Inkassodienste überhaupt legal?

10. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
PekingEnte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Inkassodienste überhaupt legal?

Hallo zusammen,

1. würde mich mal interessieren ob Inkassodienste überhaupt rechtlich legal sind?

2. person a schuldet person b geld, person b geht zu person c (inkasso), person c geht dann zu person a und verlangt das geld + bearbeitungsgebühr!
das ist doch nicht rechtlich, oder?
ich kann doch auch nich zu nem anderen gehn und sagen, treib bitte das geld ein, kannst auch was für deine mühen draufschlagen.




!!!Ente gut alles gut!!!



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-- Editiert am 10.01.2011 00:42

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
warum denn nicht? Wenn du Forderungen hast, kannst du auch jemanden beauftragen, der sich im Forderungseinzug auskennt. Die Kosten hierfür muss der Schuldner tragen!
Ich wüsste hier keinen Ansatzpunkt für ein Unrecht! Im Unrecht ist der, der eine Lieferung oder Leistung beansprucht die Gegenleistung hierfür aber nicht erbringt!

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wären Inkassobüros nicht legal wären dann gäbe es nicht Tausende von derartigen Beitreibungsdiensten in Deutschland und BDIU-Präsident Wolfgang Spitz wäre wahrscheinlich jetzt Versicherungsvertreter oder Volksmusiker bei den Stadlmutanten ;-))
Ob die gebühren des vom Gläubiger beauftragten Inkassobüros durchsetzungsfähig sind steht aber auf einem anderen Blatt
Poste da mal etwas mehr Infos !!

-----------------
"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
1. würde mich mal interessieren ob Inkassodienste überhaupt rechtlich legal sind?

Ja
Genauso legal wie Rechtsanwälte die diese Aufgaben auch übernehmen können.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Grundsätzlich ist die Tätigkeit im Inkassobereich selbstverständlich nicht verboten, sondern vom Grundrecht der Berufsfreiheit gedeckt. Aber das heißt natürlich noch lange nicht, dass alles durchsetzungsfähig wäre oder gar, dass alle Inkasso-Maschen okay oder harmlos wären oder gar, dass man sich alles bieten lassen müsste oder gegen nichts was tun könnte.

Aber Gott sei Dank gibt es viel nettere und sozial engagiertere Anwälte als O..f T...ank und Konsorten -)

-- Editiert am 10.01.2011 22:35

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#5
 Von 
Steve Rain
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun diesbezüglich würde ich sehr gerne einmal anfragen wollen,wie es sich mit den Datenschutzrichlinien der Inkassodienste zu verhalten hat,...............
Inkassoschreiben sind auch sehr oft unter Nötigung einzustufen und somit ein Fall der Staatsanwaltschaft ...
Also was mich persönlich angeht,haben diese Unternehmen mit mir nichts zulachen ....

-----------------
"Steve Rain"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Klar gibt es im Einzelfall Sachen, gegen die du z.B. einen Unterlassungsanspruch geltend machen kannst. Das ist ja wohl ganz unbestritten, und es ist ja auch total wichtig, sich zu wehren und sich eben nicht alles bieten zu lassen.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PekingEnte
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für die prompten antworten:)

mehr infos hab ich leider nicht, hatte mal vor längerer zeit mit Haas und kollegen etc. zu tun! ich fand es damals halt nur sehr übertrieben was die so verlangen im gegensatz zu der hauptforderung da es ja nur ein blatt papier ist. und für so etwas (hab erst auf das 2 schreiben reagiert) etwa 55 euro mehr zu zahlen ist schon sehr utopisch!!!


gibt es da nicht irgendetwas was die gebühren regelt oder dürfen die überhaupt mehr verlangen als die hauptforderung?
hatte nur mal gehört das man rein rechtlich nur die hauptforderung zahlen muss und nicht solche ´Inkassokosten`


!!!Ente gut alles gut!!!

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""

-- Editiert am 12.01.2011 04:36

-- Editiert am 12.01.2011 04:41

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
gibt es da nicht irgendetwas was die gebühren regelt oder dürfen die überhaupt mehr verlangen als die hauptforderung?

Der Aufwand hat ja etwas damit zu tun, welche Kosten dem Gläubiger durch die Beitreibung entstehen.
Deshalb ist es normal, das bei geringen Forderungen die Kosten höher sind als die eigentliche Forderung.

Eine gesetzliche Regelung gibt es für Inkassos nicht. Zwar orientieren sich einige am RVG, aber grundsätzlich sie sind frei in der Regelung der Vergütung.



quote:
hatte nur mal gehört das man rein rechtlich nur die hauptforderung zahlen muss und nicht solche ´Inkassokosten`

Das ist nicht ganz richtig.
Sofern man sich tatsächlich rechtskräftig in Verzug befindet und das Inkasso sich als ordnungsgmäß bevollmächtigt ausweist, schuldet man selbstverständlich diese Kosten.
Es trauen sich allerdings nur recht wenige Inkassos diese einzuklagen.
Deshalb gelingt auch hier diese Taktik in der Regel.

Sofern man sich jedoch nicht im Verzug befindet und/oder das Inkasso sich als nicht bevollmächtigt ausweist kann man ohne Probleme die Hauptforderung (+ Mahnauslage + eventuelle Rücklastschriftkosten) an den Gläubiger zahlen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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