Inkassoforderung (mit Titel-alt)

28. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
bece77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung (mit Titel-alt)

Hallo,
ich brauche Hilfe wegen einem Inkassoschreiben und vielleicht hat jemand einen Rat und kann mal drüberschauen.
Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Ich habe einen Schufaeintrag von der Fa. Hoist.
Der Ersteintrag war vom 05.09.15 und beträgt 1918€
Aktualisiert wurde er am 29.01.2017 und beträgt 1966€

Danach steht bei der Schufa "Übergabe zur Forderung zum Inkasso" datum 03.12.2018 und beträgt 1966€.

Ab da bekomme ich die Forderung nicht mehr von Hoist sondern von Dohr Inkasso.
Von Dohr Inkasso habe ich folgende Dokumente angefordert:

-Abtretungsurkunde des Forderungsinhabers oder Vollmachtsausweis
-eine detaillierte und bereinigte Forderungsaufstellung inkl. evt. bereinigter Kosten
-gerichtlicher Vollstreckungsbescheid (wenn vorhanden)
-Zustellungsurkunde des VB
-Kopie der Rechnung oder des vertrages, auf das sich die Forderung bezieht


Nach sechs Wochen kam folgendes von Dohr Inkasso zurück:

[link=<a href="https://www.directupload.net" target="_blank"><img src="https://s17.directupload.net/images/190228/hybenh5k.jpg" title="Kostenlos Bilder und Fotos hochladen"></a>]<a href="https://www.directupload.net" target="_blank"><img src="https://s17.directupload.net/images/190228/hybenh5k.jpg" title="Kostenlos Bilder und Fotos hochladen"></a>[/link]

[link=<a href="https://www.directupload.net" target="_blank"><img src="https://s16.directupload.net/images/190228/y59ckab7.jpg" title="Kostenlos Bilder und Fotos hochladen"></a>]<a href="https://www.directupload.net" target="_blank"><img src="https://s16.directupload.net/images/190228/y59ckab7.jpg" title="Kostenlos Bilder und Fotos hochladen"></a>[/link]

der zugestellte VB ist von 1998. Schufaeintrag dann erst 2015?
Ist die Forderungsaufstellung korrekt? So richtig schlau werde ich daraus nicht.

Zu der Zeit ging es mir richtig schlecht. Ich kann nicht ausschliessen, dass der VB zugestellt wurde. Erinnern kann ich mich allerdings nicht daran.

Reichen die Dokumente, die Dohr Inkasso geschickt hat?
Sie drohen ein Mahnverfahren an, aber es gibt doch wohl schon einen Titel?

Was kann ich tun?

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

beste Grüße






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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
der zugestellte VB ist von 1998. Schufaeintrag dann erst 2015?

So etwas kann passieren, ja. Ableiten kannst du daraus nichts.

Diese "Auskunftskosten" und "Auskunftsgebühren" sind Unsinn. Streichen. Auch das "Schufa Reaktivierungsscore" ist Unsinn. Dreist, dem Schuldner das in Rechnung stellen zu wollen.
Ansonsten haben sie die Zinsen nicht gestrichen. Also die verjährten Zinsen.

Zitat:
Zu der Zeit ging es mir richtig schlecht. Ich kann nicht ausschliessen, dass der VB zugestellt wurde. Erinnern kann ich mich allerdings nicht daran.

Entscheidend ist, dass die Adresse stimmt. Du also damals dort gewohnt hast. Der Rest wird sich aus der Akte ergeben. Sprich: Da hat der Zusteller unterschrieben, dass es mindestens in deinem Briefkasten war.

Zitat:
Sie drohen ein Mahnverfahren an, aber es gibt doch wohl schon einen Titel?

ein weiteres Mahnverfahren wäre natürlich Unsinn. Vielleicht hat sich der Hauptschulabbrecher im Textbaustein verklickt ;-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
bece77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank mepeisen, für deine Hilfe.
So etwas ist nicht selbstverständlich...
Aber ein paar Fragen habe ich noch:
Welches sind denn die verjährten Zinsen?
Und meine unbeantworteten Fragen nach Vollmacht bzw abtretungsurkunde und vertragsinhalt des Darlehens (nachweis) spielen keine Rolle?
Wie sollte ich denn weiter fortfahren?
So eine Summe kann ich nicht bezahlen, unmöglich.

