Inkassoforderung - ebay

14. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
lasacoma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung - ebay

hallo...!!!ich habe folgendes Problem: ich habe vor drei Monaten etwas bei ebay gekauft und wollte es sofort überweisen, weil es für den geburtstag miener Tochter in ein paar Tagen sein sollte!!Irgendwie hat die Überweisung nicht geklappt,was ich nicht bemerkte!!!Ich schrieb den Verkäufer per mail an , er müsse sich beeilen mit dem versenden des Artikels, da ich es in zwei Tagen bräuchte!!!darauf hin bekam ich eine mail es sei kein Geld eingegangen!!!Ich habe da überprüft und es stimmte tatsächlich....!!!...nun bat ich den Verkäufer wieder per mail den Kauf rückgängig zu machen, da ich ja den Artikel nach dem Geburtstag auch nicht mehr bräuchte...ich erklärte,das sich selbstverständlich die Ebaygebühren übernehmen würde!!Darauf bekam ich nur noch:1. eine zahlungserinnerung,2. eine Verwarnung (alles ebenso per mail und über ebay) und 3.gleich eine 2.mahnung(per mail...aber diesmal nicht über ebay)!!!Nun bekomme ich drei monate später über ein inkassobüro(media-finanz)die Auforderung innerhalb der nächsten 10Tagen zu bezahlen und zwar.Mahnkosten(5euro); vorgerichtliche inkassogebühren in der Höhe von 20,50euro und die Grundforderung des ersteigerten Artikels in höhe von 9,50euro!!!meine frage:sind mahnungen per mail überhaupt rechtens und wenn, kann man dafür mahnkosten verlangen und ganz allegemin:wie soll ich mich jetzt verhalten????
vielen dank für die Mühe ...

Post vom Inkassobüro?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1586x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 451x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 652x hilfreich)

@reike, bei ebay steht doch grundsätzlich "versand der Ware nach Zalhungseingang" dies heißt für mich (Info sollte ich mich irren), dass dies auch vereinbart ist.

Ich sehe das so:

Wenn der Käufer das Geld nicht überweist, kann er auch nicht davon ausgehen, die Ware zu erhalten, da diese erst nach Zahlungseingang geliefert wird.

Das Verschulden trifft hier den Käufer.

Es ist auch nicht ersichtlich, dass hier eindeutig ein Rücktritt vom Kaufvertrag stattgefunden hat und auch nicht, ob es sich um einen Privatverkauf handelt. Bei 9,50 Euro gehe ich davon aus

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#4
 Von 
lasacoma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle...

vorab vielen vielen Dank für die super schnellen Antworten.

Der Verkäufer ist gewerblicher Natur.
Mein widerruf zum Kauf hat der Käufer erhalten, jedoch nicht darauf reagiert. Leider habe ich diese E-Mail nicht mehr.
Wie auch immer...

Was bringt es dem Verkäufer wenn er jetzt das Geld per Inkasso anfordert und ich, nachdem ich die Ware bekommen werde, diese wieder zurücksende da ich die nicht mehr brauche, was ich dem Verkäufer bereits gemailt habe.

Ich habe doch gar keine Ware erhalten, daher verstehe ich nicht warum der Verkäufer darauf besteht.

Sind Mahnungen nach einem Internethandel per E-Mail überhaupt rechtens???
Ich hab keine Lust auf Ärger oder Vollstreckungen....aber auch keine Lust die Inkassogebühren zu bezahlen.
Was ist das sinvollste zu tun???

Danke für alle Antworten und gruß!

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6407x hilfreich)

fordere doch einfach mal die vollmacht vom ib an ;)

"Ich lehne die forderung mangels vorlage der vollmacht lt. §§ 174,410 BGB ab"

und warte ab ob Diese 1 kommt und 2 auch lt BGB ist . Da dürfte es wie gewohnt happern !

gruß
thehellion

privatmeinung eines laien

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#6
 Von 
lasacoma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@von murgab: bei ebay steht NICHT grundsätzlich versand der Ware nach Zahlungseingang.In meinem Fall hat der gewerbliche Verkäufer diesen Passus nicht hinzugefügt. Das heißt für mich, ich kann auch erst die Ware erwarten bevor ich bezahle...oder????!!!

