Inkassoförderung mit 4

26. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoförderung mit 4

Hallo Leute ,
Ich habe vor gut einem 3/4 Jahr ein Brief des HFG Inkasso bekommen. In dem es hieß Ich hätte von 2003 bis heute wohl eine Forderung bei denen auf welche sich wohl zu dem Zeitpunkt bei 3.342,89 € belaufen würde.
Darauf hin habe Ich natürlich dort angerufen um Ihnen zu erklären dass Ich 1999er Baujahr bin und mich somit frage wie Ich zu diesem Stolzen Sümmchen kommen könnte.
Nun raus kam bei dem Gespräch damals so gut wie nichts und erstmal kam es so als wäre alles in Ordnung und die hätten es verstanden.
Nun aber genau heute also wie gesagt ein 3/4 Jahr später bekomme Ich noch ein Brief in dem Sie mir 10 Tage Zeit geben jetzt 3.281,77 € zu zahlen.

Nun jedoch zu meiner Frage.
Ich bin in der Ausbildung ,kurz vor meiner Abschlussprüfung und habe echt bessere Sachen zu tun als diese (Idioten) wieder anzurufen und darauf zu warten dass die mir wieder Post zu schicken.

Was kann ich tun? ,da einem in Jungen alter das schon auf die Psyche geht und man bei diesen Briefen Panik bekommt.

Post vom Inkassobüro?

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27 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16200x hilfreich)

Ist die Summe tituliert? Wird davon irgendwas behauptet?

Vorab: Mit so Leuten niemals telefonieren.

Falls nicht: Denen einen Brief schicken, dass du mit 4 Jahren keine Schulden gemacht hast und das ohnehin verjährt ist. Dass sie bei einem weiteren Brief eine sofortige Feststellungsklage via Anwalt riskieren und du auch nicht weiter vorwarnen wirst.

Falls es tituliert ist, wird es etwas schwieriger bzw. nerviger. Ich würde denen nochmals deutlich schreiben, dass sie daneben liegen. Ich würde das so formulieren:
---
Wertes Inkasso. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, habe ich im Alter von 4 Jahren keinerlei Schulden gemacht. Wenn Sie mir nicht umgehend binnen 7 Tagen einer Erledigt-Nachricht zukommen lassen und mich in Ruhe lassen, werde ich mich ggf. via Anwalt zur Wehr setzen. Des Weiteren fordere ich sie auf, mir umgehend binnen 7 Tagen eine umfassende Datenauskunft gemäß DSGVO zukommen zu lassen. Insbesondere werden sie mir ausführlich erklären, wie sie an meine Adresse gelangt sind und wer fälschlicherweise behauptet, ich sei die gesuchte Person. Dies will ich entsprechend dieser Stelle verbieten.
---

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Hi,
hast Du eine Forderungsaufstellung bekommen?
Wenn ja, bitte diese mal über einen Bilderdienst hier einstellen.

Sensible Daten schwärzen.
Dann können wir weiter sehen.

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ist die Summe tituliert? Wird davon irgendwas behauptet?

Vorab: Mit so Leuten niemals telefonieren.

Falls nicht: Denen einen Brief schicken, dass du mit 4 Jahren keine Schulden gemacht hast und das ohnehin verjährt ist. Dass sie bei einem weiteren Brief eine sofortige Feststellungsklage via Anwalt riskieren und du auch nicht weiter vorwarnen wirst.

Falls es tituliert ist, wird es etwas schwieriger bzw. nerviger. Ich würde denen nochmals deutlich schreiben, dass sie daneben liegen. Ich würde das so formulieren:
---
Wertes Inkasso. Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, habe ich im Alter von 4 Jahren keinerlei Schulden gemacht. Wenn Sie mir nicht umgehend binnen 7 Tagen einer Erledigt-Nachricht zukommen lassen und mich in Ruhe lassen, werde ich mich ggf. via Anwalt zur Wehr setzen. Des Weiteren fordere ich sie auf, mir umgehend binnen 7 Tagen eine umfassende Datenauskunft gemäß DSGVO zukommen zu lassen. Insbesondere werden sie mir ausführlich erklären, wie sie an meine Adresse gelangt sind und wer fälschlicherweise behauptet, ich sei die gesuchte Person. Dies will ich entsprechend dieser Stelle verbieten.
---



Hey danke erstmal für die schnelle Hilfe ,
Ich weiß leider nicht ganz was tituliert in dem Sinne bedeutet (kenne mich mit sowas noch nicht so ganz aus) aber Ich kann gern einmal die Briefe hier einsenden

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#4
 Von 
Xvidia123
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 12x hilfreich)

ich möchte mepeisen noch ergänzen. Das ganze sollte gereichtsfest versendet werden, also am besten Einwurf Einschreiben.