Beste Grüße

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Zinsen zwischen Titel-Ausstellung und 1.1.2016 sollten verjährt sein.

Die Vollmacht wird nur relevant, wenn das Unternehmen beispielsweise insolvent ist/war. Ansonsten sollte man sich damit etwas zurück halten, da ein Titel existiert. Vertragsinhalte sind irrelevant, da ein Titel existiert.

Zitat:
So eine Summe kann ich nicht bezahlen, unmöglich.

Ist denn bei dir etwas pfändbar oder lebst du unterhalb der Freigrenze?

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#4
 Von 
bece77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin verheiratet, habe ein Kind und lt Pfändungsrechner bin ich unterhalb der Grenze.
Ich würde denen ja auch ein vergleichsangebot machen, weiß aber nicht in welcher Höhe.
2000€ möchten die von mir.

Beste Grüsse

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Weitere Schulden bestehen nicht?

Alles oberhalb von 1000€ halte ich für Unsinn. Ich würde denen genau diesen Betrag anbieten, wenn du es zahlen kannst ohne Miete usw. zu gefährden. Mit Verweis darauf, dass bei dir nichts pfändbar ist und dass die Zinsen ohnehin größtenteils verjährt sind und die weiteren Positionen (die ich oben genannt habe) zu streichen sind.

Darüber hinaus würde ich ankündigen, dass sie gerne für die "bisherigen Kosten" mal einzelne Rechnungsbelege vorlegen sollen, wenn sie diesem Vergleichsvorschlag nicht zustimmen.

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#6
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Ich sehe das mit der Vollmacht bei diesem Uralttitel ein wenig anders als mepeisen.
Ich würde auf diese bestehen.
Folgender Hintergrund:
Der Titel ist auf die Citybank ausgestellt, diese gibt es allerdings nicht mehr.
Also hätte dieser auf die Targobank umgeschrieben werden müssen.

Dorst gibt in der Forderungsaufstellung an, für die Hoist Finance zu arbeiten.
Diese müsste dann hier den Titel aufgekauft haben, denn dies ist deren Kerngeschäft.

Also müsste dieser vor Beitreibung erneut umgeschrieben werden, allerdings sollte dies nicht so einfach möglich sein, da die Targo ja bereits der Rechtsnachfolger der City ist.
Der einzige Weg, den ich jetzt sehe wäre der dass Hoist den Titel vor der Umfirmierung erworben hätte.

Dann würde der aber schon lange auf Halde liegen, was wegen der umfirmierung die Tür zur Verwirkung in meinen Augen weit aufstossen würde, da in der ganzen Zeit keine Umschreibung erfolgte und der Schuldner auf der Basis davon ausgehen konnte, dass die Bank kein weiteres Interesse an der Beitribung hat.

So oder so, der Titel müsste vor Vollstreckung umgeschrieben werden, und der Schuldner bekäme hier eine Möglichkeit der Anhörung, zumal Hoist auch nachweisen müsste der Forderungsinhaber zu sein.

Dann, die Zinsen um die verjährung kürzen, dann bleiben nur noch ca. 110,-€ über. Also sind es nur noch ca 1000,-€.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
bece77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen, hallo jonathon,
auch 1000€ sind leider nicht bezahlbar. Vielleicht 250€.
Jonathon, was du sagst, macht irgendwie Sinn.
Hoist hat nie versucht, zu vollstrecken, nur alle halbe Jahre mal nen Brief geschickt.
Auch hat Dorst mir ja keine Vollmacht o.ä. geschickt, nur diese zwei Blätter.

Wie sollte ich denn weiter fortfahren? Weitere Dokumente anfordern?

Danke für eure Hilfe! Ich weiß das sehr zu schätzen.

beste Grüße

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