Hallo,
wir haben einen Brief vom Inkassobüro nach 10 Monaten erhalten. Nach herraussuchen des Kontoauszuges und Übermittlung des Beleges der Zahlung an Inkasso folgende Antwort:
"Sehr geehrte Frau J...,
wir haben ihre bestrittene Forderung geprüft und Rücksprache mit Tennis-Point gehalten. Wir können ihrer Darstellung leider nicht folgen.
Die Zahlung in Höhe von 52,91 € wurde am 14.06.2018 von unserem Mandanten erhalten. Die Zahlung wurde dem Kundenkonto von Herrn J... zugeordnet. Durch diese Buchung hat es auf dem Kundenkonto eine Überzahlung gegeben. Der zuviel gezahlte Betrag in Höhe von 49,91 € wurde Herrn J... am 26.07.2018 zurück überwiesen.
Bitte überweisen Sie die offene Forderung in Höhe von 96,11 € an:
Empfänger: Pair Finance GmbH..."
Wir sind ja gerne bereit die fälschlicherweise gutgeschriebene Summe zurück zu überweisen, jetzt nachdem wir davon Kenntnis erhalten haben, sehen aber keinen Grund für Inkassogebühren von 43,20€ (nur weil Tennispoint die Zahlung - nach der ersten Zahlungsaufforderung, vorher hatten wir uns bei dem zu überweisenden Betrag verrechnet und zu wenig gezahlt - nicht zuordnen konnte )
Folgendes hatten wir heute morgen geantwortet:
"Widerspruch der Forderung 96,11Euro
Sehr geehrter Frau H..,
der zurück überwiesene Betrag von 49,91 Euro konnte von uns nicht zu den 52,91 Euro zugeordnet werden.
Gerne überweisen wir 52,91 Euro an Tennispoint. Die Gebühren von Ihnen werden wir nicht übernehmen, da der Fehler durch die Falschzuordnung der 52,91 Euro von Tennispoint nicht bei uns liegt. Wir hatten ja die Zahlung nachweislich am 13.06.2018 durchgeführt. Auf dem Kundenkonto von Herrn J... war zu diesem Zeitpunkt von uns aus gesehen nichts mehr offen.
Mit freundlichen Grüßen..."
Nun unsere Frage:
Die 52,91 direkt an Tennispoint überweisen mit entsprechenden Hinweisen auf falsche Gutschrift usw., oder noch abwarten, oder?
Danke im Voraus für Eure Einschätzung
Inkassoforderung nach 10 Monaten trotz bezahlter Rechnung - Falsche Zuordnung und Gutschrift des Glä
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
ZitatAuf dem Kundenkonto von Herrn J... war zu diesem Zeitpunkt von uns aus gesehen nichts mehr offen. :
Ja und? Genau das schreibt das Inkasso ja auch.
Zitatda der Fehler durch die Falschzuordnung der 52,91 Euro von Tennispoint nicht bei uns liegt. :
Und das könnte man jetzt wie genau beweisen?
Zitat:Die Zahlung in Höhe von 52,91 € wurde am 14.06.2018 von unserem Mandanten erhalten. Die Zahlung wurde dem Kundenkonto von Herrn J... zugeordnet. Durch diese Buchung hat es auf dem Kundenkonto eine Überzahlung gegeben. Der zuviel gezahlte Betrag in Höhe von 49,91 € wurde Herrn J... am 26.07.2018 zurück überwiesen.
Das heißt, es wurden 3€ einbehalten. Ist das irgendwie nachvollziehbar? Also hatte der Mann 3€ offen?
Welche Zuordnungsmöglichkeiten gab es denn? Was wurde im Verwendungszweck angegeben? Die Rechnungsnummer? Die Kundennummer? Wenn es die Kundennummer war: War das die Kundennummer der Frau oder die des Mannes? Hat die Frau überhaupt eine eigene Kundennummer oder ist das ein gemeinsamer Familienvertrag o.ä.?
Gab es jemals eine Mahnung? Was steht auf der Rechnung (wortwörtlich) zu einem Zahlungstermin? Was ist vertraglich vereinbart zur Zahlung bzw. zum Termin der Zahlung?
