Hallo,
nach einem Gerichtsbeschluss habe ich 1/3 (140€)der Kosten gem.
Kostenfestsetzung zu tragen. Im Schreiben steht, dass die gegnerische
Partei bereits die Gesamtsumme bezahlt hat und ich an den Rechtsanwalt
zu zahlen habe. Kontonummer,Bankleitzahl, Verw-Zweck, wurden nicht
angegeben.
Ok, dachte ich und warte auf einen Brief des Rechtsanwalts mit der Angabe
des Kontos, Verwendungszweck.., auf das ich den Betrag überweisen soll.
Statt dessen bekomme ich einen Inkassobrief mit der Hauptforderung plus
einer saftigen Bearbeitungsgebühr (54€).
Was kann ich jetzt machen ?.
Zu erwähnen ist noch,dass es das zweite mal ist, dass der RA mit mir diese
Nummer abzieht. Der Richter gab an die Adresse des RA im abgechlossenen
Prozess einen entsprechenden rechtlichen Hinweis, worauf der RA nicht weiter
auf die Inkassogebühren bestand.
Bin ich jetzt in eine böse Falle gelaufen?
Muss ich die Inkassogebühren bezahlen?. Die Kontoverbindung des RA für die 140€ habe ich trotzdem noch nicht.
Gruss
Katrin
-- Editiert von Katrinkr am 17.07.2008 12:23:22
Inkassoforderung - Bin ich jetzt in eine böse Falle gelaufen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



--- editiert vom Admin
Der Brief kam direkt vom Inkasso-Unternehmen.
Ich habe noch mal die 3 Schriftstücke durchgelesen. Keine Bankverbindung ersichtlich. :vertreten duch Name und Anschrift.
Gruss
Katrin
-- Editiert von Katrinkr am 17.07.2008 12:45:18
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Warum bedient sich ein Anwalt eines Inkassobüros, um einen vollstreckbaren Betrag einzutreiben?
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
--- editiert vom Admin
Noch einmal zum besseren Verständnis.
Im Verfahren ging es um einen Internetkauf.
Der VK wollte die mangelhafte Ware nicht zurünehmen.
Es kam zur Gerichtsverhandlung.
Ergebnis 1/3 der Gerichtskosten ich, 2/3 der
Gegner.
Dann bekam ich ein Schreiben vom Gericht, dass
der Gegner bereits die Gesamtsumme gezahlt hat und ich 1/3 an den Gegner zahlen soll.
Der RA des Gegners beauftragte nun nach 3 Wochen ein Inkassounternehmen mit der "Eintreibung".
Ich habe aber erwartet, dass ich von der gegnerischen Partei (RA) zumindest ein Schreiben erhalte in dem die Zahlungsmodalität (ich will ja die anteiligen Kosten tragen)angegeben wird. (Zahlungsziel,Kontonummer,Bankleitzahl,
Zahlungsgrund)
Das ist nicht erfolgt, sondern der RA holt
sofort die Kanonen raus.
Ich hoffe, ich habe mich nun etwas genauer ausgedrückt.
Gruss
Katrin
-- Editiert von Katrinkr am 17.07.2008 14:35:56
--- editiert vom Admin
Die Inkassogebühren würde ich natürlich nicht zahlen, sondern den unstrittigen Teil direkt an den Rechtsanwalt überweisen.
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Am Besten mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger :
Zweckgebunden nur zur Verrechnung mit Hauptforderung € xx,
Und jetzt?
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