Inkassoforderung - Ebay Rechtens?

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung - Ebay Rechtens?

Hallo,

ich habe von einem Inkassounternehmen eine Forderung bekommen wegen Zahlungsverzugs, aufgrund eines Sofort-Kaufs bei Ebay, welchen ich am 01.05.2020 getätigt habe. Bezahlt habe ich den Artikel versehentlich erst am 14.05.2020. Die Forderung kam schon am gleichen Tag und der Käufer hat weder in der Beschreibung eine Zahlungsfrist genannt noch mir eine Mahnung geschickt. Das einzige was er getan hat ist am 06.05.2020 diesen Text per Ebay-Nachricht:

" Hallo,
" Vielen Dank für Ihren Kauf! Der folgende Artikel ist versandbereit. Leider kann ich den Artikel oben erst verschicken, nachdem die Zahlung bei mir eingegangen ist. Wann kann ich mit der Zahlung rechnen?
Ich würde mich über eine baldige Antwort freuen "

Ist die Forderung Rechtens und wie sollte ich darauf reagieren?

Gruß
Thomas

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60 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So wie du es schilderst, gab es keinerlei Verzug und damit sind die Inkassokosten frei erfundener Quatsch.

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#2
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verkäufer will mir aber erst die Bestellung zuschicken wenn das Inkassounternehmen ihn das los gibt.

Die warten aber bis ich die Forderung zahle . Wie sollte ich das klären ? Einfach warten bis zum mahnbescheid oder Verkäufer anzeigen ?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Verkäufer will mir aber erst die Bestellung zuschicken wenn das Inkassounternehmen ihn das los gibt.

Dann würde ich vom Verkauf zurücktreten, das Geld zurückverlangen und ankündigen, dass er bei Weigerung der Rückzahlung mit einer Klage vor Gericht und einer Strafanzeige wegen Nötigung rechnen muss.

Mit so etwas würde ich nicht weiter verhandeln o.ä.

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#4
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will ja nichts falsch machen aber ich habe mit der Inkasso telefoniert und die meinten ich muss es zahlen weil man es nach 4 Tagen nach dem Kauf über eBay muss.
Der Verkäufer hat mir wirklich nur eine Zahlungserinnerung geschickt, wie es oben steht und keine Mahnung sondern sofort die Forderung an das inkassounternehmen abgetreten.

Der Verkäufer sagt auch „ Normalerweise erfolgt die Zahlung innerhalb einer Woche"

In dem Text bei eBay oder Artikelbeschreibung stand auch nix drin.
Es handelt sich übrigens um einen Privatverkauf.
Das Inkassounternehmen behauptet weiterhin ich muss zahlen.

Ich will die Sache endgültig geklärt habe ohne kosten dafür anwenden zu müssen und mein Geld wieder.
Er hat übrigens behauptet , ,dass er auch bei anderen sofort an das Inkasso unternehmen weiterleitet und er schreibt sowas wie „ wenn die Forderung nicht rechtens wäre dann würde die Inkasso den Fall nicht annehmen „

Die Adresse des Verkäufers habe ich außer die Straßennummer.

-- Editiert von Thomas414 am 24.06.2020 15:53

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Thomas414):
Ich will die Sache endgültig geklärt habe


Deine Frage wurde bereits in der Antwort 1 beantwortet.

Es gibt lt. Deiner Beschreibung keinen Verzug, und ohne Verzug sind keine Kosten durchsetzbar.

Zitat (von mepeisen):
So wie du es schilderst, gab es keinerlei Verzug und damit sind die Inkassokosten frei erfundener Quatsch.


Zitat (von Thomas414):
Er hat übrigens behauptet ,


Du diskutierst zu viel mit anderen. Der Käufer hat den Kaufpreis erhalten, folglich ist er zur Leistung verpflichtet.
Eine Anzeige bringt Dir nichts, wird vermutlich auch eingestellt. Hier führt nur der privatrechliche Weg ans Ziel.
Setz ihm eine nachweisbare aber kurze Frist zur Lieferung, verstreicht die, übergibst Du die Sache einem Anwalt. Der kümmert sich und der Verkäufer muss die Anwaltskosten tragen.

Hier telefonieren, da telefonieren, hier schreiben, da schreiben - alles unnötige Belastung.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort .