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#5
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Irgendwie kann ich hier keine Dateien Einsenden deshalb einfach Mal der Link .
https://mega.nz/file/fl5G1RZB#Frha-RCut4vE6iH5L62x3820rXcFalch8NgL_ojGiVI

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16200x hilfreich)

Tituliert bedeutet, dass ein Titel vorliegt ;-)

Also. Titel können Gerichtsurteile sein oder auch ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid. Ferner beispielsweise eine spezielle Unterschrift bei einem Notar unter einen vollstreckbaren Titel. Du siehst das hier in den letzten drei Bildern: https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick/antragstellung/zulaessige-vordrucke/

Die schreiben im Brief also von einer titulierten Forderung. Frage: Der Brief vom 19.10.2020, hast du den erhalten oder ging der an eine falsche Adresse? Wenn ja, war da der Titel (also letzte Seite, das Formular vom Gericht) mit dabei? Das ist wichtig, denn sonst sind ggf. Fristen abgelaufen. Wenn du nämlich so einen Titel siehst, musst du eigentlich sofort dagegen vorgehen.

Zweite Frage: Der Titel, da steht doch bestimmt eine Adresse drauf, unter der du und deine Eltern im Dezember 2003 nicht gewohnt haben oder?

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#7
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Tituliert bedeutet, dass ein Titel vorliegt ;-)

Also. Titel können Gerichtsurteile sein oder auch ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid. Ferner beispielsweise eine spezielle Unterschrift bei einem Notar unter einen vollstreckbaren Titel. Du siehst das hier in den letzten drei Bildern: https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick/antragstellung/zulaessige-vordrucke/

Die schreiben im Brief also von einer titulierten Forderung. Frage: Der Brief vom 19.10.2020, hast du den erhalten oder ging der an eine falsche Adresse? Wenn ja, war da der Titel (also letzte Seite, das Formular vom Gericht) mit dabei? Das ist wichtig, denn sonst sind ggf. Fristen abgelaufen. Wenn du nämlich so einen Titel siehst, musst du eigentlich sofort dagegen vorgehen.

Zweite Frage: Der Titel, da steht doch bestimmt eine Adresse drauf, unter der du und deine Eltern im Dezember 2003 nicht gewohnt haben oder?



Also der von 2020 ging an meine alte adresse da Ich genau im Oktober auch zuhause ausgezogen bin in meine erste eigene Wohnung.
Und der von 2003 der ist zwar mit meinem Vornamen richtig aber mein Nachname ist falsch da meine Ma einen anderen Familiennamen angenommen hat und Ich mit 5 jahren den auch bekommen habe.
Jedenfalls ist auf dem brief von 2003 der frühere Familien name angegeben mit meinem vorname.


Hoffe ich habe nicht zu viel um den heißen brei "gelabert"

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#8
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Und als zusätzliche Frage, kann es sich beim Adressaten des Vollstreckungsbescheids eventuell um dem Vater/Großvater handeln? (Gleiche Namen)

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48651 Beiträge, 17148x hilfreich)

Und wer hat am 02.11.2020 die 100€ auf die Forderung gezahlt?

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16200x hilfreich)

Zitat:
Und der von 2003 der ist zwar mit meinem Vornamen richtig aber mein Nachname ist falsch da meine Ma einen anderen Familiennamen angenommen hat und Ich mit 5 jahren den auch bekommen habe.
Jedenfalls ist auf dem brief von 2003 der frühere Familien name angegeben mit meinem vorname.

Und der Titel ist an eure damalige Adresse gegangen? Oder nicht?

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#11
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Und der von 2003 der ist zwar mit meinem Vornamen richtig aber mein Nachname ist falsch da meine Ma einen anderen Familiennamen angenommen hat und Ich mit 5 jahren den auch bekommen habe.
Jedenfalls ist auf dem brief von 2003 der frühere Familien name angegeben mit meinem vorname.

