Inkassoförderung bei Minderjährigen

18. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Anjojo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoförderung bei Minderjährigen

Hallo zusammen,
mein Sohn (16) hat mit seiner EC Karte etwas gekauft (1,20 €) . Sein Konto war nicht gedeckt also kam es zur Rücklastschrift, mehrmals. Natürlich wurden Gebühren erhoben.
Wir haben das Konto dann beglichen, und hofften das es nochmals abgebucht wird, mittlerweile 24 €. Leider ging es dann direkt zum Inkasso. Bis jetzt konnte ich niemanden erreichen, möchte aber auch keine Inkasso Gebühren bezahlen.
Wie ist da die rechtliche Lage, da der Sohn ja noch nicht volljährig ist?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6434 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von Anjojo):
Wie ist da die rechtliche Lage, da der Sohn ja noch nicht volljährig ist?


Wer mit 16 eine EC Karte hat ist in einer gewissen Weise geschäftsfähig. Auf das Alter können Sie dich daher aus meiner Sicht heraus nicht berufen

-- Editiert von cirius32832 am 18.06.2022 21:09

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Anjojo):
Wie ist da die rechtliche Lage, da der Sohn ja noch nicht volljährig ist?

Auch Minderjährige können und dürfen Schulden machen.



Zitat (von Anjojo):
hat mit seiner EC Karte

Wie konkret kam er denn an die Karte und das Konto?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2286 Beiträge, 682x hilfreich)

Zitat (von Anjojo):
Wie ist da die rechtliche Lage, da der Sohn ja noch nicht volljährig ist?

Und? 1,20 € fällt definitiv unter den s.g. Taschengeldparagraphen. Dafür brauchte er keine Erlaubnis der Eltern.

Zitat (von Anjojo):
möchte aber auch keine Inkasso Gebühren bezahlen.

Wird von dir ja auch nicht gefordert sondern vom Sohn. In welcher Höhe werden diese derzeit gefordert?

Zitat (von Anjojo):
Bis jetzt konnte ich niemanden erreichen

Wen willst du denn erreichen? Das IB? In rechtlichen Sachen telefoniert man nicht! Ggf kannst du schreiben, jedoch wüsste ich nicht was.

So von Eltern zu Eltern ... Als dein Sohn die Karte mit Bezahlfunktion erhielt bist du nicht auf die Idee gekommen ihn über die Risiken aufzuklären? Wie kann man so verantwortungslos sein? Willst du ernsthaft riskieren, dass er seine Volljährigkeit mit negativen Schufaeinträgen beginnt?

Zitat (von Anjojo):
Wir haben das Konto dann beglichen, und hofften das es nochmals abgebucht wird,

Auf die Idee direkt zu begleichen kam man auch nicht?

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