Der Kaufpreis entspricht unter 40€ und der vom Verkäufer habe ich Name Vornamen Straße und Stadt . Strassennummer leider nicht .
Weiß nicht ob das reicht .

Ich habe ihn auch schon 2x gemahnt und er behauptet dass der Fall bei der Inkasso liegt sodass er nichts machen kann .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
carosschatz
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo

Tritt der Verzug nicht erst nach 30 Tagen ein?

Der Verkäufer hat nach 4 Tagen die Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen und seine Provision zurück zu erhalten. Dies kann er veranlassen indem er einen sogenannten Fall eröffnet. Somit hat der Verkäufer auf eBay absolut kein Risiko. Zahlt ein Kunde nicht zieht er den Kaufvertrag zurück und bekommt seine Ausgaben wieder.

Außerdem sind es auf eBay nur Richtlinien und hebeln keinerlei Gesetze aus.

Übrigens kann der Verkäufer den Kauf bis zu 32 Tage nach Kauf rückgängig machen. Biete ihm doch an er soll den Kauf über ebay rückgängig machen und dir dein geld wieder zurück zahlen Oder eben die Ware liefern, ansonsten gibt's eben rechtliche Schritte.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von carosschatz):
Hallo

Tritt der Verzug nicht erst nach 30 Tagen ein?

Der Verkäufer hat nach 4 Tagen die Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen und seine Provision zurück zu erhalten. Dies kann er veranlassen indem er einen sogenannten Fall eröffnet. Somit hat der Verkäufer auf eBay absolut kein Risiko. Zahlt ein Kunde nicht zieht er den Kaufvertrag zurück und bekommt seine Ausgaben wieder.

Außerdem sind es auf eBay nur Richtlinien und hebeln keinerlei Gesetze aus.

Übrigens kann der Verkäufer den Kauf bis zu 32 Tage nach Kauf rückgängig machen. Biete ihm doch an er soll den Kauf über ebay rückgängig machen und dir dein geld wieder zurück zahlen Oder eben die Ware liefern, ansonsten gibt's eben rechtliche Schritte.


Ja, so habe ich die Information auch mit den 30 Tagen.

Der Verkäufer immer wieder "

" Moin Herr ***** es ist so das ich erst die Ware zuschicken darf wenn Sie die Restzahlung an das Inkasso Unternehmen getätigt haben. Tut mir leid,
Sie bringen da zwei Sachen durcheinander. Es gibt einen Ebay Fall und davon unabhängig ein Inkassoverfahren gegen Sie. Die Fälligkeit unseres Kaufvertrages war eine Woche nach Abschluss, bei dem Ebay Verfahren waren sie innerhalb der Frist, daher drohen Ihnen damit vermutlich keine Ebay Sperren. Das Inkasso Verfahren ist nicht mehr in meiner Hand. Der Rechtsweg steht ihnen offen, auch ich habe einen Rechtsbindungswillen und sage Ihnen das alles unter Vorbehalt."




Von der Inkasso kam diese Nachricht an den Verkäufer:

" Wir werden die Gegenseite nun weiterhin zur Restzahlung (analog § 367 BGB) auffordern und Sie bei Neuigkeiten unterrichtet halten.
Da die Gebühren noch ausstehend sind, versenden Sie bitte nichts, ehe diese noch nicht beglichen wurden!
Bei Fragen oder Anregungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Wir bemühen uns um schnellstmögliche Rückmeldung. "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
es ist so das ich erst die Ware zuschicken darf wenn Sie die Restzahlung an das Inkasso Unternehmen getätigt haben

Das ist frei erfunden. Wenn er das mit dem Inkasso so vereinbart hat, ist das sein Problem, nicht deines. Er hat das Inkasso beauftragt, obwohl es keinen Verzug gab. Er bleibt auf den Inkassokosten sitzen.

Zitat:
Die Fälligkeit unseres Kaufvertrages war eine Woche nach Abschluss,

Das löst trotzdem keinen Verzug aus und außerdem muss er diesen Zahlungstermin erst mal beweisen...

Zitat:
Das Inkasso Verfahren ist nicht mehr in meiner Hand.

