Inkassoforderung - Vollmacht

12. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
mietek
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung - Vollmacht

hallo,

ich habe eine Inkassoforderung
erhalten. Noch vom Ablauf der Frist verlangte ich eine Vollmacht. Diese kam recht zügig
an. Allerdings mit dem Datum 09.01.2006 und sah aus als ob es ein Fax wäre,kein Orginal. Die erste Forderung war aber auf dem 13.12.2005 datiert. Da die Vollmacht erst am 09.01.2005 von dem Gläubiger unterschrieben wurde, wäre die frühere Forderung denn nicht als nichtig zu betrachten?
Gilt ein "Faxzettel" als Orginal?

Die Hauptforderung ging aufs Konto des Gläubigers.

Zusätzlich verwies mich die Inkassofirma auf den §286 BGB .

Was meine die denn damit?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Vollmacht muß im Orginal sein ;)
mit orginal unterschrift UND die Forderung muß im Brief mit dabei sein

Vergiss das mit den verschiedenen Daten und dem 286 BGB - unwichtig da ohnehin nach den üblichen Mahnbriefchen ausgebucht wird

Erneutes Fax

Ich weise die forderung mangels rechtskräftiger Vollmacht gem. §§ 174,410 BGB zurück

gruß
thehellion

privatmeinung - könnte mich auch irren - ist aber selten

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:
Vergiss das mit den verschiedenen Daten und dem 286 BGB - unwichtig da ohnehin nach den üblichen Mahnbriefchen ausgebucht wird


Sei Dir da mal nicht so sicher.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

mahnman
Es ist nur eine kopie und die ist zurückzuweisen.
Das Andere ist, zumindest im moment ,m.e. unwichtig

schau mal heute abend im TV panorama ! soll was über eine inkassofirma dabei sein
gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.956 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen