Hallo Miteinander,
vielen Dank vorab schon einmal für die Hilfe.
Kurz: Aufgrund von persönlich Lebensumständen ( mehrere Todesfälle) bin ich Ende 2016 aus dem Takt meiner monatlichen Zahlungen geraten. Darunter war sich eine Versicherung mit einem monatlichen Betrag von € 7,90 ( das dürfte aber unwesentlich sein ) . Diese ist mir wirklich total durchgerutscht , da ich zudem auch parallel noch meine Bankverbindung gewechselt hatte. Jedenfalls gab es dann die Kündigung der Versicherung nach 3 Monaten . Ich habe dann den offenen Betrag € 31.92 überwiesen und nie wieder etwas gehört. Jetzt meldet sich eine Inkassofirma ( Legal Forderungsmanagment) und droht mit Haftbefehl und will € 350,— Gebühren für angebliche Anschriftenermittlungen , Zinsen , Gerichtsvollzieher Kosten , Pfändung und ÜW Beschlüssen .... ich habe aber niemals irgendwas bekommen .
Wie soll ich mich verhalten ? Bezahlen ?
Achso meine Zahlung ist in der Forderungsaufstellung vermerkt .....aber es wurden immer weiter Gebühren darauf geschrieben.....
-- Editiert von fb517536-21 am 14.06.2019 17:54
Inkassoforderung aus 2017
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatWie soll ich mich verhalten ? :
Fordere als erstes eine Kopie des Vollstreckungsbescheides an, prüfe dann nach Eingang unverzüglich.
Wenn feststeht ob die Forderung berechtigt ist - oder eben nicht , meldest Du Dich nochmals.
Das Inkasso droht Dir nicht, es weist Dich auf durchaus zulässige Folgen einer unberechtigten Zahlungsverweigerung hin.Zitatund droht mit Haftbefehl :
Berry
naja es ist etwas komplizierter, die Grundforderung war ja berechtigt und wurde von mir ja auch bezahlt.
Jedoch wurde angeblich vorab schon ein Vollstreckungsbescheid beantragt. (Habe ich nie erhalten !!) Dann kam meine Zahlung und jetzt will das Inkassounternehmen unter anderem die Kosten des VB. Und Du meinst diesen soll ich mir übersenden lassen ? Okay .... Und was ist mit den angeblichen Gerichtsvollzieherkosten und insgesamt € 80,-- für Anschriftenermittlungen ? Ich wohne hier seit 2008 -:).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du kannst dir die Rechnung vom GV schicken lassen.
Lass dir nun ersteinmal den Titel, die Re vom GV und eine FA schicken. Dann prüfst du ob der Titel an die richtige Adr. zugestellt wurde und dann meldest du dich wieder mit den Fakten.
Wichtig: Wenn der Titel an der falschen Adresse zugestellt wurde (wonach das hier klingt) wolltest du dann aber auch direkt und zügig reagieren. Also wirklich an dem Tag, wo der Titel kommt, prüfen und auch an diesem Tag hier melden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
41 Antworten
-
8 Antworten
-
30 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten