Guten Abend,
Ich habe einen Brief von einem Inkassounternehmen bekommen, indem es um eine Forderung
in Höhe von 125,79€ geht. Ich habe in diesem Online Shop am 04.08.2012 (!!) etwas für 59.90€ bestellt und soll nun - 4 Jahre später - eine solche Summe bezahlen.
[Im Betreff steht auch: Ursprungsgläubiger Online Shop XYZ,
vormals geführt unter Inkassonummer: 123456789
Ich habe dennoch seit Jahren keine Briefe von denen bekommen. Zusätzlich haben Sie mir einen detaillierten Forderungsplan beigelegt. Dort sind seit 2012 Verzugsschäden aus der Hauptforderung aufgelistet - bis zum 05.12.2016. Angeblich habe ich auch am 05.11.2013 und am 29.11.2013 eine Überweisung in Höhe von jeweils 30 € getätigt, woran ich mich aber auch nicht mer erinnern kann.
Wie sieht hier die Rechtlage aus? Ist die Forderung nicht schon längst verjährt?
Inkassoforderung nach 4 Jahren - Verjährt?
6. Dezember 2016
Thema abonnieren
Frage vom 6. Dezember 2016 | 17:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung nach 4 Jahren - Verjährt?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 17:41
Von
Status: Praktikant (728 Beiträge, 227x hilfreich)
ZitatIch habe in diesem Online Shop am 04.08.2012 (!!) etwas für 59.90€ bestellt und soll nun - 4 Jahre später - eine solche Summe bezahlen. :
Und du bist dir sicher, dass es in dem Inkassoschreiben um genau deine damalige Bestellung geht?
Zitat:Angeblich habe ich auch am 05.11.2013 und am 29.11.2013 eine Überweisung in Höhe von jeweils 30 € getätigt, woran ich mich aber auch nicht mer erinnern kann.
Wie sieht hier die Rechtlage aus? Ist die Forderung nicht schon längst verjährt?
Wenn du in 2013 Teilbeträge bezahlt hast, hemmt das die Verjährung. Die Forderung verjährt dann zum 31.12.2016 24:00 Uhr.
Hast du noch Unterlagen dazu (Mails, Kontoauszüge, etc.)? Wenn nicht, würde ich dem Inkasso einen Brief schreiben, dass ich von einer Personenverwechslung ausgehe und sie mir bitte bis zu einem Datum in 14 Tagen Belege über die damalige Bestellung zusenden sollen.
Eine andere Möglichkeit wäre, stillzuhalten, das ganze auszusitzen und zu hoffen, dass vor dem 31.12. kein Mahnbescheid oder Klage eingereicht wird.
#2
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 18:13
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe nochmals in meine Unterlagen geschaut und musste feststellen, dass ich tatsächlich 30 € überwiesen habe. Allerdings lief dis Zahlung damals über eine andere Inkassofirma ' Rechtsanwälte P, K, W'.
Wenn ich mich nicht melde - so wie Sie sagten - und es würde mich bis zum 31.12.2016 kein Mahnbescheid erreichen, dann wäre es verjährt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Dezember 2016 | 18:17
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Wenn ich mich nicht melde - so wie Sie sagten - und es würde mich bis zum 31.12.2016 kein Mahnbescheid erreichen, dann wäre es verjährt?
Ja.
Es zählt allerdings das Antragsdatum des Mahnbescheides. Es stünden also noch ein paar Wochen im Januar aus.
War bei den 60€, die du überwiesen hast, ein Verwendungszweck dabei? Beispielsweise "Nur Hauptforderung"?
#4
Antwort vom 7. Dezember 2016 | 16:19
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatEs zählt allerdings das Antragsdatum des Mahnbescheides. :
Nein, entscheidend ist, wann der Antrag beim zuständigen Mahngericht eingeht. Das Antragsdatum kann der Antragsteller nämlich beliebig zurück datieren.
Der hemmende Zugang wäre bis 31.12., vor 24:00 Uhr online oder durch Einwurf möglich.
-- Editiert von Xipolis am 07.12.2016 16:20
#5
Antwort vom 7. Dezember 2016 | 17:44
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Nein, entscheidend ist, wann der Antrag beim zuständigen Mahngericht eingeht. Das Antragsdatum kann der Antragsteller nämlich beliebig zurück datieren.
Richtig. Habe mich unsauber ausgedrückt. :-)
Und jetzt?
Schon
268.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
15 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
33 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
11 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten