Inkassofirma hat alle Briefe an die falsche Adresse zugestellt

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb479117-45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassofirma hat alle Briefe an die falsche Adresse zugestellt

Hallo ich habe folgendes Problem. Ich hatte einen Vertrag den ich gekündigt habe und wollte die drei Monate Kündigungsfrist auch noch bezahlen ein Monat ist jedoch nicht abgebucht worden. Daraufhin habe ich Mahnungen erhalten da ich jedoch im Ausland war konnte ich darauf nicht reagieren und somit wurde ein Inkasso damit beauftragt soweit so normal. Der Gläubiger hat dem Inkasso meine aktuellle Adresse mitgeteilt und ich habe jetzt Monate später ohne je einen Brief von der inkassofirma bekommen zu haben eine Pfändung auf dem Konto. Auf Nachfrage beim Inkasso sagte man mir das die Briefe an eine Adresse gegangen sind wo ich vor 7 Jahren mal gelebt habe. Ich bin an meinem jetzigen Wohnort ordnungsgemäß gemeldet und meine aktuelle Adresse wurde vom Gläubiger mitgeteilt. Muss ich die inkassogebühren trotzdem bezahlen? Hätte ich einen Brief bekommen hätte ich diese ja verhindern können. Die Hauptforderung beträgt 75€ durch das Inkasso ist es jetzt auf 285€ gestiegen ohne das ich je einen Brief von denen erhalten hätte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wenn eine Pfändung auf dem Konto besteht, muss ein aktueller Vollsteckungsbescheid (VB) zu dem Fall vorliegen. Wenn der Mahn- und der Vollstreckungsbescheid an eine falsche Adresse zugestellt wurde, kann man diesen unter Umständen noch angreifen.

Hast Du eine Kopie des Pfändungsbeschlusses erhalten ? Kann man daraus das Aktenzeichen des VB herauslesen ?
Alternativ fordere das Aktenzeichen oder eine Kopie des VB und der Zustellungsurkunde vom Inkasso an ?

Du musst Dir eine aktuelle Meldeauskunft besorgen und damit nachweisen, dass sowohl Mahnbescheid als auch der VB nicht ordnungsgemäß zugestellt wurden (in deinem Fall an die falsche Adresse).

Warum konntest Du nicht auf die Mahnungen reagieren ? Einen Brief schreiben, geht auch vom Ausland aus.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ergänzung:

Zitat:
kann man diesen unter Umständen noch angreifen

Du musst die falsche Zustellung beweisen (beispielsweise via Meldeauskunft) und du musst vor allem zeitnah reagieren. Die Frist läuft für 14 Tage ab dem Tag, wo du den VB erstmals in Kopie gesehen hast.

Zitat:
Ich bin an meinem jetzigen Wohnort ordnungsgemäß gemeldet und meine aktuelle Adresse wurde vom Gläubiger mitgeteilt.

Du kannst das beweisen mit der aktuellen Adresse? Also die Nachricht an den Gläubiger? Das heißt also, dass das Inkasso absichtlich, obwohl die neue Adresse bekannt war, eine uralte verwendet hat? Dann würde ich sogar mal zur Polizei gehen und hier eine Strafanzeige erstatten wegen Verdacht des Betruges. Die scheinen hier Absichtlich Unfug getrieben zu haben, um sich finanziell zu bereichern. Ziel der Anzeige sind vor allem Inkasso- und Anwaltskosten, also vor allem auch eine verbotene Kostendopplung. Denn würde es nur um Inkassokosten gehen, müssten wir maximal bei 75€ + 70,20€ + 32€ + 25€ mit dem Mahnbescheid landen. Also bei 200€ und nicht bei 285€.

Ansonsten: Ist auf dem Konto Geld? Nutzt du es derzeit?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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