Doch, ist es. Andernfalls begeht er zusammen mit dem Inkasso betrug. Denn wenn das Inkasso das aufgekauft hat und es wirklich nicht mehr in seiner Hand ist, darf das Inkasso keine Gebühren verlangen.

Textvorschlag von mir, basierend auf dem ergänzenden Vorschlag von oben:
---
Werter Verkäufer. Was sie schreiben, ist leider aus einfach nur falsch, alleine schon, weil es keinen Verzug gab. Sie erhalten letztmalig die Aufforderung, die Ware binnen 7 Tagen zu versenden. Bei Weigerung werde ich folgendes unternehmen: Ich werde einen Anwalt engagieren, der sie per Gericht zur Lieferung der Ware zwingt, notfalls wird die Ware dann durch einen Gerichtsvollzieher zwangsweise abgeholt. Die Kosten werden sie zu tragen haben, also nicht nur die Inkassokosten, sondern auch die Gerichtskosten, Anwaltskosten usw.
Ich diskutiere nicht mehr, ich gewähre keine Fristverlängerung.
---

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Textvorschlag von mir, basierend auf dem ergänzenden Vorschlag von oben:
---
Werter Verkäufer. Was sie schreiben, ist leider aus einfach nur falsch, alleine schon, weil es keinen Verzug gab. Sie erhalten letztmalig die Aufforderung, die Ware binnen 7 Tagen zu versenden. Bei Weigerung werde ich folgendes unternehmen: Ich werde einen Anwalt engagieren, der sie per Gericht zur Lieferung der Ware zwingt, notfalls wird die Ware dann durch einen Gerichtsvollzieher zwangsweise abgeholt. Die Kosten werden sie zu tragen haben, also nicht nur die Inkassokosten, sondern auch die Gerichtskosten, Anwaltskosten usw.
Ich diskutiere nicht mehr, ich gewähre keine Fristverlängerung.
---

Danke für den Text , habe ihn so abgeschickt.

-- Editiert von Thomas414 am 24.06.2020 23:42

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe mich beraten lassen und mir wurde geraten rechtlichen Beistand zu holen.
Wie würde das ganze aber ablaufen?

Mir ist wichtig, dass er auch alle kosten zu tragen hat, da es hier um einen Warenwert von 35€ geht, jedoch mit der Forderung +80€ sind es 115€.

Desweiteren habe ich von ihm Vor, Nachname,Straße und Stadt , jedoch nicht die Hausnummer.

Ich will nicht dass es dann so endet, dass ich am ende alles bezahlen muss und es umsonst war.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Sie haben sich in eine Zwickmühle gebracht:
Sie haben angekündigt, einen Anwalt zu beauftragen, wenn die Ware nicht innerhalb von 7 Tagen geliefert wird. Das müssen Sie dann auch tun, sonst merkt der Verkäufer, dass Sie nur bluffen.
An Anwaltskosten fallen erstmal ca. 85€ an. Wenn der Verkäufer nicht ganz blöd ist, bleiben Sie auf den 85€ sitzen.

Zitat:
ich habe mich beraten lassen und mir wurde geraten rechtlichen Beistand zu holen.
Wie würde das ganze aber ablaufen?

Sie gehen zu einem Anwalt, schildern die Sache, bringen die Belege mit, was Sie gekauft haben, und dass Sie bezahlt haben. Dann lassen Sie den Anwalt machen. Er weiß was zu tun ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie haben sich in eine Zwickmühle gebracht:
Sie haben angekündigt, einen Anwalt zu beauftragen, wenn die Ware nicht innerhalb von 7 Tagen geliefert wird. Das müssen Sie dann auch tun, sonst merkt der Verkäufer, dass Sie nur bluffen.
An Anwaltskosten fallen erstmal ca. 85€ an. Wenn der Verkäufer nicht ganz blöd ist, bleiben Sie auf den 85€ sitzen.

Zitat:
ich habe mich beraten lassen und mir wurde geraten rechtlichen Beistand zu holen.
Wie würde das ganze aber ablaufen?

Sie gehen zu einem Anwalt, schildern die Sache, bringen die Belege mit, was Sie gekauft haben, und dass Sie bezahlt haben. Dann lassen Sie den Anwalt machen. Er weiß was zu tun ist.