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#7
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 652x hilfreich)

Sie haben mit Eröffnung Ihres Accounts bei Ebay die AGBs anerkannt.

Lesen Sie sich diese doch einmal durch.

Ebay ist nun einmal eine Handelsplattform, auf welcher der Kauf gegen Vorkasse abgewickelt wird, es sei denn, der Verkäufer liefert vor Zahlungseingang, da er dies aber explizit wohl nicht angegeben hat, sind Sie vertragsbrüchig geworden.

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#8
 Von 
lasacoma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@von murgab

interessante Aussage die Sie da machen!

Ebay ist nun einmal eine Handelsplattform, auf welcher der Kauf gegen Vorkasse abgewickelt wird....

heeeee??? wo haben Sie denn das gelesen????
mit Sicherheit NICHT in den AGB´s von ebay!




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#9
 Von 
guest-12317.06.2011 15:13:44
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)

ich muss sagen, auch ich kann es nirgends in den AGB lesen, dass grundsätzlich Vorkasse gilt...

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#10
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Tja, murgab, diesmal liegst Du etwas daneben. Die Zahlungsmodalitäten ist eins der wenigen Dinge, die ebay seinen Verkäufern noch nicht vorschreibt. Aber ich bin mir fast sicher, daß sich dies auch noch ändern wird ;)

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#11
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 652x hilfreich)

Na gut, Ihr Lieben, dann anders:

Wenn ich bei Ebay verkaufe, gebe ich grundsätzlich an: Lieferung nach Zahlungseingang. Der Käufer, welcher den Gegenstand ersteigert, ist den Kaufvertrag zu genannten Bedingungen eingegangen.

Ergo: Er muß derst zahlen, bevor ich liefere.

Daran geht kein Weg vorbei. Wer den Vertrag nicht annehmen möchte, bietet nicht, so einfach ist das.

Übrigens auch ohne AGBs.



-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#12
 Von 
lasacoma
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@von murgab

bei der letzteren Aussage gebe ich ihnen Recht. Ist vollkommen klar, wenn in der Artikelbeschreibung steht "Lieferung nach Zahlung" dann habe ich als Käufer die Bedigungen des Verkäufers so zu akzeptieren.

Und genau das steht mit keiner Silbe in der Artikelbeschreibung des gewerblichen Verkäufers.
Wie ist jetzt die Rechtslage?! Ich kann doch auch darauf bestehen, wie es bei allen Versandhäusern auch praktiziert wird, dass der Verkäüfer mit die Ware erst zusenden muss, b.z.w. besser gesagt der Verkäufer nicht das Recht hat den Kaufbetrag einzuklagen solange er noch nicht geliefert hat! Darum ging es....weil der Verkäufer mit einem Inkassounternehmen ankommt, obwohl ich Ihm bereits mitgeteilt habe den Artikel nicht mehr zu benötigen.
Ich hätte davon ab sowieso ein Rückgaberecht, daher verstehe ich nicht diesen Verkäufer der die 9,50 haben möchte und ich ihm die Ware sowieso gleich Postwenden wieder zurücksenden würde und er mir das Geld wieder zurückerstatten müsste.
Komisches Vorhaben, aber das ist eine andere Sache!
Ich werde auf jeden Fall nichts bezahlen und ihn erst mal auffordern mir die Ware zu schicken, damit ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen kann und ihm die Ware gleich wieder zurücksende zu können. (was für eine ********e Rechtssprechung)
Ich kann erst von meinem Widerruf im Fernabsatzgesezt§ 312 d BGB gebrauch machen nach Erhalt der Ware, d.h. wenn ich unmittelbar nach dem Kauf die Ware aus diversen Gründen nicht mehr habe möchte, kann ich erst vom Widerruf gebrauch machen, wenn ich die Ware erst mal erhalten habe. Das sind doch eigentlich abwendbare Kosten für beide Parteien. Mannomann...ist das sick!?
Da streitet mann sich wegen 9,50 vor Gericht. Als wenn es nicht wichtigeres zu "richten" gäbe. So jetzt hab ich gleichzeitig meinen Frust hier lang und breit ausgesprochen....danke nochmal an alle!!!

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6407x hilfreich)

des gibt wohl kein Verfahren ;)
auch noch an Deinem wohnort

gruß
thehellion

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