Inkassoforderung - Schuldnerberatung

6. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
moenle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung - Schuldnerberatung

Hallo,
kann mir jemand weiter helfen.
meine schwiegermutter hat 1982 im ottoversand möbel im wert von 3500DM bestellt. danach war sie durch die trennung von ihrem mann zahlungsunfähig. vor 10 jahren hat sie ein schreiben vom inkassounternehmen deutscher Inkasso dienst bekommen und mit denen eine ratenzahlung von 100€ vereinbart. diese hat sie jeden monat bezalt bis auf letzten. sie hat es jahrelang vor allen versteckt, jetzt kam es raus. sie hat laut rechnung nun schon 12000€ an das inkassounternehmen abgedrückt. und mit diesen 100€ nichtmal die zinsen gedeckt. sie wird aufgefordert diese 100€ weiter zu bezahlen oder die mittlerweile 15800€ sofort zu bezahlen. leider hat sie keinerlei unterlagen mehr. was sollen wir jetzt tun. mehr wie 100€ kann sie nicht bezahlen aber die schulden werden auch nicht weniger. wer kann uns eventuell helfen?
vielen dank

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12301.01.2012 17:38:17
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

Ist über diese Forderung jemals ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid ergangen? Wenn nicht, ist die Forderung mit hoher Wahrscheinlichkeit schon lange verjährt. Im Fall der Verjährung muss deine Schwiegermutter dem Inkasso-Unternehmen lediglich schreiben, dass sie sich auf die Verjährung beruft und damit wär die Sache schon erledigt. Wenn die 28-Jahre alte Grundforderung tatsächlich lediglich 3.500 DM betragen hat und seit dem Jahr 2000 monatlich 100 EUR gezahlt worden sind, sollte die Forderung schon längst beglichen sein. Wenn diese Zahlen stimmen, muss davon ausgegangen werden, dass deine Schwiegermutter hier massiv über den Tisch gezogen worden ist.

Deine Schwiegermutter sollte aber so oder so dringend zur Schuldnerberatung oder ggf. auch zum Rechtsanwalt gehen. Der Sachverhalt ist viel zu unklar, um hier eine Empfehlung zu geben.

Der Rat der Schuldnerberatung oder des RA wird wahrscheinlich sein, dass zunächst sämtliche Zahlungen eingestellt werden und eine vollständige Forderungsaufstellung von dem Inkassoladen angefordert wird. Diese Forderungsaufstellung müsste dann gründlich überprüft werden. Die Schuldnerberatung oder der RA sollten auch prüfen, ob gegebenenfalls ohne Rechtsgrund geleisteten Zahlungen von dem Inkassoladen zurückgefordert werden können.

-- Editiert C. Norris am 06.12.2011 22:14

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moenle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

super. vielen dank. das hat mir wahnsinnig weiter geholfen.

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