Ich habe einen Brief der Firma CSS Inkasso bekommen und bin mir über die Richtigkeit deren Aussagen nicht sicher.
Zuerst einmal war ich am 29.03 tanken und habe den Betrag mit der girocard bezahlt. Einen Tag später bin ich zu meiner Bank und wollte das Konto auflösen. Die Auflösung fand jedoch erst am 04.04 statt (Erst dann wurde der restliche Betrag auf mein Referenzkonto überwiesen). Bis dahin war mein Konto auch noch gedeckt.
Nun erhielt ich heute folgenden Brief:
Achtung - Ihre offene girocard Zahlung bei ...
Seht geehrter Herr ...
am 29.03 um 14:28 zahlten Sie bei der Tankstelle ... 20,00 Euro mit Ihrer girocard und unterzeichneten hierfür den entsprechenden Lastschriftbeleg, mit dem Sie die Ingenico Payment Services GmbH ermächtigen, den fälligen Betrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Daraufhin versuchte die Ingenico Payment Services GmbH den Betrag rechtsmäßig abzubuchen. Die Abbuchung des fälligen Betrags schlug jedoch fehl und wurde seitens Ihrer Bank zurückgegeben. Die daraus resultierende Rücklastschrift wurde an die Ingenico Payment Services GmbH abgetreten.
Mit dem Scheitern dieses Lastschriteinzugs befanden Sie sich bereits im Verzug (vgl. Palandt, 73. Auflage, § 286 Rn 25, Prinzip der Selbstmahnung). Hinzu kommt, dass eine schuldhafte Verletzung der Lastschriftabrede (vgl. BGH NJW 2009, 3570
, 3571) vorliegt, so dass die Nebenforderungen auch unter diesem Gesichtspunkt ersatzfähig sind.
Inzwischen hat uns die Ingenico Payment Services GmbH mit der Durchsetzung der offenen Forderungen beauftragt. Als registriertes Inkassounternehmen sind wir berechtigt, gemäß RVG abzurechnen, so dass sich unsere Forderung
wie folgt zusammensetzt:
1. Hauptforderung 20 Euro
2. Bankrücklastschriftkosten 3,40 Euro
3. Adressermittlungskosten 30 Euro
4. Verzugsschaden der Ingenico Payment Services GmbH 9,90 Euro
5. Geschäftsgebühr ( §§ 280
, 241
, 286 BGB
, NR. 2300 VV RVG) 45 Euro
6. Auslagen (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, Nr. 7002 VV RVG) 9 Euro
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Offener Forderungsbetrag 117,30 Euro
Bitte überweisen Sie .....bis spätesten 09.06 auf folgendes Konto.....
Zusätzlich muss ich noch sagen, dass ich keinerlei Informationen der Bank über diese nicht erfolgreiche Transaktion bekommen habe.
Ich habe ähnlich Fälle in dieser Forum gelesen, jedoch habe ich nichts zu der Geschäftsgebühr in Höhe von 45 Euro gefunden. Die Adressermittlungskosten empfinde ich mit 30 Euro auch als relativ viel.
Wäre nett wenn ihr eure Meinung zu dem oben beschriebenen Fall kundtun würdet.
Inkassoforderung nach Kontoauflösung? CCS Inkasso
3. Juni 2018
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Frage vom 3. Juni 2018 | 20:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung nach Kontoauflösung? CCS Inkasso
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 4. Juni 2018 | 08:07
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16164x hilfreich)
Punkte 1 und 2 sind in Ordnung.
Punkt 3 ist frei erfunden. Maximum ist die Adressermittlung per "Schufa Ad Finder". 10€.
Punkt 4 ist meiner Meinung nach ebenfalls frei erfunden. Streichen.
Punkt 5 und 6 ist Unfug. CCS gehört mit Ingenico zu demselben Konzern und darf aufgrund dessen keine Inkassogebühren fordern. Also streichen.
Zitat:Zusätzlich muss ich noch sagen, dass ich keinerlei Informationen der Bank über diese nicht erfolgreiche Transaktion bekommen habe.
Man kann nun diskutieren, warum Ingenico sich viele tage Zeit lässt mit der Abbuchung. Man kann mit der eigenen Bank diskutieren. Ändert wenig an der Adressermittlung und der Rücklastschriftgebühr. Denn du wusstest, dass da noch was offen war und hättest "aufpassen müssen". Man bekommt dann schonmal unterstellt, dass man eine Kontolöschung nicht so kurzfristig macht.
Ich würde mich jedenfalls nicht auf so eine Argumentation einlassen.
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