-- Editiert von mepeisen am 09.05.2019 06:06
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Unsers Wissens nach war beim Mann nichts mehr offen=> 3€ einfach einbehalten.
Zu den Zuordnungsmöglichkeiten:
Bei der Überweisung wurde im Verwendungszweck die Nummer aus der Zahlungserinnerung vom Juni 2018 angegeben und der Name der Frau und auch der des Mannes. Die Frau hat eine Eigene Kundennummer.
Zeitlicher Verlauf: Zahlungserinnerung Anfang Juni; Überweisung am 13.06.; Gutschrift auf den Mann am 27.07.18; Brief vom Inkassobüro am 30.04.19
Die Zahlungserinnerung von Anfang Juni konnten wir bisher in unseren Unterlagen nicht mehr finden.
Auf den Rechnungen die wir sonst noch haben steht immer ein genaues Fälligkeitsdatum (in der Regel ca. 10Tage nach Lieferung)
Zitat:Unsers Wissens nach war beim Mann nichts mehr offen=> 3€ einfach einbehalten.
Ok, das wäre dann in der Tat völliger Unfug. Es gibt keine Begründung, einfach willkürlich 3€ einzubehalten.
Zitat:Bei der Überweisung wurde im Verwendungszweck die Nummer aus der Zahlungserinnerung vom Juni 2018 angegeben und der Name der Frau und auch der des Mannes. Die Frau hat eine Eigene Kundennummer.
OK, sehr gut. damit konnte man das eindeutig zuordnen und der Fehler liegt nachweisbar auf deren Seite. zwar mag man mit den beiden Namen Verwirrung gestiftet haben, aber die Rechnungsnummer ist ja eindeutig.
Zitat:Auf den Rechnungen die wir sonst noch haben steht immer ein genaues Fälligkeitsdatum (in der Regel ca. 10Tage nach Lieferung)
Ok, aber überflüssig. Denn eine Zahlungserinnerung ist bereits eine Mahnung und ölst damit sowieso den Verzug aus.
Ich würde die 49,91€ überweisen und dem Inkasso deutlich schreiben, dass man die Unterlagen geprüft hat. Dass die Zahlung gemäß Verwendungszweck eindeutig zugeordnet werden konnte und damit der Fehler nachweisbar beim Gläubiger liegt. Dass man darüber hinaus das Einbehalten von 3€ bei der Rücküberweisung nicht gestattet. Dass man zudem aufgrund der Annahmeverweigerung des Gläubigers gemäß BGB keinerlei Folgekosten und damit keinerlei Inkassokosten zu bezahlen hat.
Ggf. meckert das Inkasso noch etwas, aber damit sollte eigentlich alles gesagt sein. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, würde ich dann widersprechen. Also Briefkasten im Auge behalten.
Im Hinterkopf behalten: Selbst wenn ihr bei der Rechnungsnummer etwas falsch gemacht habt (Zahlendreher o.ä.) hatten die ja eure beiden Namen im Verwendungszweck. Sie konnten also bei euch beiden schauen, ob ein Betrag offen ist und hatten die Chance das problemlos zuzuordnen.
Erstmal Danke für die Antwort mepeisen.
Zitat von meipeisen:
"Im Hinterkopf behalten: Selbst wenn ihr bei der Rechnungsnummer etwas falsch gemacht habt (Zahlendreher o.ä.) hatten die ja eure beiden Namen im Verwendungszweck. Sie konnten also bei euch beiden schauen, ob ein Betrag offen ist und hatten die Chance das problemlos zuzuordnen."
Wir sehen das auch so: das Inkassounternehmen konnte den Vorgang innerhalb kürzester Zeit (Antwort innerhalb eines halben Tages) nachvollziehen, demnach wäre dies dem Gläubiger genauso möglich gewesen
Zur Sicherheit noch: die Überweisung (52,91€ nur weil ich nicht zu 100% sicher sein kann, ob evtl. doch eine Möglichkeit der Verrechnung der 3€ besteht) mache ich dann direkt an den Gläubiger (Tennispoint)?
Danke im Voraus
-- Editiert von Tennisfamilie am 09.05.2019 12:48
Kann man machen Ja. Wenn ihr wegen den 3€ keinen weiteren Ärger provozieren wollt, dann überweist sie halt mit.
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