Inkassoforderung - Soll ich erst mal Widerspruch dagegen einlegen?

17. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
Inkassoforderung - Soll ich erst mal Widerspruch dagegen einlegen?

Hallo zusammen,
ich benötige bitte einen Rat in folgender Sache. Ich bekam am 15.11.05 (Versanddatum 11.11.05) ein Schreiben eines Inkassounternehmens aus Hannover mit einer Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid vom 29.05.1996. So jetzt hab ich erst mal diesen Mist am Hals. Ich habe sofort versucht in meinen Unterlagen zu recherchieren in wie weit es da in meiner Vergangenheit solch einen Vorgang gab. Leider habe ich nix gefunden und ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen ob diese Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist. In dem Schreiben beruft sich das Inkassounternehmen auf vorangegangene Mahnungen, die meinerseits unbeantwortet geblieben wären. ?????? Ich habe (und das schwöre ich bei allem was mir lieb ist) niemals ein Schreiben dieses Inkassounternehmens in Händen gehalten, mir kommt dass alles sehr suspekt vor. Ich kann aber leider auch nicht ausschliessen, dass es diese Forderung vielleicht tatsächlich gab, hatte aber Jahrelang das Problem, dass meine Frau Schulden angehäuft hat und wenn dann Erinnerungen / Mahnungen stc. kamen, hat sie die Post mir einfach vorenthalten und hat versucht zu mauscheln, also kann es durchaus sein, dass da auch etwas Wahres dran ist, würde mich gelinde gesagt auch nicht wundern, bei dem Finanzhaufen, den mir meine Frau (mittlerweile Ex) da hinterlassen hat. Es tauchen immer mal wieder irgendwelche Forderungen auf und ich darf bezahlen. Diese Forderung ist von einer AWO / Jugendhilfe und Kindertagesstätten. Meine Kinder sind mittlerweile 16 und 18 und haben schon seit mindestens 10 Jahren keine Kindertagesstätte mehr nötig. Also ich weiss wirklich nicht woher diese Forderung stammt und ob sie überhaupt rechtens ist.
Jetzt fordert das Inkassounternehmen mich auf doch endlich die Schuld anzuerkennen und mit einer mtl. Ratenzahlung zu beginnen (innerhalb der nächsten 10 Tage). Soll ich erst mal Widerspruch dagegen einlegen bis zur endgültigen Klärung und kann ich Unterlagen einfordern, die mein Säumnis belegen ? Was kann ich tun ? Vorab schon einmal Danke für die ankommenden Tips.

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"HinDu"

Post vom Inkassobüro?

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30 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es ist m.e nicht nötig hier genüber einer inkassofirma irgendetwas
zu rechtfertigen bzw zu erklären
Inkassofirmen sind private Firmen die keinerlei behördliche Gewalt haben. Aus diesem Grund brauchst Du auch nicht großartig mit dieser Firma aus Hannover zu kommunizieren ! Ich würde folgendermasen
vorgehen:

Jede Inkassofirma ist verpflichtet sich nach aufforderung des "vermeintlichen Schuldners" mittels einer Vollmacht zu legitimiern ( §§ 174,410 BGB )
Diese Vollmacht wird aus verwaltungstechnischen Gründen meistens "vergessen" dem Mahnbrief mit bei zu legen ! Ein " Manko " welches man ausnutzen sollte !

Ich würde dem Inkassobüro folgendes Fax schicken :
"Ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gemäß 174,410 BGB ab"

Die Inkassofirma muß lt BGB die Vollmacht im Orginal (!) vorlegen und (!) die eigentliche
Forderung Muß (!) mit dabei sein !

Die überwältigende Mehrheit der Inkassofirmen reagiert hier jedoch (glücklicherweise) recht hilflos !