Ich habe den Verkäufer am 24.06.20 folgendes geschickt:

Hallo ,

was sie schreiben, ist leider aus einfach nur falsch, alleine schon, weil es keinen Verzug gab.
Sie erhalten letztmalig die Aufforderung, die Ware binnen 7 Tagen zu versenden. Bei Weigerung werde ich folgendes unternehmen:
Ich werde einen Anwalt engagieren, der sie per Gericht zur Lieferung der Ware zwingt, notfalls wird die Ware dann durch einen Gerichtsvollzieher zwangsweise abgeholt.
Die Kosten werden sie zu tragen haben, also nicht nur die Inkassokosten, sondern auch die Gerichtskosten, Anwaltskosten usw.
Ich diskutiere nicht mehr, ich gewähre keine Fristverlängerung.

Mit freundlichen Grüßen






Was soll der Verkäufer den machen? Mir ist halt wichtig, dass er absolut Chancenlos ist und alle Anwaltskosten zu tragen hat. Ich bin nicht Zahlungsverzug und bezahlt wurde am 14.05.2020 ! Er behauptet immer wieder, erst wenn der Fall mit der Inkasso geklärt wird, wird er mir die Ware zuschicken.

Er behauptet folgendes:

" Das Inkasso Verfahren ist nicht mehr in meiner Hand. Der Rechtsweg steht ihnen offen, auch ich habe einen Rechtsbindungswillen und sage Ihnen das alles unter Vorbehalt. "

" Wenn Sie dieser Ansicht sind, brauchen Sie wohl einen Rechtsanwalt der das Inkassounternehmen von Ihrer Ansicht überzeugt. Ich kann wie gesagt nichts mehr für Sie tun, weil: die Forderung längst an EuroNordInkasso abgetreten ist. Der Artikel liegt verpackt auf meiner Kommode und da bleibt er auch, bis ich von dem Inkassounternehmen höre das Sie aus dem Schneider sind. Ihre ganzen Nachrichten beeindrucken mich nicht, ich hab außer Ihnen noch andere Inkasso Kunden die mir auch einen vom Pferd erzählen. "

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#14
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Thomas414):
die Forderung längst an EuroNordInkasso abgetreten ist.


Wichtige Info. Wenn das so stimmt, dann könnte man auch von Betrug sprechen, denn das IB erbringt dann keine Rechtsdienstleistung mehr.

Ich würde mir überlegen, ob ich nicht alternativ den Rücktritt vom Kaufvertrag erkläre. Angesichts der Weigerung des Verkäufers ist das IMHO problemlos möglich. Wenn du natürlich auf Lieferung des Artikels bestehst, wirst du wahrscheinlich ohne Anwalt nicht weiter kommen. Die Anschrift lässt sich ermitteln

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat (von Thomas414):
die Forderung längst an EuroNordInkasso abgetreten ist.


Wichtige Info. Wenn das so stimmt, dann könnte man auch von Betrug sprechen, denn das IB erbringt dann keine Rechtsdienstleistung mehr.

Ich würde mir überlegen, ob ich nicht alternativ den Rücktritt vom Kaufvertrag erkläre. Angesichts der Weigerung des Verkäufers ist das IMHO problemlos möglich. Wenn du natürlich auf Lieferung des Artikels bestehst, wirst du wahrscheinlich ohne Anwalt nicht weiter kommen. Die Anschrift lässt sich ermitteln


Von mir aus kann ich auch den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Geht das den obwohl ich Mittwoch geschrieben habe, dass ich auf Lieferung der Ware warte?
Die Ware ist mir nicht so wichtig, wie soll ich das ganze den jetzt formulieren ?
Ich habe aber ein Gefühl, dass er mir auch das Geld nicht zurückgeben wird.

Übrigens habe ich ein Brief von Inkasso wo folgendes steht:

" unser Mandant hat uns mitgeteilt, dass Sie einen Betrag in Höhe von 35,00€ direkt an diesen überwiesen haben. Wir fordern Sie auf zukünftige Zahlungen ausschließlich an uns zu richten.
Sie hatten im Vorfeld die gesetzten Zahlungsziele nicht eingehalten. Daraufhin wurden wir mit der Einziehung der Forderung beauftragt. Erst nach unserer Beauftragung leisteten Sie eine Direkztzahlung an unseren Mandanten. Dies ist eindeutig nachweisbar.
Die durch unsere Beauftragung entstandenen Kosten sind von Ihnen als Verzugsschaden zu tragen, da Sie den Zahlungsverzug verursachten.

