hallo,
ich habe eine Inkassoforderung
erhalten. Noch vom Ablauf der Frist verlangte ich eine Vollmacht. Diese kam recht zügig
an. Allerdings mit dem Datum 09.01.2006 und sah aus als ob es ein Fax wäre,kein Orginal. Die erste Forderung war aber auf dem 13.12.2005 datiert. Da die Vollmacht erst am 09.01.2005 von dem Gläubiger unterschrieben wurde, wäre die frühere Forderung denn nicht als nichtig zu betrachten?
Gilt ein "Faxzettel" als Orginal?
Die Hauptforderung ging aufs Konto des Gläubigers.
Zusätzlich verwies mich die Inkassofirma auf den §286 BGB
.
Was meine die denn damit?
Inkassoforderung - Vollmacht
12. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 12. Januar 2006 | 18:44
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung - Vollmacht
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#1
Antwort vom 12. Januar 2006 | 19:43
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Die Vollmacht muß im Orginal sein
mit orginal unterschrift UND die Forderung muß im Brief mit dabei sein
Vergiss das mit den verschiedenen Daten und dem 286 BGB - unwichtig da ohnehin nach den üblichen Mahnbriefchen ausgebucht wird
Erneutes Fax
Ich weise die forderung mangels rechtskräftiger Vollmacht gem. §§ 174,410 BGB
zurück
gruß
thehellion
privatmeinung - könnte mich auch irren - ist aber selten
#2
Antwort vom 12. Januar 2006 | 20:06
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
quote:
Vergiss das mit den verschiedenen Daten und dem 286 BGB - unwichtig da ohnehin nach den üblichen Mahnbriefchen ausgebucht wird
Sei Dir da mal nicht so sicher.
-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
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#3
Antwort vom 12. Januar 2006 | 20:52
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
mahnman
Es ist nur eine kopie und die ist zurückzuweisen.
Das Andere ist, zumindest im moment ,m.e. unwichtig
schau mal heute abend im TV panorama ! soll was über eine inkassofirma dabei sein
gruß
thehellion
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