Meistens kommt dann nur eine Kopie der Vollmacht : Dies ist nicht rechtens !
( siehe auch OLG Köln Az 16 U 25/99 sowie § 410 ZPO
In diesem Fall würde ich zurückweisen wieder mit ähnlichen Fax :
"Ich beziehe mich auf mein am (datum)... verschicktes Fax ! Ich fordere sie erneut auf mir endlich die Vollmacht gemäß §§ 174,410 BGB vorzulegen "

( die vom inkasso verschickte Kopie würde ich nicht erwähnen)

oder :
Die Vollmacht wird verschickt aber die Forderung ist nicht beigelgt ! Nicht rechtens !
ich würde wieder zurückweisen mit dem selben fax : ( " ich beziehe mich.....")

oder :
Das Inkassobüro geht in keiner weise auf die Vollmachtsanforderung ein (auch oft)
und verhält sich so als ob es nie eine Anforderung gegeben hätte und mahnt munter weiter !
Nach jedem weiteren Mahnbrief dasselbe Fax (" ich beziehe mich....")

Die meisten Inkassobüros , vor allem die, die im sogenannten Masseninkassogeschäft tätig sind geben nach gewisser Zeit entnervt auf.

Innerhalb dieser "Vollmachtsanforderungszeit" würde ich eine evtl nichtstrittige Summe (ohne gebühren) direkt auf das gläubigerkonto überweisen (nicht aufs inkassokonto)
mit dem vermerk : unter vorbehalt ! Natürlich nur wenn die Forderung auch akzeptiert wird ! Was in dem beschriebenen Fall erst zu prüfen wäre ! Evtl mal die AWO anrufen und nachfragen ?

Selbstverständlich kann es bei einer "größeren" Forderung auch möglich sein das die vom Inkassobüro verlangte Vollmacht in vorgeschriebener Form zugeschickt wird.

Ich würde hier, abgesehen von der permanententen und peniblen Vollmachtseinforderung,
keinerlei (!) Kommunikation mit dem inkassobüro führen .
n :

gruß
thehellion

-- Editiert von thehellion am 17.11.2005 10:23:36

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@thehellion: Sie scheinen bisher die "Engel" unter den IB erwischt zu haben. Ich hatte in der Vergangenheit einiges mit diesen Einrichtungen zu tun und kann nur sagen, den einzigen, den diese Verzögerungstaktiken sowie Provokationsvorgänge schaden, ist derjenige welcher Schulden hat.

Ich stimme dem zwar zu, dass Vollmacht sowie Forderungsaufstellung angeforder werden, jedoch sollte die Forderung berechtigt sein, ist es der sicherlich falsche Weg, auf Konfrontationskurs zu gehen.

Vielmehr sollte der Schuldner versuchen, einen Einigungsweg zu gehen, welcher ermöglicht, eine Lohnpfändung oder ähnliches zu umgehen und eine Ratenzahlung einzugehen (immer auf Hauptforderung zahlen).

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#3
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Ich bin überwältigt, von den Tip's und Ratschlägen.

Zu thehellion: Das hört sich für mich alles sehr plausibel an und ich denke ich werde es mal auf diesem Weg versuchen. Aber auch was murgab in seinem Beitrag schreibt werde ich weitestgehend versuchen zu berücksichtigen, nur wäre ich ja gerne bereit die Sache aus der Welt zu schaffen, sofern ich auch nur annähernd eine Ahnung hätte was die Hauptforderung sein könnte. Dann würde ich selbstverständlich versuchen mich gütlich zu einigen, nur wenn ich noch nicht mal das Bauchgefühl habe "da könnte was sein", möchte ich lieber erst mal die von thehellion beschriebenen Vollmachten und Unterlagen einsehen. Sollte sich dann herausstellen dass die Forderung berechtigt ist werde ich auch zahlen bzw. mich mit dem eigentlichen Gläubiger einigen.

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"HinDu"

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn ein VB existiert, würde ich den in Kopie anfordern.

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@thehellion: Sie scheinen bisher die Engel unter den IB erwischt zu haben. Ich hatte in der Vergangenheit einiges mit diesen Einrichtungen zu tun und kann nur sagen, den einzigen, den diese Verzögerungstaktiken sowie Provokationsvorgänge schaden, ist derjenige welcher Schulden hat.

Was soll der Schwank ?
Was hat das mit Verzögerungstaktigen zu tun ?
Die Meisten Inkassobüros sind nicht fähig die Vorgaben zu erfüllen !
Bei den üblichen Masseninkassoschreiben wird ausgebucht also hat der "vermeintliche Schuldner (!!)" Geld gespart !

Engel unter Inkassobüros ?
Alle (!)arbeiten mit den selben Hütchenspielertricks - Dominante Briefe mit allerlei angedrohten möglichen Konsequenzen
die sich jedoch allmählich bei entsprechender Reaktion seitens des vermeintlichen Schuldners regelmäsig in Luft auflösen !
Wie ein gigantischer Wonderbra !
Lesen Sie die Postings in diesem Forum ?
Alles die Engel unter den IB ?
wo sind die Unterschiede ????
Es gibt keine !

Oder Meinten Sie mit den anderen die Harten Jungs von Moskau Inkasso ;)

Ich habe dem Fragenden übrigens geraten sich hier mit der AWO in Verbindung zu setzen um die Sache abzuklären.

Der Einigungsweg sollte hier mit dem eventuellen Hauptgläubiger
begangen werden und nicht mit einem Inkassobüro !
gruß
thehellion

-- Editiert von thehellion am 17.11.2005 12:14:23

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn der Gläubiger darauf eingeht

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Es ist ja noch keine Vollmacht/bzw ordnungsgemäße abtretungserklärung gemäß BGB eingegangen ;)

Es ist eigentlich eine Sauerrei das sogar AWO umgehend zum Inkasso greift ohne zumindest zu versuchen andere Wege zu beschreiten !

Wer hat denn noch alles ein inkassobüro im Koffer ? Der Vatikan ? Der dalai lama ?
Die Heilsarmee ? Gibts bald nur noch Abzocker ?

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#8
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

was soll den dieses dämliche vollmachtsgetruller bringen? das ist völlig witzlos, entweder man reagiert gar nicht und die buchen aus oder sie buchen halt nicht aus. das inkassobüro was wegen nem vollmachtsfax aufgibt muss erst noch gegründet werden.

entweder es gibt einen vollstreckungsbescheid dann heisst es zahlen bzw. sich auf raten einigen bevor der gerichtsvollzieher kommt und die sache schlimmer wird oder es gibt eben keinen dann kann man die sache getrost ignorieren.

wie von mahnmann bereits geschrieben: vollstreckungsbescheid in kopie und dann weiter sehen.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

was soll den dieses dämliche vollmachtsgetruller bringen? das ist völlig witzlos, entweder man reagiert gar nicht und die buchen aus oder sie buchen halt nicht aus. das inkassobüro was wegen nem vollmachtsfax aufgibt muss erst noch gegründet werden.

nach der 1 oder 2 Vollmachts Zurückweisung buchen m.e.die Meisten ( entnervt ) aus. Natürlich kommt es auch auf die Höhe an . Bei z.b 500 oder 1000 € wird sich logiischerweise die Inkassofirma mehr bemühen .Da dürfte spätestens nach der 1 Zurückweisung die Vollmacht in der vorgeschriebenen form dem Schuldner vorgelegt werden !

Der springende Punkt bei der einforderung ist ein anderer :
Hier signalisiert der vermeintliche Schuldner dem Inkassobüro durch die penible Anforderung ( und zurückweisung )das er nicht bereit ist einfach auf die Schnelle mal die Gebühren rüberzuschieben.

Hatte übrigens mitte Letzten Jahres - als ich selbst erstmalig von einem Inkassobüro
(intrum) wg einer telefonrechnung von schlappen 6 € angemahnt wurde mit dieser Vollmachtsanforderung Erfolg. Damals noch Inkassomäsig grün hinter den ohren !
Beim Googeln auf den Beitrag von einem Credipula (oder so ähnlich) hier bei 123rechtforum gestoßen eben mit diesem Tip mit der vollmachtanforderung
2 Mal hat intr. nur Kopien verschickt
2 Mal habe ich zurückgewiesen- das wars !
(hatte mich gefreut wie m. friedman nach der schneeballschlacht ;)
aber wahrscheinlich wäre - da hast Du recht - ohnehin ausgebucht worden.
Damals wusste ich dies jedoch nicht.
Dieser Vorfall hat allerdings auch seit letztem jahr mein Intresse an diesem sehr bizarren Geschäftsbereich geweckt

Ich halte weiterhin die penible Vollmachtsanforderung
für eine kraftvolle Waffe gegen Inkassobriefe.

schon lange keine postings mehr von credipula gelesen , gibts den noch ?

-- Editiert von thehellion am 18.11.2005 09:11:07

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#10
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Irgendwie sollte man hier auch hin und wieder unterscheiden, um was für Forderungen es eigentlich geht.

Deshalb @thehellion hier noch einmal: Hierbei handelt es sich um einen Vollstreckungsbescheid aus 1996, sprich: die Forderung ist mindestens 9 Jahre ALT!!!

Wie lange ist die "Ex" nicht mehr da, ist die Post vielleicht an sie gegangen??

Grundsätzlich ist es richtig, dass natürlich erst die Vollmacht sowie Forderungsaufstellung angefordert bzw. zugesandt werden müssen, jedoch reden wir hier in 80% der Fälle von tatsächlich vorhandenen Forderungen, welche uralt sind.

Da ist es sicherlich nicht der richtige Weg, sich erst "anzulegen" und dann zu versuchen eine Ratenzahlung zu finden.

Denn wer Ihrem Rat folgt und dies in den o.g. 80% der Fälle versucht, wird bei einer versuchten Vereinbarung mit den IBs dann kläglich scheitern.

Und Sie können mir glauben, dass ich, nachdem ich nach meiner Selbstständigkeit mit 12 Gläubigern und 200 TDM Nachlaß mich mit ALLEN IBs einigen konnte und einen Großteil der Zinsen nicht zahlen musste. Dies wäre jedoch nicht gegangen, wenn ich Ihrem Ratschlag gefolgt wäre.

Also bitte nicht verallgemeinern. Dies wirkt vielleicht bei Leuten, welche ungerechtfertigte Forderungen erhalten oder aber erst seit kurzem zahlungspflichtig sind, für alle anderen wäre dieses von Ihnen beschriebene Vorgehen nur schädlich.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Ich bin anderer Meinung !
Bei der überwältigenden Mehrheit aller Fälle die hier im Forum gepostet wurden geht es um relativ frische Fälle - wenige monate oder gar wochen alte Forderungen.

Das mit den uralten forderungen wie z.b Fragesteller hier , dürfte klar in der Minderheit sein - wobei ich natürlich keine Strichlisten führe.

Sind Sie sich wirklich sicher das eine andere - Strategie bei Ihrer persönlichen
Erfahrung mit IBs u.U doch besser gwesen wäre ?
Inkassofirmen sind immer interesiert Ratenzahlungen zu vereinbaren !

Wie ich bereits in einem Vorposting erwähnte wird bei Summen wie etwa die von Ihnen Genannte das Einfordern von Vollmachten bzw Abtretungsurkunden höchstens einen Zeitgewinn bringen.

Bei 200 T hätten sich die IBs natürlich bemüht da keinen Fehler zu machen !

Die penible Vollmachteinforderung sollte eigentlich immer der erste schritt sein !
gruß
thehellion

-- Editiert von thehellion am 18.11.2005 20:49:34

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#12
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Also ich bin überwältigt von den vielen Antworten und Ratschlägen, ist aber auch für mich recht verwirrend. Wie sollteich mich den jetzt verhalten ? Ich habe jetzt mal den rat des ersten Posters angenommen und erst ma zurück gewiesen, mangels Vollmacht. Sollte diese doch hier eintreffen, werde ich versuchen mich mit der AWO in Verbindung zu setzen um direkt zu begleichen. Der geforderte Betrag ist knappe 500 € (498,xx € genau). Und ich weiss wirklich nicht wie der Zustande kam. Meine Ex-Frau (ich habe sie angefragt) kann es sich auch nicht erklären (na wer's glaubt). Sie hat mir immer solche Sachen unterschlagen und alle paar Tage kommt was neues ans Tageslicht. Deswegen weiss ich ja nicht ob die Forderung nicht doch gerechtfertigt ist. Ich mache jetzt folgendes: Ich setze mich mit der AWO in verbindung und versuche zu klären ob die Forderung berechtigt ist. Ich erkläre, dass ich nicht weiß um was sich handelt undwerde die Sache, falls rechtens, bezahlen (vielleicht einen Vergleich oder so schliessen).....mal sehen. Ich will die Sache ja bereinigen, sofern es da tatsächlich eine Forderung gegen mich gibt, mich kotzt nur an, dass hier Sachen auftauchen, die eigentlich meine Frau verdummbeutelt hat und ich völlig ahnungslos war uund wohlauch noch einige mal sein werde, mal sehen was da noch so alles kommt, ich sollte ihr den Hals umdrehen....oder andere Frage, kann ich diese Forderungen die sie mir verheimlicht hat ihr hälftig vom Unterhalt einbehalten ? Das wäre der Hammer......sollte mal meine Scheidungsanwältin aufsuchen.....Aber an die Poster hier, vielen Dank noch mal für alle geleisteten Tip'S und die die noch folgen. So ein Forum ist Gold wert.

