Inkassoforderung 2 tage nach Zahlung

6. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ina85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung 2 tage nach Zahlung

Hallo,
ich brauche einen Rat.
Leider, Leider war ich mit einer Rechnung vom Esprit Online Shop im Rückstand
habe diese dann allerdings am 15.06.2010 an Esprit überwiesen.
Gestern komme ich aus dem Urlaub (22.06 - 05.07) und habe 2 Briefe der Infoscore Forderungsmanagement GmbH im Briefkasten.
Beide Briefe können NICHT vor dem 22.06.2010 zugestellt gewesen sein, da ich sie sonst VOR meinem Urlaub bekommen hätte.
Das erste Schreiben ist datiert auf den 17.06.2010 (also 2Tage NACH meiner Zahlung an Esprit) und beinhaltet die Forderung der Hauptforderung 241,60€ Verzugszinsen 1,62€ Mahnauslagen 15,00€ Inkassogebühren 45€ und Kontoführungskosten von 18€
Leider habe ich im Moment den Briefumschlag mit dem Poststempel nicht vorliegen.
Der zweite Brief, datiert auf den 19.06.2010 (sowieso komisch, dass ist ein Samstag) bedankt sich für die Zahlung (ich habe den Rechnugsbetrag von Esprit, also 241,60€ direkt an Esprit überwiesen) und fordert mich auf die Restforderung von 79,25€ bis zum 02.07.2010 zu überweisen.
Dieser Terim ist ja jetzt schon abgellaufen, da ich erst gestern um 23.00Uhr wieder aus dem urlaub gekommen bin, daher drängt meine Anfrage ein bisschen.
Will nämlich auf keinen Fall irgendwelche Probleme bekommen.

Nun meine Frage: muss ich diese 79,25€ bezahlen? Die Forderung wurde ja eigentlich erst nach meiner Zahlung am 15.06.2010 gestellt.
Ausserdem kommt es mir irgendwie spanisch vor, dass ein Brief, der am 17.06.2010 abgeschickt wurde (Donnerstags) bis Montag den 21.06.2010 noch nicht da war! kann es sein, dass die Firma den Brief vordatier hat?

Ich rufe natürlich nacher bei dem Inkassounternehmen an, wäre mir aber gerne vorher der Rechtslage bewusst.

Vielen Dank für die Hilfe
Viele Grüße Ina

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9 Antworten
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#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ignorier deren Zahlungsaufforderung, und fordere erstmal eine Vollmacht des Gläubigers an.
Wenn Du bereits die Hauptforderung beglichen hast, kannst Du eigentlich den Rest ignorieren. Denn es ist zwar so, dass Inkassokosten erstattungsfähig wären, aber ein Prozess wegen diesen Kosten zu führen verstößt gegen die Schadensminderungspflichten. Infoscore macht gerne einen großen Aufhänger wegen sowas und telefonisch erreichst Du dort relativ wenig. Daher entweder Einschreiben mit RS oder Fax mit Sende- und Empfangsbestätigung. Beides hilft. Es ist eine bekannte Masche, dass die gerne die Schreiben "Rückdatieren", auch andere Fehler passieren den gerne immer wieder. (Stichwort: Fehlerhafte Berechnung der Zinsen)

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#2
 Von 
Ina85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Was hat es den mit dieser Vollmacht des Gläubigers auf such und was passiert wenn infoscore mir die zuschickt?
Dürfen die den überhaupt auf die Inkassogebühren pochen obwohl die HF vorher schon beglichen war? Bringt es was wenn ich denen den Kontoauszug faxe, dass die Forderung VOR dem Inkassobrief überwiesen wurde??
Gibt es eine Standartformulierung für die Anforderung der Gläubigervollmacht?
Sorry dass ich so viel frage aber ich will auf keinen Fall Probleme mit einem Anwalt oder Gerichten oder Ähnlichem da wir dieses Jahr noch anfangen möchten zu bauen.
Vg Ina

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#3
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Hallöchen,

so wie es klingt wäre es ja eine Überschneidung? Wann wäre die Frist denn um gewesen?

Wenn die Zahlung aber in der Frist gezahlt wurde, wäre es ganz klar eine Überschneidung? 1-2 Tage Banküberweisungszeit muss man als Unternehmen schon einplanen? Kommt immer mal wieder vor?
Einfach Überweisungsbeleg hinschicken und die Sache wäre für ein seriöses Inkassobüro erledigt.

Sollte die Frist aber schon lange lange her sein, ist die Inkassotätigkeit natürlich gerechtfertig, dann empfehle ich einen guten Diel mit dem Unternehmen auszuhandeln. ;-))

zur Frist: Eine Rechnung wird 30 Tage nach dem Rechnungsdatum automatisch fällig, auch ohne Mahnung.

Lg Steffen

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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

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#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ein Inkassobüro darf nur dann Forderungen eintreiben, wenn sie vom Gläubiger dazu auch bevollmächtigt sind.
Können die eine Vollmacht nicht vorweisen, sind sie gar nicht zur Beitreibung der Forderung berechtigt und dürfen auch keine Inkasso und sonst. Gebühren verlangen.
Die Vollmacht muss als Original bei Dir nachher vorliegen.
Es kann durchwegs helfen, denen den Kontoauszug zuzufaxen, aber erst NACHDEM sie Dir die Vollmacht zugeschickt haben.

Lass Dich nicht auf irgendwelche Telefonate oder nixsagenden Briefe ein - das führt zu nix.



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#5
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Da stimme ich natürlich zu jedoch ist der Auftraggeber Esprit Online Shop und die werden nur mit einem seriösen Unternehmen zusammenarbeiten? :-)) Dann wirds auch eine Vollmacht geben.

Sonnige Grüße aus Hannover
Steffen



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"Steffen Osten
Angerstr. 6
30161 Hannover
http://www.xing.com/profile/Steffen_Osten"

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#6
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Was genau ist eigentlich unter einem

quote:
guten Diel


zu verstehen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ina85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tja, ich fürchte dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und bezahlen.
Will keinen weiteren Ärger und ich denke auch nicht, dass Esprit mit einem unseriösen Unternehmen zusammenarbeitet.
Die Zahlung war in der Tat schon fällig hab nur gehofft wenbn ich gezahlt hab bevor deren Brief kommt haben die Pech gehabt*grummel*
Mir eine Lehre sein, das nächstemal vergess ich mit Sicherheit keine Rechnung mehr!

Wenn der Poststempel erst vom 21.06.2010 oder so ist bringt mir das auch nichts oder?

Trotzdem vielen Dank für eure Hilfe.


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#8
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

Es kommt auf deine Risikobereitschaft an. Entweder du lässt es drauf ankommen und ignorierst bis zum MB alles oder du zahlst und umgehst Einträge in der Infoscore-Datenbank, welche im Übrigen mit immer mehr Firmen zusammenarbeiten. Ausserdem könnte es sein, dass Infoscore wegen ihren Kosten klagt, die Wahrscheinlichkeit ist gering aber möglich.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Dürfen die den überhaupt auf die Inkassogebühren pochen obwohl die HF vorher schon beglichen war?


DÜRFEN geht immer
Ob durchsetzungsfähig stehjt auf einem anderen Blatt
Mit der zweckgebundenen Zahlung der HF bist Du aus dem Schneider
ICH würde gegenüber dem Inkassobüro die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und dem Inkassoladen im selben Schreiben darüber in Kenntnis setzen das es keine offene Forderung seitens des Gläubigers gibt. Schläft ein bzw wird ausgebucht

Folgendes maximale (!) Szenario ist möglich : 2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen. Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen

Mit obiger Vorgehensweise bin ich bisher immer gut gefahren

Zitat:
Ich rufe natürlich nacher bei dem Inkassounternehmen an, wäre mir aber gerne vorher der Rechtslage bewusst.

Telefongespräche mit Call Agenten führen zu nichts
Was soll der Inkasso Call Agent auch sagen ?
Er wird weisungsgemäs auf die Begleichung der Gebühren bestehen
Zitat:
Einfach Überweisungsbeleg hinschicken und die Sache wäre für ein seriöses Inkassobüro erledigt.

Der Zahlungseingang wurde schon bestätigt
Zitat:
Da stimme ich natürlich zu jedoch ist der Auftraggeber Esprit Online Shop und die werden nur mit einem seriösen Unternehmen zusammenarbeiten? :-)) Dann wirds auch eine Vollmacht geben.

Die gibts wohl mit Sicherheit
An der Legitimation des IBs wird ja nicht ernsthaft gezweifelt ;)
Zitat:
Ausserdem könnte es sein, dass Infoscore wegen ihren Kosten klagt, die Wahrscheinlichkeit ist gering aber möglich.

Könnte durchaus auch weiße Raben geben
Man kennt ja nicht alle Raben auf diesem Planeten



-- Editiert am 06.07.2010 23:10

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