Und der Titel ist an eure damalige Adresse gegangen? Oder nicht?



Anscheinend schon ,nur nach dem Ich ausgezogen bin ist auch meine Familie dort ausgezogen und der Brief ging wohl trotz Nachsendeauftrag zu der alten Adresse.

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#12
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Klawuttke):
Und als zusätzliche Frage, kann es sich beim Adressaten des Vollstreckungsbescheids eventuell um dem Vater/Großvater handeln? (Gleiche Namen)



Das wiederum eigentlich nicht da die in einem anderen Bundesland gewohnt haben (Ich NRW) (Großvater Vater usw. Sachsen)

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#13
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und wer hat am 02.11.2020 die 100€ auf die Forderung gezahlt?


Wer dort irgendwie etwas gezahlt haben kann oder soll weiß ich leider nicht .
Nachdem Ich diesen Brief das erste Mal vor Gesicht hatte und erstmal Panik hatte da Ich soviel Geld in Ausbildung sowieso nicht habe ,fragte Ich natürlich meine Ma ob sie vielleicht etwas darüber wüsste doch ... fehlanzeige.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16200x hilfreich)

Ich meinte den Titel von 2003. Die Adresse, die da auf dem Gerichtsformular steht, habt ihr damals 2003 dort gelebt?

Wenn du also tatsächlich erst am 23.3. das erste mal diesen Titel gesehen hast, würde ich alternativ folgendes vorschlagen: Mit dem Aktenzeichen aus dem Titel an das dortige Gericht wenden. Dann einen Einspruch gegen den Titel einlegen und einen Antrag auf Widereinsetzung in den vorigen Stand. Begründet damit, dass du 2003 nicht dort gelebt hast und der Titel auch an deine Erziehungsberechtigten hätte gerichtet werden müssen, da du damals minderjährig warst. Ich würde auch einen Satz schreiben, dass das Inkasso über deine Minderjährigkeit informiert wurde, aber trotzdem daran festhältst, dass du der korrekte Schuldner sein sollst.

Das Inkasso hat dann zwei Chancen: 1. Darauf beharren, du wärest der korrekte Schuldner, dann verlieren sie den Titel. 2. Gerichtsfest zugeben, dass du die falsche Person bist.

In beiden Fällen gewinnst du und musst nichts zahlen.

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#15
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also wissen ,ob Ich damals mit 3 oder 3 Jahren dort gelebt habe tu ich nicht.
Aber würde es denn etwas am Sachverhalt ändern dass Ich damals mehr als Minderjährig war ?

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#16
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Shikima):
Also wissen ,ob Ich damals mit 3 oder 3 Jahren dort gelebt habe tu ich nicht.
Aber würde es denn etwas am Sachverhalt ändern dass Ich damals mehr als Minderjährig war ?


Falls Du da nicht gewohnt hast, bietet sich die "Widereinsetzung in den vorherigen Stand" als bequeme Lösung an.
Siehe #14 von mepeisen. Das Gericht schreibt dann das Inkasso an.

Allerdings wird in dem Schreiben vom 19.10.2020 erwähnt, dass der Vollstreckungsbescheid in Kopie dabei liegt. Tat er das (inklusive lesbarer Empfängeradresse)?
Dadurch wurde die fehlerhafte Zustellung geheilt. Die Einspruchsfrist von 2 Wochen ist dann abgelaufen.
Indirekt hast Du ja mit dem Telefonat beim Inkasso bestätigt, den Brief bekommen zu haben.

Ich tendiere dann zum Schreiben in #1 unten. Allerdings auch erwähnen, die mögen sich das Geld von demjenigen holen, der am 02.11.2020 die 100 Euro bezahlt hat.

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#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16200x hilfreich)

So wie ich es verstehe, hat ihn das Schreiben von 2020 nie erreicht.
Das Telefonat war dann doch deutlich davor nach einem alten ersten Brief. Oder?
Ansonsten mal mit deinen Eltern klären, wo du damals 2003 gewohnt hattest.

-- Editiert von mepeisen am 28.03.2021 20:48

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#18
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also beiden Briefe habe Ich hier ,das was ich nicht habe ist irgendwas von der zeit vor 2020 .
Ich habe einmal den Brief in dem am Ende diese alten" Rechnungen " sind und den der jetzt erst 2021 gekommen ist.

