Hallo,
Ich hatte im Mai 2023 eine Inkasso forderung über 126,72 € erhalten.
Davon habe ich 120,00€ innerhalb der frist bezahlt.
Ich hatte zu der Zeit leider nicht mehr und ging davon aus dass ich für den restbetrag gemahnt werden würde. Dies ist jedoch nicht geschehen.
6 monate später habe ich dann eine neue forderung über 147€ erhalten für das gleiche aktenzeichen.
Nach anruf beim inkasso unternehmen soll es sich hierbei um vollstreckungs und anwaltskosten handeln.
Ist das rechtens wenn die restvorderung lediglich 6,72€ betrug und ich bis dato nichts vom Inkasso gehört habe?
Evtl. Relevant :
Es gibt in meinem haus 3 leute mit dem gleichen nachnamen. Es kann dementsprechend sein, dass briefe zwar gesendet wurden aber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind.
Inkassoforderung 150,00 € für 6,00 € restforderung... geht das?
6. November 2023
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Frage vom 6. November 2023 | 11:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung 150,00 € für 6,00 € restforderung... geht das?
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#1
Antwort vom 6. November 2023 | 12:06
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 8x hilfreich)
ZitatIst das rechtens wenn die restvorderung lediglich 6,72€ betrug :
Man kann bereits ab 0,01€ einen Mahnbescheid beantragen.
Wenn die Forderung tituliert worden ist, könnte die Summe hinkommen.
Ich würde eine Kopie des Titels + Forderungsaufstellung anfordern.
ZitatEs gibt in meinem haus 3 leute mit dem gleichen nachnamen. Es kann dementsprechend sein, dass briefe zwar gesendet wurden aber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind. :
Das ist natürlich unpraktisch..
#2
Antwort vom 6. November 2023 | 12:26
Von
Status: Senior-Partner (6429 Beiträge, 1376x hilfreich)
ZitatEs gibt in meinem haus 3 leute mit dem gleichen nachnamen. Es kann dementsprechend sein, dass briefe zwar gesendet wurden aber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind. :
Das ist aber nicht das Problem der Inkassofirma
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. November 2023 | 08:34
Von
Status: Student (2072 Beiträge, 317x hilfreich)
ZitatIst das rechtens wenn die restvorderung lediglich 6,72€ betrug und ich bis dato nichts vom Inkasso gehört habe? :
Du hast vom Inkasso gehört.
Du solltest 126,72 € bezahlen und hast nur 120 € bezahlt.
Was gibt es da noch mehr zu bitten und zu betteln?
Ob die erhöhten Gebühren gerechtfertig sind steht auf einem anderen Blatt. Wo kommen beispielsweise plötzlich Vollstreckungskosten her? Da müsste es mindestens z. B. einen Mahnbescheid gegeben haben., Wo sollen Anwaltskosten herkommen? Das Inkasso hat doch schon Gebühren für Rechtsdienstleistung kassiert...da kann nicht ein Anwalt nochmal kassieren...
Das wäre alles noch zu prüfen, aber einen Anspruch, dass man weiter bei Dir bettelt, sehe ich nicht.
ZitatDas ist aber nicht das Problem der Inkassofirma :
Und wie das Problem der Inkassofirma ist. Die müssen den Nachweis erbringen, dass an den Schuldner zugestellt wurde.
#4
Antwort vom 7. November 2023 | 12:50
Von
Status: Praktikant (756 Beiträge, 124x hilfreich)
ZitatIch hatte im Mai 2023 eine Inkasso forderung über 126,72 € erhalten. :
War diese Forderung über 126,72 denn die Hauptforderung inkl. aller Gebühren? Dann erscheint eine Forderung 6 Monate später über 147€ anstatt 6,72€ etwas merkwürdig und sieht (erstmal) nach Geldmacherei aus.
#5
Antwort vom 7. November 2023 | 20:27
Von
Status: Unbeschreiblich (116239 Beiträge, 39233x hilfreich)
ZitatUnd wie das Problem der Inkassofirma ist. :
Nö, wenn Zustellvereitelung betrieben wird, dreht sich das Blatt.
Zitataber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind. :
Wenn die Nachbarn Straftaten begehen, sollte man sie entsprechend anzeigen und zivilrechtlich belangen ...
ZitatDann erscheint eine Forderung 6 Monate später über 147€ anstatt 6,72€ etwas merkwürdig und sieht (erstmal) nach Geldmacherei aus. :
Naja, mit Mahnbescheid etc. könnte das hinkommen ...
#6
Antwort vom 8. November 2023 | 09:57
Von
Status: Student (2072 Beiträge, 317x hilfreich)
ZitatNö, wenn Zustellvereitelung betrieben wird, dreht sich das Blatt. :
Wenn der Postbote einen Brief an Michael Meier nicht in den Briefkasten von Michael Meier wirft sondern in den danebenhängenden Briefkasten von Michaela Meier einwirft, dann ist das keine Zustellvereitelung von Michael Meier sondern einfach nur eine mangelhafte Zustellung für die der Versender das Risiko trägt.
#7
Antwort vom 8. November 2023 | 10:16
Von
Status: Praktikant (798 Beiträge, 85x hilfreich)
ZitatEvtl. Relevant : :
Es gibt in meinem haus 3 leute mit dem gleichen nachnamen. Es kann dementsprechend sein, dass briefe zwar gesendet wurden aber ich sie nie erhalten habe da sie an meine nachbarn gegangen sind.
Wird a) nicht relevant sein und b) gibt man Briefe, die nicht für einen bestimmt sind, normalerweise doch an den Empfänger weiter? Gerade, wenn es sich um einen Nachbarn handelt...
#8
Antwort vom 8. November 2023 | 15:39
Von
Status: Student (2072 Beiträge, 317x hilfreich)
Zitatb) gibt man Briefe, die nicht für einen bestimmt sind, normalerweise doch an den Empfänger weiter? :
Kommt aber auf den Nachbarn an und ein Nachbar, der warum auch immer Post, die nicht für ihn bestimmt ist einfach wegwirft, ist nichts was man dem ursprünglichen Empfänger anlasten könnte.
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