Inkassoburo weitergabe an Anwalt

22. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Dumm_100
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoburo weitergabe an Anwalt

Hallo,

brauche mal Euren Rat.
So, mein Mann war arbeitslos, nach Harz IV haben wir kein Geld mehr bekommen (wegen meinem Gehalt) dann hat er sich selbständig gemacht, läuft aber nicht so, das ganze Überbrückungsgeld geht für die Kosten drauf er hatte ein Konto bei der Postbank mit einem Dispo von 3000 €. Telefonisch teilte er der PB mit das er die Überziehung z.Zt. nich tilgen kann nun bekamen wir ein schreiben von einem Inkassoburo die Forderung bezieht sich nun auf 5000 € + 550 € vom Inkassobüro. Es wurde Ratenzahlung vorgeschlagen er hat 50-100 € eingetragen und unterschrieben (ich weis fehler!). Jetzt kommt ein schreiben es müssen mindestens 480€ sein ansonsten geht die Sache zum Anwalt. Was nun. Mein Mann kann bald einen Job annehmen wo er 1200€ nettoverdient, bekommt er eine Lohnpfändung kann er sicher sofort gehen. Wieviel darf gepfändet werden und kann man den Betrag nicht so Überweisen. Warum werden 100 € nicht akzeptiert, wir haben auch Sonderzahlungen angeboten.
Alle Zahlungen gehen nur noch über das Inkassobüro, soll ich jetzt jeden Monat 100€ überweisen? 50€ haben wir schön überwiesen.
Wie geht es nun weiter ????

Danke




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

wurde Ihr Mann wg der 3000 € schon mal von der Postbank angemahnt bzw wurden schon Schritte Seitens der Postbank unternommen ?

Wurde schon mal eine Ratenzahlung mit der Postbank wg dem Dispo nicht eingehalten ?

Das die Postbank sofort ein Inkassoinst. einschaltet ist mir neu !

Da die Ratenvereinbarung schon unterschrieben wurde ist ja auch ,die ohnehin unstrittige Forderung anerkannt worden.

Ich würde an Seiner Stelle der Postbank UND dem Inkassoinstitut schreiben das sie weiterhin den Betrag von x Direkt auf das Postankkto überweisen und abgesehen von Zinsen keine Inkassokosten übernehmen.
Weisen Sie darauf hin das das Inkassoinst. die Inkassoprovisionen vor Gericht einklagen
sollen.
Der Richter anerkennt in der Regel NUR Inkassoprovision ODER RA kosten !
wenn der "schuldner zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig ist
OLG NL 1994,107,108 ähnlich OLG Frankfurt a.M NJW RR 1990,279

Ein Umstand warum das Inkassoinst meiner Einschätzung , wenn Sie die InkGebühren nicht bezahlen nicht vor Gericht gehen wird.

Teilen Sie dies dem Inkassoinst. in einem nicht zu devoten Schreibstil mit . Weisen Sie unbedingt darauf hin das die (bereits gezahlten ? ) Beträge unter keinen Umständen für die Inkassoprovisionen verwendet werden.

Die Zahlungswilligkeit bekunden Sie nochmals der Postbank.

Und dann wichtig : keine Panik , Abwarten !
aber die monatlichen Zahlungen nicht vergessen.

Das ist mein Vorschlag - so würde ich verfahren

-- Editiert von thehellion am 22.05.2005 20:42:38

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#2
 Von 
Dumm_100
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja mein Mann hatte schon Mahnungen von der Postbank und Zahlungen wurden auch nicht geleistet. Daraufhin haben wir dort angerufen. Das Konto Exestiert nicht mehr, wo soll ich das Geld für die PB überweisen. Es geht nur noch alles über das Inkassobüro.

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#3
 Von 
Dumm_100
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
wird der Anwalt sofort das Mahnverfahren einleiten und was passiert wenn wir dann erst die hohe Rate zahlen, wenn wir den Mahnbescheid bekommen ??? Verpflichten wir uns wenn wir eine volle Rate zusammen bekommen?

Danke

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

Ist es nicht ein Inkassobüro ?

Meine Empfehlung in Bezug auf das Inkassobüro : siehe oben.

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#5
 Von 
Dumm_100
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ja es ist ein Inkassobüro aber sie haben geschrieben wenn die Rate von 480€ nicht überwiesen wird, werden sie die Sachen weiter an den Anwalt geben.
1. Schreiben, wir bieten Ihnen Ratenzahlung an, wir geantwortet Ratenhöhe 100€ angegeben.
2. Schreiben, die höhe der Rate muß monatl. 480€ betragen ansonsten wird die Sache einen Anwalt gegeben.
Dann haben wir eine schreiben an die PB gesendet, wir bieten an 150€ montl. und haben geschrieben das wir Zahlungswillig sind. Das gleiche geht morgen noch an das Inkassobüro.

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#6
 Von 
Dumm_100
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

so gestern haben wir dann einen Brief vom Rechsanwalt bekommen, hier wird jetzt die Forderung der Postbank aufgefüht das ist ja OK aber die Kosten für das vorherige Inkassobüro und nun noch für den Rechtsanwalt. Das kann doch nicht rechtens sein, oder ?

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6421x hilfreich)

RA kosten oder Inkassokosten.
Beides zusammen nicht .

Schreibe an den Anwalt das Du nicht bereit bist hier inkasso UND RA Kosten zu bezahlen

Schreibe : Die Zahlung einer Inkassogebühr wird abgelehnt und müsste eingeklagt werden.

Über dieses Thema dürfte es keine 2 Meinungen geben.

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#8
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Aha. Und was soll dann bei einem Mahnbescheid gemacht werden?

-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#9
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

da aussergerichtliche und gerichtliche anwaltskosten anfallen dürften hier weitere aussergericghtliche inkassokosten nicht als erstattungsfähig sein. bei einem mahnbescheid müsste teilwiderspruch eingelegt werden.

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#10
 Von 
Dumm_100
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
was ist wenn der Anwalt sich nicht auf eine Ratenzahlung einläßt ???
Wir können den Betrag nicht voll bezahlen, ich fühl mich so am Ende. Wir bekommen grade mal so unsere laufenden Kosten hin.

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#11
 Von 
Dumm_100
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal Hallo,

habe grade mit dem Anwalt gesprochen, Sie aktzeptieren keine Ratenzahleung. Entweder 80% von der Summe oder es geht in 6 Wochen zum Mahnbescheid und wieder Kosten. Aber mir wurde gesagt das kein Gerichtsvollzieher kommt wenn monatlich eine Summe x bezahlt wird. Da geht es mir schon etwas besser. Wir können ja auch Sonderzahlungen leisten wenn es möglich ist.

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#12
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Die Inkassokosten müssen nicht beglichen werden.
Auch wenn Du in keiner guten Position bist brauchst Du keine doppelten Gebühren zu zahlen.

Schreibe dem RA das du mit Ratenzahlungen einverstanden bist aber die Inkassokosten ablehnst !!!!

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