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#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16200x hilfreich)

Dann solltest du vollständig darauf setzen, dass du nicht die gesuchte Person bist. Du solltest vorher nochmal prüfen, ob du mit deinen Eltern 2003 dort gewohnt hattest, wo der Titel angeblich zugestellt wurde. Nur zur Sicherheit, dass die Argumentation einwandfrei ist für dich oder Risiken birgt.

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#20
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke ,
Ich denke ich werde erstmal meine Ma fragen ob Sie jetzt was weiß oder nicht und dann werde ich wahrscheinlich ein Brief fertig machen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Sry mepeisen, aber das ist irrelevant, denn der schnellere Weg ist den Titel anzufechten.

@Klawuttke
Auch Deine Frist ist hier nicht relevant, denn diese Zustellung bleibt anfechtbar.

Zuerst einmal wäre der Titel wirksam, jedoch kann dieser mittels § 170 Abs. 1 S. 2 ZPO angegriffen werden.

Ich kann hier nur den Gang zum Anwalt empfehlen, denn das wird nicht ganz so einfach.

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16200x hilfreich)

Das Problem ist, dass er eben jetzt längst volljährig ist. Und das bedeutet, dass etwaige Zustellmängel inzwischen geheilt werden können. Womit wir wieder beim Punkt wären, wann er den Titel das erste Mal zu Gesicht bekam.

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#23
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das Problem ist, dass er eben jetzt längst volljährig ist. Und das bedeutet, dass etwaige Zustellmängel inzwischen geheilt werden können. Womit wir wieder beim Punkt wären, wann er den Titel das erste Mal zu Gesicht bekam.




Zum ersten Mal zu Gesicht bekommen habe Ich den Titel September 2020 und darauf wie gesagt direkt bei denen angerufen um Ihnen zu sagen dass ich zu dem Zeitpunkt 2003 3-4 Jahre Alt war.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16200x hilfreich)

Dann sind aus meiner Sicht die Fristen abgelaufen. Womit ich wieder bei meiner ursprünglichen Antwort bin. Also nochmals klären, wo man 2003 gelebt hat, damit man sichergehen kann, dass man einfach die falsche Person ist und dem Inkasso das auch klipp und klar mit Androhung einer negativen Feststellungsklage schreiben kann.

-- Editiert von mepeisen am 30.03.2021 08:43

Signatur:

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#25
 Von 
Shikima
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ,werde Ich heute machen da trotz Corona die Hotellerie zwar zu ist trotzdem viel zu tun ist und ich einfach andere Zeiten habe als "normale" Menschen ^^

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12301.04.2021 15:22:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Wobei sich immer noch die Frage stellt, wer am 2.11.2020 100 Euro gezahlt hat.

P.S.: Hast Du evtl. Verwandte im Ausland? Der Call-by-Call Service 01805 wurde dazu immer gerne genutzt. Ich erinnere mich an einen Bekannten, der seine Schwester in Spanien darüber angerufen hat, weil es ja billiger als die Telekom war und sich hinterher gewundert hat, dass die mehrstündigen Gespräche doch so teuer waren.

Wäre vielleicht ein Ansatz, um herauszufinden, wer das damals ausgelöst hat.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16200x hilfreich)

Zitat:
Wobei sich immer noch die Frage stellt, wer am 2.11.2020 100 Euro gezahlt hat.

Die Frage stellt sich normalerweise nicht. Wenn ein Inkasso den echten Schuldner nicht wiederfindet, schreiben sie mitunter wild irgendwelche gleichen/ähnlichen Namens an, mitunter auch nacheinander mehrere. Der Zeitablauf passt jedenfalls sehr gut dazu, dass sie da womöglich den echten Schuldner längst wiedergefunden haben.

Sie probieren es halt trotzdem. Wieso nur einen melken, wenn man zwei oder drei melken kann? Legal ist das nicht. Beikommen tut man den Inkassos da meist nicht, denn das war natürlich immer nur ein Versehen.... Wers glaubt...

Ein deutlicher Brief, dass man sich ggf. beschwert u.ä., hilft da meistens. Denn die haben im Datensatz den Vermerk "Personenverwechslung" ja längst stehen. Sie sitzen es ja auch, denn ob der Original-Schuldner zahlt oder jemand, der entnervt aufgibt, ist den Inkassos egal. Beschwert man sich, löschen die das sofort raus und man hört dann meistens nie wieder etwas.

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