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"HinDu"

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sollte die Forderung berechtigt sein, würde ich mich schon mal auf netten Besuch vom Gerichtsvollzieher einstellen.

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich versteh nicht warum die AWO nicht vorher einfach den Fragesteller angeschrieben hat ??? (schulterzuck)

Die anschrift war ja offensichtlich bekannt

Warum denn den Umweg über eine Inkassofirma ?

Es ist ja immerhin die AWO nicht irgend so eine call firma ?

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#15
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Thehellion, ich hattes es ja Eingangs erwähnt. Es ist durchaus möglich, dass es vor Jahren da etwas gab. Ich weiß es aber nicht, da meine Ex wenn mal ein solcher böser Brief kam, die immer schön verschwinden hat lassen und so getan hat als wenn nix gewesen wäre. So könnte es auch in diesem Fall gewesen sein. Sie sagt zwar sie hat auch keine Ahnung was das sein kann nur glauben will ich das nicht. Es ist durchaus denkbar, dass die AWO hier mehrfach geschrieben und eingefordert hat und die Schreiben ungeöffnet im Müll gelandet sind und einfach ignoriert wurden und ich hab die nicht mal zu Gesicht bekommen. Ich bin tagsüber wenn die Post kommt nicht zu Hause gewesen und abends wenn ich nach Hause kam, hab ich immer die übrige, nicht aussortierte Post bekommen. Na ja egal. Ich werde jetzt an die AWO herantreten und erst mal prüfen ob da was wahres dran ist und versuche dann im Anschluss wenn das geklärt ist eine Einigung herbeizuführen. Vielleicht löst es sich ja auch in Luft auf....ich werde sehen.

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"HinDu"

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#16
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Vielleicht löst es sich ja auch in Luft auf....



Wenn ein VB vorhanden ist, würde ich darauf nicht bauen.

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mahnman
Hoffnungsträger bist Du heuer nicht grad
Du arbeitest mit sicherheit nicht bei der Seelsorge ! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Doch. Mit einer Riesen Erfolgsquote. 99,7% der Leute, die einmal bei mir waren, kommen nie wieder. Komischerweise stehen in den Todesanzeigen ein, zwei Tage später immer ein paar Selbstmorde. Schon ein merkwürdiger Zufall...

Mal ernsthaft: Es gibt (angeblich) einen VB. Ein Inkassounternehmen ist mit dem Einbringen beauftragt, bzw. ht die Forderung übernommen.
WARUM sollte die AWO sich jetzt noch auf einen Vergleich mit dem Schuldner einlassen???

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#19
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Mahnman und Thehellion,
zumächst einmal, es einen VB, zumindest ist er mir heute auf mein Schreiben, und der Bitte nach einer Vollmacht, als Kopie zugestellt worden von der Creditreform Hannover. Jetzt habe ich einen Patt zwischen Euch beiden. Der Eine meint ich soll so lange zurückweisen, bis der CR die Luft ggf. ausgeht, solange sie keine original Vollmachten vorlegen und der andere sagt, dass ich in Regress stehe, da es einen VB gegen mich gibt und die CR wohl nicht aufhören wird mich anzuschreiben. So und was mache ich jetzt ? Gehe ich thehellion nach, dann müsste ich jetzt Widerspruch einlegen und auf die original Vollmacht bestehen (CR hat in dem heute angekommenen Schreiben wortwörtlich geschrieben (.....Sollten Sie bis zum xx.12.05 keinen Anzahlungsvorschlag unterbreiten, werden wir ohne weitere Mahnung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten und ggf. die Abnahme der eV beantragen. Eine entsprechende Inkassovollmacht werden wir dann den Unterlagen natürlich beifügen.......) So da hab ich den Salat. Weise ich jetzt das Schreiben mit der Kopie des VB zurück wegen §§ 174 BGB wie von thehellion beschrieben, sitze ich vielleicht noch tiefer in der Klemme, denn wenn hier auf einmal der GV vor der Tür steht und mir eine original Vollmacht unter die Nase hält ist es zu spät. So und mahnman ist der Meinung, dass ein Nachverhandeln mit der AWO sowieso zwecklos ist, warum sonst sollten sie ein IB beauftragen. Soll ich mich jetzt auf den in dem ersten Schreiben des IB angebotene Ratenzahlung einlassen ? Da gibt es aber auch Unstimmigkeiten. Der VB, der heute in Kopie kam war ausgestellt auf meinen Nachnamen, nur der Vorname stimmte nicht, Anschrift war meine. Dann wurde von irgendjemandem der Vorname handschriftlich geändert. (Ist das zulässig ?) Dann ging es in dem VB (Ausstellung 29.05.1996, Zugestellt 24.05.1997) um eine Summe in Höhe von 1.472,38 DM (umgerechnet in € 752,82). Gefordert werden jetzt aber nur 498,xx€. Meine Ex weiß mal wieder von nix, auch nicht ob da Teilzahlungen schon früher gelaufen sind. Ich dreh bald am Rad. Ich habe halt Bedenken, wenn ich da anrufe und das versuche in einem vernünftigen Gespräch zu klären, dann signalisiere ich denen sofort so einen Art Schuldanerkenntnis. Und ich möchte nur, bevor ich hier zum Aderlass gebeten werde, gerne geklärt wissen warum die erst jetzt kommen und wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt. Nichts desto trotz möchte ich eben auch geklärt haben, ob ich nicht auch durch irgendwelche etwaigen Formfehler der Gegenseite hier noch einen Nutzen ziehen kann. Bitte nicht verkehrt verstehen. Ich werde für die Sache, sofern sich alles klärt über Form und Höhe, begleichen, nur will ich aber nicht eine Zahlungsaufforderung so einfach akzeptieren und zahlen, vielleicht ist ja auch bei denen etwas falsch gelaufen und die fordern mehr als tatsächlich notwendig. Will halt nicht einfach ausgenommen werden. Man hört das ja so oft. Ich merke es ist doch ganz schön verzwickt. Vielleicht sollte ich einen RA beauftragen sich der Sache in meinem Interesse anzunehmen, es sein denn der richtige Tipp wird hier noch gepostet. Was meinen Sie ? Danke für die Antworten.

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"HinDu"

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#20
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

von mir gibt es hier vor allem den Tip einmal nachzuforschen, was für eine Forderung dort eingetrieben werden soll. Si e wissen es nicht, also rufen Sie doch einmal bei der AWO an und fragen, welche Leistung dort zugrunde liegt. Wenn Sie diese Auskunft haben, dann können Sie entscheiden, welche Handlungen sinnvoll sind. Natürlich wäre es besser bei einer berchtigten Forderung keine weiteren Kosten entstehen zu lassen und zu zahlen, als dann noch den GV zu erwarten. Allerdings würde ich nicht locker lassen, bevor ich nicht weiß wofür die das Geld fordern.

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#21
 Von 
kmpg
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine sehr interessante Diskussion, zu der ich mal eine Frage hätte: wie verhält es sich eigentlich bei der Anforderung der Vollmacht wenn die Inkassoforderung von einem Anwaltsbüro kommt? Gelten dort die gleichen Vorschriften wie bei Inkassobüros in denen ja meistens keine Rechtsanwälte arbeiten? In meinem konkreten Fall geht es um KSP mit einer unberechtigten Forderung die sie von Ebay eintreiben wollen. Und das Schreiben ist unterschrieben bzw. mit Stempel von einem Anwalt und der fordert mit der Forderung seine Gebühren. Jedoch setzt er einen Streitwert von 1.164 Euro an obwohl es bei der Forderung um 132,80 geht. Somit bewegen sich die Anwaltsgebühren fast auf dem Niveau der kompletten Forderung. Und es gibt keinerlei Vollmacht bei dem Schreiben vom Auftraggeber. Kann ich mich in diesem Falle auch auf den § im BGB mit der Vorlage der Vollmacht berufen oder verhält sich das bei Anwälten anders?? Vielen Dank für eine informative Antwort. lg Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

wenn die Forderung ungerechtfertigt ist würde ich keinerlei Kommunikation mit ksp führen. Die drohen nur und tun dann doch nichts. Das gipfelt dann in so Sätzen wie "wir haben noch ganz andere sensible Daten von Ihnen". Also bei ksp einfach ruhig Blut und einem möglicherweise kommenden Mahnbescheid einfach ohne Angaben von Gründen widersprechen, indem man den beiliegenden Wisch innerhalb von 14 Tagen an das Amtsgericht zurückschickt. Dann kommt noch einmal ein Schreiben was man sich bei dem Widerspruch gedacht habe und man habe gottseidank jetzt noch einmal die Möglichkeit den Widerspruch zurückzunehmen. Dann kam nix mehr. Allerdings war die Forderung unberchtigt und ich habe das dem Gläubiger natürlich auch mal geschrieben und ksp das fruchlos am Telefon vorgetragen.

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#23
 Von 
kmpg
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

ok, erst mal vielen Dank für die Antwort. So werde ich es machen! KSP scheint wohl auch kein unbekannter zu sein??? Aber ganz im allgemeinen hätte mich auch interessiert ob das auch Anwälte betrifft mit der Vorlage der Vollmacht gemäß BGB die Forderungen einziehen wollen. Rein um meinen Wissensdurst zu stillen :-)

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#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

gilt auch bei Advokaten !
Allerdings ist die Hoffnung das dann die Vollmacht nicht dem des BGB entspricht leider geringer.
Also das ständige Zurückweisen der vollmacht wegen irgendwelcher Fehler fällt meistens flach !
Aber es soll angeblich auch "unwissende" Anwälte geben

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#25
 Von 
kmpg
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo thehellion, besten Dank für die Info. Ein Arbeitskollege hat auch Probleme mit den KSP-Advokaten und hat auf Anforderung nach gut einem Monat eine Kopie einer Vollmacht bekommen. Anwälte sind wahrscheinlich auch nicht besser Inkasso-Haie. In einem anderen Thread von Dir habe ich gelesen das Du Dich in Sachen "Vollmacht in Kopie" auf ein OLG-Urteil aus Köln beziehst und auf den §410 ZPO . Kannst Du mir einen Tip oder URL geben wo man dieses Urteil findet. Über google habe ich zum 410 ZPO etwas über Sachverständigenvereidigung gefunden. Washat das denn mit der Vollmacht in Kopie zu tun? lg Sabine

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

§ 410 BGB ! nicht ZPO
..da habe ich geschludert.... sorry

§ 94 ZPO ( Macht der Kläger einen auf Ihn übergangenen Anspruch geltend, ohne daß er vor der Erhebung der Klage dem Beklagten den Übergang mitgeteilt und auf verlangen nachgewisen hat, so fallen ihm die Prozeßkosten insoweit zur Last, als sie dadurch entstanden sind, daß der Beklagte durch die Unterlassung der Mitteilung oder des Nachweises veranlasst worden ist, den Anspruch zu bestreiten)

Solange nicht die OrginalVollacht bzw die Orginalabtretungsurkunde nicht vorgelegt wird besteht lt BGB 410 m.e.ein Leistungsverweigerungsrecht !

und hat auf Anforderung nach gut einem Monat eine Kopie einer Vollmacht bekommen. Anwälte sind wahrscheinlich auch nicht die besseren Inkasso-Haie......

Nö würde ich nicht unbedingt sagen !
Es besteht halt nur die ( wahrscheinlich meistens berechtigte ) Hoffnung das der "kunde"
es nicht besser weiss und sich damit (hoffentlich) zufrieden gibt.
Aus sicht des Inkassoanwalts sicherlich eine oft aufgehende Spekulation.
gruß
thehellion


-- Editiert von thehellion am 23.11.2005 21:37:18

-- Editiert von thehellion am 23.11.2005 21:40:43

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Scottee
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo alle zusammen,

zunächst wäre zu klären, ob die Forderung an das Inkassobüro abgetreten wurde (Abtretungsanzeige verlangen) oder der alte Gläubiger nach wie vor Inhaber der Forderung ist, damit man weiß mit wem man verhandeln muß. Darüber stand bisher m.E. nichts.
Dann muß man sich entscheiden, ob man zahlen will und ob man kann, ganz, in Raten oder einen Vergleich abzuschließen.
Ferner ist die Forderung wohl tituliert, also zunächst mal augenscheinlich rechtens. Wenn der Vorname nun ganz und gar nicht stimmen sollte, könnte man dagegen angehen (VB nichtig, da gegen nicht existente Person ergangen) wenn nur Schreibfehler oder ähnliches lohnt sich wohl der Aufwand nicht. Man könnte auch beim Gericht die damaligen Zustellungsurkunden anfordern (an wen, Ex-Frau? durch Niederlegung in Briefkasten oder persönlich?) aber was bringt's außer Befriedigung der Neugier. Darüber hinaus würde ich mir nun wirklich weniger Gedanken darum machen, warum WENIGER verlangt wird als titliert ist. Vielleicht wird nur eine TEILforderung geltend gemacht? Ich würde auf jeden Fall noch eine Forderungsberechnung anfordern, in welcher alle Teilzahlungen aufgelistet sind. Darauf hat man einen Anspruch. Die Forderung muß auch rechnerisch nachvollziehbar sein.
Das wichtigste ist, daß LAUFENDE Zinsen nach 4 bzw. nach neuem Recht seit 01.01.02 nach Ablauf von 3 Jahren verjähren. Die müssen erst mal rausgerechnet werden (Teilzahlungen unterbrechen allerdings die Verjährung) Dann prüfen, ob die Inkassokosten auch tituliert sind : sind sie es nicht, gibt es keine Zahlungsverpflichtung. Sodann könnte man auf den verbleibenden Rest einen Vergleich von nicht mehr als 50% anbieten und zwar dem Forderungsinhaber also hoffentlich dem alten Gläubiger. Die Forderung ist so alt, daß fast alle Gläubiger darauf eingehen. Man könnte natürlich nach so langer Zeit auch die Verwirkung geltend machen, die naturgemäß noch vor der Verjährung (titel = 30 Jahre) eintritt, wenn das Zeit und Umstandsmoment erfüllt sind. Zeit ist hier definitiv erfüllt (9 Jahre) und Umstandsmoment auch, sofern nicht zwischendurch vollstreckt wurde und nicht regelmäßig die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid geleistet wurde). Dies müßte aber bei einem uneinsichtigen Gläubiger ggfs. auf dem Klageweg durchgesetzt werden (Zwangsvollstreckungsgegenklage).
Die Vollmachtsgeschichte ist zwar richtig, aber m.E. müßig. Früher oder später kommt sie doch und zwar in der richtigen Form. Daß die Kleinstforderung ausgebucht werden ist auch richtig, aber beim Gläubiger und nicht beim Inkassobüro, dem die Forderung in der Regel nicht gehört. Das ist ein Massengeschäft, da geht alles automatisch, eingehende Post mit solchen Aktenzeichen werden i.d.Regel gar nicht bearbeitet und die Akten automatisch ab einer gewissen Höhe bzw. darunter zu einem bestimmten Datum von der Software automatisch abgeschlossen.

Ich habe mich so kurz gefaßt wie's ging und hoffe, ich habe nichts vergessen.

Scottee

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#28
 Von 
kmpg
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo thethellion, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Von mir gibt es für Dich eindeutig ein Lob und den Daumen nach oben :) Nun bin ich wieder eine Ecke schlauer ...

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Scottee
danke für das interessante Posting!
Wenn bei kleinen Forderungen die Vollmacht vom vermeintlichen Schuldner angefordert wird reagieren doch manche Inkassobüros und schicken i.d.r Kopien. Scheint also gelegentlich ein Inkasso MA zumindest zu reagieren ? Oder liegt da ein ganzer Stabel von Vollmachtskopien für nervende Anforderer ?

gruß
thehellion

Ausgeschlossen wird man nur bei den Zeugen Jehovas ;)

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#30
 Von 
Scottee
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Kleinstforderung ist natürlich Definitionssache, ist von Kunde zu Kunde und von Inkassobüro zu IB verschieden.
Aber tatsächlich hatten wir bei Großkunden Blankovollmachten
Gruß Scottee

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