Inkassoforderung, Herkunft unbekannt

8. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Heidi2000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung, Herkunft unbekannt

Hallo

Weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Die Forderung soll 10 Jahre alt sein. Habe in meinem Leben nie Schulden gemacht.
Angeblich hätte es so lange gedauert meine Wohnadresse zu ermitteln.
Gerichtsvollzieher gibt keine Auskunft zum Gläubiger, möchte aber eine EV.
In dem Schreiben ist eine Anwaltskanzlei genannt, doch die darf keine Auskunft geben.
Das alles ist in den letzten 14 Tagen passiert. Bin mir keiner Schuld bewusst.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2286 Beiträge, 682x hilfreich)

Nette Geschichte. Fragen hast du keine?

Zitat (von Heidi2000):
Gerichtsvollzieher gibt keine Auskunft zum Gläubiger

Wozu auch. Er ist nicht dafür da.

Zitat (von Heidi2000):
möchte aber eine EV.

Somit gibt es einen Titel. Man kann den Gläubigervertreter oder den GV um eine Kopie bitten. Wenn diese vorliegt Adresse von damals vergleichen. Dann gerne wieder melden.

Nochmals der Hinweis, nicht am Gläubiger oder Rechnungen aufhängen. Das alles ist völlig egal. Es zählt nur der Titel und dessen Zustellung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 1376x hilfreich)

Eine Frage hat man nicht?

Ich würde mich zu einer Schuldnerberatung begeben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39242x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde mich zu einer Schuldnerberatung begeben

Naja, in hiesiger Gegend dautert es ca. 12-16 Wochen bis es einen Termin gibt - bis dahin wären wohl alle Fristen abgelaufen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.965 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.348 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen