Inkassoforderung nach Mahnung an unvollständige Adresse

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
FEA2018
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung nach Mahnung an unvollständige Adresse

Leider sind eine Zahlungserinnerung sowie ein letztes Mahnschreiben nicht bei mir angekommen, da das Unternehmen nicht die, bei der Bestellung hinterlegte Adresse, vollständig übernommen hat.
Das fast ein Jahr später beauftragte Inkassounternehmen jedoch kannte meine genaue Adresse und stellte mir kürzlich ein Forderungsschreiben per Post zu. Ich hatte bei der Bestellung meine Firmenadresse angegeben (nachweislich und dokumentiert), sowohl als Rechnungs- als auch Versandadresse. Die wichtige Firmierung wurde bei den Mahnungen aber nicht übernommen und somit konnten mich diese Schreiben nicht erreichen. Bin ich ohne Mahnung im Verzug? Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich in diesem Fall? Es handelt sich grundsätzlich um einen geringen Betrag, den ich natürlich nach Erhalt einer ZahlungsErinnerung sofort beglichen hätte. Durch die Inkassogebühren ist dieser natürlich nun um ein vielfaches erhöht.
Es fehlte mir jedenfalls eine Erinnerung, zumal es sich um eine Bestellung mit Gutschein, Rabatt und Rücksendung gehandelt hat. Wie gehe ich nun am besten vor?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von FEA2018):
den ich natürlich nach Erhalt einer ZahlungsErinnerung sofort beglichen hätte

Eigentlich wäre es natürlich, die Rechnung sofsortt nach Erhalt zu begleichen ...


Zitat (von FEA2018):
Bin ich ohne Mahnung im Verzug?

Kann gut sein.

Kommt darauf an, was vertraglich vereinbart war und was an Zahlungszielen auf der Rechnung steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gehört dir die Firma oder hast du als Verbraucher gehandelt?
Die Ware kam an?

-- Editiert von mepeisen am 12.02.2018 14:35

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen