Inkassoforderung 150,00 € für 6,00 € restforderung... geht das?

6. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
go649121-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung 150,00 € für 6,00 € restforderung... geht das?

Hallo,

Ich hatte im Mai 2023 eine Inkasso forderung über 126,72 € erhalten.
Davon habe ich 120,00€ innerhalb der frist bezahlt.
Ich hatte zu der Zeit leider nicht mehr und ging davon aus dass ich für den restbetrag gemahnt werden würde. Dies ist jedoch nicht geschehen.

6 monate später habe ich dann eine neue forderung über 147€ erhalten für das gleiche aktenzeichen.

Nach anruf beim inkasso unternehmen soll es sich hierbei um vollstreckungs und anwaltskosten handeln.

Ist das rechtens wenn die restvorderung lediglich 6,72€ betrug und ich bis dato nichts vom Inkasso gehört habe?

Evtl. Relevant :
Es gibt in meinem haus 3 leute mit dem gleichen nachnamen. Es kann dementsprechend sein, dass briefe zwar gesendet wurden aber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind.

Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marius938549
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von go649121-24):
Ist das rechtens wenn die restvorderung lediglich 6,72€ betrug

Man kann bereits ab 0,01€ einen Mahnbescheid beantragen.
Wenn die Forderung tituliert worden ist, könnte die Summe hinkommen.

Ich würde eine Kopie des Titels + Forderungsaufstellung anfordern.



Zitat (von go649121-24):
Es gibt in meinem haus 3 leute mit dem gleichen nachnamen. Es kann dementsprechend sein, dass briefe zwar gesendet wurden aber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind.

Das ist natürlich unpraktisch..

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von go649121-24):
Es gibt in meinem haus 3 leute mit dem gleichen nachnamen. Es kann dementsprechend sein, dass briefe zwar gesendet wurden aber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind.


Das ist aber nicht das Problem der Inkassofirma

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2072 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von go649121-24):
Ist das rechtens wenn die restvorderung lediglich 6,72€ betrug und ich bis dato nichts vom Inkasso gehört habe?


Du hast vom Inkasso gehört.
Du solltest 126,72 € bezahlen und hast nur 120 € bezahlt.
Was gibt es da noch mehr zu bitten und zu betteln?

Ob die erhöhten Gebühren gerechtfertig sind steht auf einem anderen Blatt. Wo kommen beispielsweise plötzlich Vollstreckungskosten her? Da müsste es mindestens z. B. einen Mahnbescheid gegeben haben., Wo sollen Anwaltskosten herkommen? Das Inkasso hat doch schon Gebühren für Rechtsdienstleistung kassiert...da kann nicht ein Anwalt nochmal kassieren...
Das wäre alles noch zu prüfen, aber einen Anspruch, dass man weiter bei Dir bettelt, sehe ich nicht.

Zitat (von cirius32832):
Das ist aber nicht das Problem der Inkassofirma


Und wie das Problem der Inkassofirma ist. Die müssen den Nachweis erbringen, dass an den Schuldner zugestellt wurde.

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#4
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 124x hilfreich)

Zitat (von go649121-24):
Ich hatte im Mai 2023 eine Inkasso forderung über 126,72 € erhalten.


War diese Forderung über 126,72 denn die Hauptforderung inkl. aller Gebühren? Dann erscheint eine Forderung 6 Monate später über 147€ anstatt 6,72€ etwas merkwürdig und sieht (erstmal) nach Geldmacherei aus.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116239 Beiträge, 39233x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Und wie das Problem der Inkassofirma ist.

Nö, wenn Zustellvereitelung betrieben wird, dreht sich das Blatt.



Zitat (von go649121-24):
aber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind.

Wenn die Nachbarn Straftaten begehen, sollte man sie entsprechend anzeigen und zivilrechtlich belangen ...



Zitat (von CarstenF):
Dann erscheint eine Forderung 6 Monate später über 147€ anstatt 6,72€ etwas merkwürdig und sieht (erstmal) nach Geldmacherei aus.

Naja, mit Mahnbescheid etc. könnte das hinkommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2072 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, wenn Zustellvereitelung betrieben wird, dreht sich das Blatt.


Wenn der Postbote einen Brief an Michael Meier nicht in den Briefkasten von Michael Meier wirft sondern in den danebenhängenden Briefkasten von Michaela Meier einwirft, dann ist das keine Zustellvereitelung von Michael Meier sondern einfach nur eine mangelhafte Zustellung für die der Versender das Risiko trägt.

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#7
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(798 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von go649121-24):
Evtl. Relevant :
Es gibt in meinem haus 3 leute mit dem gleichen nachnamen. Es kann dementsprechend sein, dass briefe zwar gesendet wurden aber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind.


Wird a) nicht relevant sein und b) gibt man Briefe, die nicht für einen bestimmt sind, normalerweise doch an den Empfänger weiter? Gerade, wenn es sich um einen Nachbarn handelt...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2072 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
b) gibt man Briefe, die nicht für einen bestimmt sind, normalerweise doch an den Empfänger weiter?


Kommt aber auf den Nachbarn an und ein Nachbar, der warum auch immer Post, die nicht für ihn bestimmt ist einfach wegwirft, ist nichts was man dem ursprünglichen Empfänger anlasten könnte.

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