Wir fordern Sie auf die restliche Forderung in Höhe von .............
Wenn bis dahin kein Zahlungseingang, werden wir den Anspruch umgehend gerichtlich durchsetzen, was für sie mit weiteren, deutlich höheren Kosten verbunden ist"

Es geht ja auch um das Prinzip wie das Verkäufer sich verhält.
Ich will, dass er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die ganzen Anwaltskosten tragen werden muss, wenn ich diesen beauftrage, deshalb brauche ich sicherheit bei dem ganzen Vorgehen.


-- Editiert von Thomas414 am 28.06.2020 11:52

-- Editiert von Thomas414 am 28.06.2020 11:58

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Du hast bezahlt--- du hast hoffentlich dafür einen Nachweis? Kontoauszug zB?
Das IB hat es immerhin auch bestätigt.

Zitat (von Thomas414):
Von mir aus kann ich auch den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.
Dann tu das doch.

Zitat (von Thomas414):
Ich will, dass er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die ganzen Anwaltskosten tragen werden muss, wenn ich diesen beauftrage, deshalb brauche ich sicherheit bei dem ganzen Vorgehen.
Ehrlich? Ein solches Fass wegen 40,- aufzumachen und sich mit einem bockigen Verkäufer und einem IB anzulegen, das grenzt entweder an rasende Langeweile, an Sturheit³ oder an blankes Unverständnis des Ablaufs.

**Hornberger Schießen**

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich hatte doch keine andere Wahl ?
Hätte ich nicht die 35€ gezahlt, dann wäre ich im Zahlungsverzug und alles von Inkasso wäre rechtens.
Nachweis ist selbstverständlich da.

Jetzt hat er die 35€ und ich habe nichts bekommen. Das hat nichts mit langeweile oder sonstiges zu tun, allgemein macht der Verkäufer es auch bei anderen Käufern und behauptet man wäre im Zahlungsverzug, obwohl man es nicht ist.

Ich bin bereit den Rechtsanwalt einzuschalten, aber nur unter der Bedingung, dass auch alles in Ordnung verläuft und ich wirklich alles gemacht habe, dass es für mich sprechen wird und er nicht da raus kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Thomas414):
Ich bin bereit den Rechtsanwalt einzuschalten, aber nur unter der Bedingung, dass auch alles in Ordnung verläuft


Dann mach das doch. Hier immer das Gleiche zu schreiben, bringt Dich nicht weiter.

Zitat (von Thomas414):
Hätte ich nicht die 35€ gezahlt, dann wäre ich im Zahlungsverzug


Ob Du nicht trotz Zahlung in Verzug warst, wissn wir nicht. Unsere Einschätzung dazu resultiert aus Deinen Angaben.

Zitat (von Thomas414):
was sie schreiben, ist leider aus einfach nur falsch,
und das "aus" sagt hier was aus?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Thomas414):
Hätte ich nicht die 35€ gezahlt,
Du hast gezahlt. Das ist belegt. Das bestätigt sogar das IB.
Zitat (von Thomas414):
Die Ware ist mir nicht so wichtig,
Dann gehts nur noch um 35,- Also dann doch wohl Rücktritt vom Kaufvertrag.
Zitat (von Thomas414):
Ich bin bereit den Rechtsanwalt einzuschalten, aber nur unter der Bedingung, dass auch alles in Ordnung verläuft und ich wirklich alles gemacht habe, dass es für mich sprechen wird und er nicht da raus kommt.
Solche Bedingungen sind einfach nur albern.
Zitat (von Thomas414):
Aber ich hatte doch keine andere Wahl ?
Doch, man hat immer eine andere Wahl... du hast einfach mit allen viel zu viel kommuniziert und lässt dir nun ein X für ein U vormachen.

Schon ab #3 wurde empfohlen, tritt vom Vertrag/Kaufvertrag zurück...
Bitte lies alles nach.

Was du willst, klingt wie: manno, ich geh bis zum EuGH, aber nur, wenn der Böse auch wirklich bestraft wird.
Nicht nur albern, sondern höchst kindisch.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich fass es nochmal Zusammen:
Ebay-Kauf getätigt am: 01.05.2020
Beschreibung erhielt keine Informationen, bis wann gezahlt werden soll.

Zahlungserinnerung vom Verkäufer erhalten am 05.05.2020 mit folgendem Text:
" Wann kann ich mit der Zahlung rechnen?" <- Keine Zahlungsfrist genannt bekommen.

Brief von Inkasso bekommen: 14.05.2020 ( Wurde schon am 12.05 erstellt )
" Ich soll die Bestellung + Gebühren zahlen, da ich im Zahlungsverzug bin "

Zahlung von mir für die Bestellung getätigt am: 14.05.2020




Inkasso schreibt zum Mandanten:

" Wir werden die Gegenseite nun weiterhin zur Restzahlung (analog § 367 BGB) auffordern und Sie bei Neuigkeiten unterrichtet halten.Da die Gebühren noch ausstehend sind, versenden Sie bitte nichts, ehe diese noch nicht beglichen wurden! "




Verkäufer schreibt mir:

" Das Inkasso Verfahren ist nicht mehr in meiner Hand. Der Rechtsweg steht ihnen offen, auch ich habe einen Rechtsbindungswillen und sage Ihnen das alles unter Vorbehalt. "

" Der Artikel liegt verpackt auf meiner Kommode und da bleibt er auch, bis ich von dem Inkassounternehmen höre das Sie aus dem Schneider sind. "

" Weder deckt ihr Betrag die Forderung des Inkassounternehmens, noch steht es mir zu durch das Abtreten dieser weiter mit Ihnen zu verhandeln. "

" Ich kann es nicht stoppen, Sie waren 10 Tage im Zahlungsverzug, haben nicht auf die Zahlungserinnerung reagiert und sind es noch immer. Ohne das Inkassounternehmen hätten Sie garnichts bezahlt. Ich warte also auf Ihre rechtlichen Schritte. "

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Thomas414):
der Käufer hat weder in der Beschreibung eine Zahlungsfrist genannt noch mir eine Mahnung geschickt.

Und es gab auch keine automatisierten Mails von eBay, aus denen sich eine Zahlungsfrist ableiten lässt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Thomas414):
der Käufer hat weder in der Beschreibung eine Zahlungsfrist genannt noch mir eine Mahnung geschickt.

Und es gab auch keine automatisierten Mails von eBay, aus denen sich eine Zahlungsfrist ableiten lässt?


Nein es gab nur diese Nachricht am 5.05.2020 :
" Vielen Dank für Ihren Kauf! Der folgende Artikel ist versandbereit:
Leider kann ich den Artikel oben erst verschicken, nachdem die Zahlung bei mir eingegangen ist.
Wann kann ich mit der Zahlung rechnen?
Ich würde mich über eine baldige Antwort freuen. "

Diese hier automatisierte Mail von eBay am 05.05.2020

" Hallo ,
Bitte schließen Sie die Kaufabwicklung ab und bezahlen Sie, damit der Verkäufer Ihre Bestellung verschicken kann.
Zahlen Sie innerhalb von 4 Tagen, um zu vermeiden, dass ein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet wird "

und das von Ebay weil er einen Fall aufgemacht haben wegen nicht bezahlen.:

" Wenn Sie bei einer Auktion Höchstbietender sind oder die Sofort-Kaufen-Option wählen, sind Sie verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Begleichen Sie bitte Ihre Rechnung bis zum Do, 14. Mai. 2020 10:30.

Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, schickt der Verkäufer den Artikel an Sie und der Fall wird geschlossen. Sollten Sie Ihren Artikel nicht bezahlen, kann dies zu Einschränkungen bei der Nutzung Ihres eBay-Kontos führen. "




Das Inkassobüro und der Verkäufer behaupten ich wäre schon ab dem 05.05.2020 im Zahlungsverzug!

-- Editiert von Thomas414 am 28.06.2020 14:38

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Vielleicht ist der Verkäufer das Inkassobüro?
Schon mal dran gedacht?
vom 1.5. bis 12.5....schnell wie der Wind...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielleicht ist der Verkäufer das Inkassobüro?
Schon mal dran gedacht?
vom 1.5. bis 12.5....schnell wie der Wind...

Nein, ist er nicht. Ich habe ihn sogar über google/facebook gefunden.
Es ist halt vermutlich seine "Art" sich so zu Verhalten.

Das Inkasso will ja demnächst folgendes tun:
" Wenn bis dahin kein Zahlungseingang, werden wir den Anspruch umgehend gerichtlich durchsetzen, was für sie mit weiteren, deutlich höheren Kosten verbunden ist"
Nach Telefonat mit der inkasso, meinen die man muss nach 4 Tagen zahlen.

Ganz ehrlich, ich weiß einfach nicht ob es sich alles lohnt.
Nachher zahle ich den Anwalt und es kommt nichts raus. Aber eigentlich ist das doch eindeutig, dass der Verkäufer totalen blödsinn redet. Nur die Frage ist, er hat ja das Inkassobüro beufragt, ob es dann durchkommen wird oder er sich rausredet und ich somit alle Anwaltskosten tragen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Der Verkäufer hat nach 4 Tagen die Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen und seine Provision zurück zu erhalten. Dies kann er veranlassen indem er einen sogenannten Fall eröffnet. Somit hat der Verkäufer auf eBay absolut kein Risiko. Zahlt ein Kunde nicht zieht er den Kaufvertrag zurück und bekommt seine Ausgaben wieder.
Das ist übrigens falsch!

Zitat:
Außerdem sind es auf eBay nur Richtlinien und hebeln keinerlei Gesetze aus.
Eben genau weil die EBAY Richtlinien keine Gesetze aushebeln ist das andere von dir geschriebene falsch was sich auf den KV bezieht. Das mit der Privision stimmt ist aber Probelem von EBAY...

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich sehe, der Fall bei mir ist doch komplizierter und somit kann ich auch Verlieren und alle Anwaltskosten selber tragen?

Das ganze hat mir so viel Nerven und Zeit gekostet , dass es mir wichtig ist , dass auch er Konsequenzen trägt.

Nochmals: Er hat die Forderung an die Inkasso abgetreten, ist somit rechtliche Schritte einzuleiten zwecklos, weil er nicht der schuldige ist?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Thomas414):
somit kann ich auch Verlieren und alle Anwaltskosten selber tragen?

Das Risiko hat man immer ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Thomas414):
somit kann ich auch Verlieren und alle Anwaltskosten selber tragen?

Das Risiko hat man immer ...

Verstehe.
Nur dann könnte theoretisch jeder ein InkassoBüro beantragen nach ein paar Tagen wenn man seine Bestellung nicht erhält und sagen, ich gebe die Ware erst wenn sie den vollen Betrag zahlen.


Was mich stört, ist dass ich nicht die Hausnummer des Verkäufers habe, sondern nur Vor Nachname Straßename und Ort.

-- Editiert von Thomas414 am 28.06.2020 22:42

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Thomas414):
Nur dann könnte theoretisch jeder ein InkassoBüro beantragen nach ein paar Tagen wenn man seine Bestellung nicht erhält und sagen, ich gebe die Ware erst wenn sie den vollen Betrag zahlen.

Wie Du siehst, geht das sogar praktisch ...



Zitat (von Thomas414):
Was mich stört, ist dass ich nicht die Hausnummer des Verkäufers habe, sondern nur Vor Nachname Straßename und Ort.

Da sollte sich die Hausnummer doch ermitteln lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Thomas41
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Thomas414):
Nur dann könnte theoretisch jeder ein InkassoBüro beantragen nach ein paar Tagen wenn man seine Bestellung nicht erhält und sagen, ich gebe die Ware erst wenn sie den vollen Betrag zahlen.

Wie Du siehst, geht das sogar praktisch ...
.


Ich meinte "Zahlung" oben und nicht " Bestellung "


Nachher redet sich der Verkäufer raus und sagt, ich durfte ja nichts machen weil die Inkasso es mir verboten hat die Ware zusenden, sonst hätte ich es gemacht.
Ich verstehe leider es nicht und habe Angst nachher alle Anwaltskosten selber tragen zu müssen.

Bin mir jetzt wieder sehr unsicher ob ich zum Anwalt gehen soll.

0x Hilfreiche Antwort

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