Geld nicht zu Dir zurück überwiesen, spricht für Dich. Wenn das Unternehmen die Zahlung nicht zuordnen kann, dann ist eine Rücküberweisung angebracht.
-- Editiert von User am 14. Oktober 2022 13:59
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#3
Antwort vom 14. Oktober 2022 | 14:58
Von
Status: Bachelor (3703 Beiträge, 590x hilfreich)
Nicht jede Bank zeigt die Kontoverbindung des Überweisenden an. Bei unserer Geschäftsbank z.B. habe ich keine Chance, die Bankverbindung offen gelegt zu bekommen.ZitatDass das Geld nicht zu Dir zurück überwiesen, spricht für Dich. Wenn das Unternehmen die Zahlung nicht zuordnen kann, dann ist eine Rücküberweisung angebracht. :
#4
Antwort vom 14. Oktober 2022 | 15:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd was hast Du im Verwendungszweck nun genau geschrieben? :
Den Verwendungszweck habe ich leer gelassen.
Ich habe meinen Ausweis gezeigt, den Fehler hat das Unternehmen gemacht.
Was genau meint das Inkassobüro denn mit "Kopie der Überweisung sowie der Kontenbelastung"?
Ich habe ihnen doch schon alle Informationen aus meinem Online-Banking kopiert.
Und eigentlich ist das doch auch nicht meine Aufgabe?...
#5
Antwort vom 14. Oktober 2022 | 15:49
Von
Status: Wissender (15095 Beiträge, 5594x hilfreich)
Na genau das. Die hätten gerne eine Kopie als Nachweis, dass du tatsächlich überwiesen hast.ZitatWas genau meint das Inkassobüro denn mit "Kopie der Überweisung sowie der Kontenbelastung"? :
Und dann wunderst du dich wirklich, dass deine Überweisung nicht zugewiesen werden kann???ZitatDen Verwendungszweck habe ich leer gelassen. :
Dein Name ist unbekannt und es gibt keinen Verwendungszweck. Ernsthaft???
Und dein eigener Fehler ist anscheinend egal.Zitat....den Fehler hat das Unternehmen gemacht. :

Was kann man daraus erkennen? Den Empfänger, den Absender und den Betrag? Falls ja, dann sollte das eigentlich ausreichen.ZitatIch habe ihnen doch schon alle Informationen aus meinem Online-Banking kopiert. :
#6
Antwort vom 14. Oktober 2022 | 15:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd dann wunderst du dich wirklich, dass deine Überweisung nicht zugewiesen werden kann??? :
Dein Name ist unbekannt und es gibt keinen Verwendungszweck. Ernsthaft???
Im Vornamen stimmt nur ein Buchstabe nicht, das erkennt man sofort. Der Nachname stimmt.
Ich wurde nicht dazu aufgefordert, die Vorfallsnummer als Verwendungszweck anzugeben. Und weil sie extrem lang ist, habe ich sie weg gelassen. Ist das ein Fehler?
ZitatWas kann man daraus erkennen? Den Empfänger, den Absender und den Betrag? Falls ja, dann sollte das eigentlich ausreichen. :
IBAN und Name von Empfänger/Absender, Datum, Betrag.
Direkt von meiner Bank kopiert.
-- Editiert von User am 14. Oktober 2022 15:57
-- Editiert von User am 14. Oktober 2022 15:58
#7
Antwort vom 14. Oktober 2022 | 22:23
Von
Status: Unbeschreiblich (107779 Beiträge, 38065x hilfreich)
ZitatInkassobüro will Zahlung nicht anerkennen :
Falsch, es darf nicht, da die notwendigen Fakten fehlen.
ZitatIm Vornamen stimmt nur ein Buchstabe nicht, das erkennt man sofort. :
Und wie soll das gehen?
ZitatIst das ein Fehler? :
Wie man sieht, ja.
ZitatWenn das Unternehmen die Zahlung nicht zuordnen kann, dann ist eine Rücküberweisung angebracht. :
Tja, ohne die notwendigen Empfägerdaten nicht möglich.
Zudem ist der Betrag gerade Teil eines aktiven Klärungsvorganges.
ZitatInwiefern bin ich verpflichtet diese Nachweise zu liefern? :
Es gibt keine Verpflichtung.
ZitatWie soll ich weiter vorgehen? :
Die Behauptung der Zahlung beweisen.
#8
Antwort vom 15. Oktober 2022 | 13:03
Von
Status: Unbeschreiblich (26665 Beiträge, 4955x hilfreich)
Ja, eindeutig. Mit leerem Verw-Zweck-Feld schwirrt dein Geld im Unternehmens-Universum rum. Die Nr. ist quasi dein *Aktenzeichen* für die 50,- Rechnung.ZitatIst das ein Fehler? :
Das ÖPNV-Unternehmen geht nicht auf die Suche, wo dein Geld gelandet ist. Die Mahnungen kommen iaR über das autom. Forderungssystem--- > kein Geld zu sehen bei Nr. xyz ? dann Mahnung raus.---> noch immer kein Geld da? letzte Mahnung raus.--->dann weiter zum Inkasso.
Wenn du die Sache ohne weitere Kosten zu Ende bringen willst--- weise nach/beweise, dass du an das Unternehmen die 50,- überwiesen hast.ZitatInwiefern bin ich verpflichtet diese Nachweise zu liefern? :
#9
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 13:06
Von
Status: Wissender (15095 Beiträge, 5594x hilfreich)
Du glaubst, dass dort ein Mensch zig tausende von Zahlungseingängen überprüft? Ernsthaft?ZitatIm Vornamen stimmt nur ein Buchstabe nicht, das erkennt man sofort. :
Kein Verwendungszweck und unbekannter Name. Kein Wunder, dass der Computer da keine Zuordnung finden kann.
Ja, es war definitiv falsch von dir wie du überwiesen hast.
#10
Antwort vom 17. Oktober 2022 | 18:55
Von
Status: Unbeschreiblich (107779 Beiträge, 38065x hilfreich)
ZitatDu glaubst, dass dort ein Mensch zig tausende von Zahlungseingängen überprüft? Ernsthaft? :
Selbst wenn, woher soll der dann wissen, das der Name falsch ist?
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